Nackt im Netz durch Surfprotokollierung?

Im Grundsatz-Rechtsstreit des PIRATEN-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) hat der Bundesgerichtshof heute eine Entscheidung verkündet (Az. VI ZR 135/13). Danach muss sich das Landgericht Berlin erneut mit dem Fall befassen.

Berechtigte Zweifel an neuen Stromautobahnen

Am 08. Mai stellte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), auf einer Pressekonferenz den Jahresbericht 2016 seiner Behörde vor. Neben ausführlichen Aussagen zur Entwicklung der großräumigen IT-Infrastruktur, zu Post und Bahn enthält der Bericht auch...