Eine Diplom-Verwaltungswirtin wird aus einer Behörde in Bremen nach Bayern versetzt. Soweit ein gewöhnlicher Verwaltungsakt, wie er so oder ähnlich sicher einige hundert Mal im Jahr in Deutschland vorkommt. Brisanz erhält der konkrete Fall dadurch, dass es sich bei der Beamtin um die 44jährige Josefa Schmid handelt – jene Frau, die wesentlich zum Bekanntwerden der massiven Unregelmäßigkeiten bei der Bremer Außenstelle des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beigetragen hat. So informierte Schmid ihre Behördenleitung sowie das verantwortliche Bundesinnenministerium in einem knapp 100 Seiten langen Bericht über erhebliche Zweifel an insgesamt über 3.300 positiven Asylbescheiden. Inzwischen ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft in dieser Sache wegen der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung in mindestens 1.176 Fällen. Auch aus anderen Außenstellen werden derweil ähnliche Auffälligkeiten gemeldet. Schmid, die als kommissarische Leiterin der Bremer Außenstelle weiterhin bei der Aufklärung hätte behilflich sein können und wollen, hat nun jedoch keinen Zugriff auf ihre Unterlagen mehr. Gegen ihre Rückbeorderung nach Deggendorf – die, wie es heißt, nur zu ihrem eigenen Schutz erfolgt sei – wehrt sich die Niederbayerin inzwischen juristisch.

Folgt man den gängigen Definitionen, so handelt es sich im vorliegenden Fall um Whistleblowing im klassischen Sinn. So hatte Schmid die ihr intern bekannt gewordenen Missstände ausführlich dokumentiert und mehrfach erfolglos versucht, die zuständigen Instanzen bis hoch zum Bundesinnenminister zu informieren. Erst als sie ihre Kenntnisse öffentlich machte, reagierte die Behördenleitung. Nur nicht unbedingt in ihrem Sinne. Während ihre Vorgängerin Ulrike B. drei Jahre lang anscheinend schalten und walten konnte, wie es ihr beliebte, ohne dass jemand nennenswert Notiz davon nahm, wurde Josefa Schmid umgehend ihrer Tätigkeit vor Ort entbunden. Ihre Zeugenvernehmung fand unter Aufsicht der beklagten Behörde statt und selbst ihre privaten Unterlagen sollten durchsucht werden, um eine Weitergabe von Informationen an die Staatsanwaltschaft zu verhindern. Zwar mag ihre Versetzung rechtlich nicht zu beanstanden sein – zumindest ein entsprechender Eilantrag dagegen wurde abgewiesen – aber dennoch zeugt der gesamte Umgang mit dem Fall von einer mangelhaften Fehlerkultur innerhalb des BAMF und des BMI.

Dieses Verhalten ist bedenklich, weil es geeignet ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Entscheidungen insgesamt in Frage zu stellen. Es nährt vielmehr den Verdacht, der Staat dulde die Umgehung geltenden Rechts bzw. versuche diese zu vertuschen. Im Interesse aller Betroffenen, nicht zuletzt der zu Recht anerkannten Geflüchteten, sollten die gesamten Vorgänge in Bremen und andernorts schnellstmöglich und vollumfänglich aufgeklärt werden – unter Beteiligung aller, die dazu einen Anteil leisten können. Bundesinnenminister Horst Seehofer täte gut daran, in der Affäre schnellstmöglich Transparenz herzustellen. Wer von seinen Bürgern Rechtschaffenheit verlangt, sollte diese auch aktiv vorleben und Fehler der Vergangenheit eingestehen, ohne den oder die Hinweisgeber zu bestrafen. Nur durch einen offenen Umgang mit eigenen Fehlern und Verfehlungen kann der Rechtsstaat jenes Vertrauen zurückgewinnen, welches er in den vergangen Jahren etwa im Umgang mit dem NSU, dem Fall Anis Amri oder dem aktuellen Beispiel aus Bremen teilweise verloren hat. Umso unverständlicher ist es, dass sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die Linke die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, welcher u. a. die durch Schmid aufgedeckten Vorgänge untersuchen soll, bisher ablehnen und damit jenen, die behaupten, der Staat habe etwas zu verbergen, geradezu in die Hände spielen.

Um ähnlich gelagerte Fälle zukünftig zu vermeiden und einen anderen Umgang mit Fehlern zu fördern, setzt sich die Piratenpartei bereits seit Jahren für einen gesetzlich klar definierten, umfassenden Schutz von Whistleblowern ein. Hiermit sollen klare Vorgaben geschaffen werden, auf deren Grundlage sich Hinweisgeber auf entsprechende Sonderrechte berufen können. Diese müssen ihnen ein umfangreiches Benachteiligungsverbot garantieren und damit dienstliche Sanktionen wie im Fall Schmids verhindern. Insofern bieten die Vorgänge im Bundesamt einen angemessenen Anlass, endlich einen effektiven Whistleblowerschutz in Deutschland zu etablieren.

Update:
In einer früheren Version dieses Artikels war entsprechend der Pressemitteilung 3/2018 der Staatsanwaltschaft Bremen von Asylmissbrauch die Rede. Wir haben diesen durch den konkreten Tatvorwurf ersetzt.

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