Die neue EU-Sicherheitskommissarin Johansson sprach sich gestern im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments überraschend für neue “Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung” aus, vorbehaltlich in Kürze zu erwartender Gerichtsentscheidungen. Zugleich konnten die EU-Regierungen auf Anfrage keine Beweise dafür vorlegen, dass die Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung die Aufklärungsquote erhöhe.
“Die EU muss Kriminelle stärker ins Visier nehmen und die Strafverfolgungsbehörden besser finanzieren, statt blindwütig Informationen über das Privatleben aller 500 Millionen Europäer zu sammeln,”
äußert sich der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) entsetzt.
“Frau Johansson, respektieren Sie unsere Privatsphäre! Diese Metadaten machen uns nackt, können verwendet werden, um selbst prominente Beamte zu erpressen und Vorhersagen über unsere zukünftigen Bewegungen zu treffen. Es ist unverantwortlich, solche Informationen flächendeckend zu sammeln und sie einem ständigen Risiko von Missbrauch und Datendiebstahl auszusetzen.
Die flächendeckende und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist die Überwachungsmaßnahme mit der größten Streubreite und auch die unbeliebteste Überwachungsmaßnahme überhaupt. Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung schreiben die unterschiedslose Erfassung sensibler Informationen über elektronische Kontakte (einschließlich Geschäftskontakte), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern vor, die nicht auch nur im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Eine so weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung macht vertrauliche Kommunikation unmöglich, z.B. auch Kontakte von Informanten zur Presse. Die Kriminalitätsstatistiken belegen überdies, dass es keinen einzigen EU-Mitgliedstaat gibt, in dem eine flächendeckende und wahllose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten statistisch signifikante Auswirkungen auf Kriminalität oder die Aufklärungsquote hatte. Die pauschale und wahllose Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich wurde vom Europäischen Gerichtshof wiederholt als Grundrechtsverletzung eingestuft, weil sie ‘auch für Personen gilt, für die es keine Beweise gibt, die darauf hindeuten könnten, dass ihr Verhalten einen – auch indirekten oder entfernten – Zusammenhang mit schweren Straftaten aufweisen könnte’.”
Videoaufzeichnung von Johanssons Erklärung zur Datenspeicherung