Pressemitteilung

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die kommende Europawahl, hat eine offizielle Beschwerde beim Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die bekannt gewordene Nutzung biometrischer Gesichtserkennung durch die Berliner Polizei eingereicht.

Diese willkürliche Massenüberwachung, so Hirschel, ist ein direkter Angriff auf die bürgerlichen Freiheiten und eine unverhohlene Verletzung der Datenschutzrechte der Bevölkerung. Hirschel kritisiert die Technologie als fehleranfällig und diskriminierend. Sie könne unschuldige Bürger falsch identifizieren und so zu ungerechtfertigten polizeilichen Übergriffen führen.

Hirschel appellierte an die Behörde, dies als bundesweiten Präzedenzfall anzusehen und derartige Überwachungspraktiken zu beenden. Der Einsatz dieser Technologie müsse gestoppt werden, um die Freiheit und Demokratie zu schützen. Ansonsten drohe eine schrittweise Einführung permanenter Gesichtsüberwachung als Standardfahndungsmittel in ganz Deutschland.


Die Beschwerde im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese formelle Beschwerde einzureichen, um die o.g. Situation zu beschreiben und um eilige Abhilfe zu bitten, ist das Ziel meines heutigen Schreibens.

Ich bin der Ansicht, dass die von Berliner Behörden verantwortete Überwachung von Personen (wie von mir bei meinen Besuchen in Berlin in diesem Jahr) zum Zwecke der biometrischen Gesichtskennung einen gravierenden und völlig unverhältnismäßigen Eingriff in meine Würde, meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des Datenschutzes verstößt. Meine Rechte gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Grundgesetz werden hier verletzt.

Das materielle Datenschutzrecht – BDSG § 4 Abs 1-5 – wird verletzt, weil ein Eingriff durch die Strafverfolgungsbehörden und sogar in dem Eingriff noch viel weiter reicht als “nur” die Erfassung eines KFZ-Kennzeichens.

Automatisierte Gesichtsüberwachung erzeugt ständig Falschmeldungen (https://www.mpib-berlin.mpg.de/unstatistik-gesichtserkennung-mit-fehlalarm), so dass ich gegebenenfalls sogar einer polizeilichen Maßnahme unterworfen werde, weil die Gesichtserkennungssoftware nicht nur mich mit einem Verdächtigen verwechselt, sondern obendrein auch noch eine Personenkontrolle auslöst.

Mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird hier eklatant und vorsätzlich verletzt, da die vom Bundesverfassungsgericht schon geklärten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.

Eine genauere Beschreibung der aktuellen Vorgänge findet sich auch hier: https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/ Ein weiterer Bericht mit der Beschreibung des angeblichen Rechtfertigungsgrunde finden sie hier: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181467.ueberwachungstechnik-heimliche-polizeiaktion-gesichtserkennung-aus-parkendem-fahrzeug.html

Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5: Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5 Der Punkt 17 verweist auf diesen Sachverhalt.

Diese fehler- und diskriminierungsanfällige Technik erzeugt ein Gefühl ständiger Überwachung und greift in die unbefangene Ausübung der Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre, auf ein faires Verfahren und auf Nichtdiskriminierung, ein.

Diese Überwachung erzeugt ständig Falschmeldungen und führt zu Verwechselungen. Die zur Begründung von der Staatsanwaltschaft genannten §§ 163f, 100h, 98a StPO rechtfertigen allesamt nicht den tiefgreifenden Eingriff einer biometrischen Massenüberwachung öffentlicher Räume. Es fehlt schon an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage.

Zum Kfz-Kennzeichen-Massenabgleich fordert das Bundesverfassungsgericht eine besondere Rechtsgrundlage, die detailliert Fragen des Anlasses, des Vergleichsdatenbestandes und der Datenverwendung regelt. Eine solche Befugnisnorm enthält die Strafprozessordnung für eine Echtzeit-Gesichtsüberwachung in der Öffentlichkeit nicht.

Materiell ist die massenhafte und wahllose Erfassung und Auswertung der Gesichter rechtschaffener Bürger eindeutig unverhältnismäßig. Fahndungen nach schweren Straftaten gibt es immer.

Bitte bedenken Sie als Datenschutzbehörde auch: Wenn die Berliner Praxis Schule macht, ist bald das ganze Land mit biometrischer Massenüberwachung überzogen. Technologie, die uns im öffentlichen Raum verfolgt, sollte in einer demokratischen Gesellschaft nicht existieren.

Ich bitte Sie daher, diese Praxis als bundesweiten Präzedenzfall zu stoppen. Eine Überprüfung dieser Angelegenheit ist dringend erforderlich und ich erwarte eine entsprechende Reaktion, die möglichst für ein Ende dieser Überwachungslage sorgen soll. Ich bin auch bereits in der Prüfung, inwieweit andere Schritte wie Klagen gegen diese Praxis vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgericht weitere Möglichkeiten sind, hoffe jedoch darauf, dass durch den Rahmen, den BDSG neu und DSGVO den Datenschutzbeauftragten geben, diesen “Handlungsentscheidungen” der Polizei und des Innensenates Einhalt geboten werden kann. Denn sonst verspielen wir unsere Freiheit und unsere Demokratie durch Unterdrückung und Angst, die immer weiter um sich greifen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anja Hirschel