Nackt im Netz durch Surfprotokollierung?

Im Grundsatz-Rechtsstreit des PIRATEN-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) hat der Bundesgerichtshof heute eine Entscheidung verkündet (Az. VI ZR 135/13). Danach muss sich das Landgericht Berlin erneut mit dem Fall befassen.

Scharfe Kritik an Geheimhaltung von Sicherheitslücken

Scharfe Kritik an Geheimhaltung von Sicherheitslücken

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Computersysteme und sensible Infrastrukturen grundlegend besser geschützt werden und fordert neben dem flächendeckenden Einsatz von Open Source Software, dass Geheimdienste und Staaten keine elektronische Kriegsführung einsetzen und ihrer Verantwortung für die Gewährleistung eines sicheren Netzes gerecht werden.