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Cannabis – Piratenpartei begrüßt Teil-Entkriminalisierung in Deutschland nach 42 Jahren

Cannabisblatt in einem Holzschälchen

Die Piratenpartei begrüßt die Entkriminalisierung von Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis als einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung. Seit Jahren kämpfen die PIRATEN für die Legalisierung, um sowohl die Stigmatisierung als auch die Verfolgung von Konsumenten zu beenden.

“Die aktuellen Regelungen der Regierung lassen noch Raum für Verbesserungen, dennoch befinden wir uns in Deutschland auf einem vielversprechenden Weg”, kommentiert Sabin Schumacher, Themenbeauftragte für Menschenrechte & Sucht- und Drogenpolitik der Piratenpartei Baden-Württemberg. “Der Besitz und Konsum von Cannabis sollten niemals strafbar sein. Dies dient nicht nur den Konsumenten, sondern entlastet auch die Behörden erheblich.”

Die Drogenpolitik der Piratenpartei basiert auf Prävention und Bildung. Während der Konsum nicht verboten werden sollte, sollte er auch nicht beworben werden. Stattdessen setzt sich die Partei für eine umfassende und vorurteilsfreie Aufklärung ein sowie für die Bereitstellung von Hilfsangeboten für Abhängige, ohne sie zu kriminalisieren.

1 Kommentar zu “Cannabis – Piratenpartei begrüßt Teil-Entkriminalisierung in Deutschland nach 42 Jahren

  1. Georg v.Boroviczeny

    So richtig ‘entkriminalisiert’ wird durch das Gesetz eher nicht:
    §1 des CanG ist eine riesige ‘Latte’ von Begriffsbestimmungen (die gehören eig. an den Gesetzesschluss), das mE nur dazu dienen kann/soll, vom Lesen dieses Gesetzes abzuschrecken; sinnstiftend wäre, alle THC-haltigen Produkte mit einem zu definierenden THC-Gehalt hier pauschal zu benennen; sowas ist a.) möglich, b. schon so geschehen.
    §2 lautet: Umgang mit Cannabis
    (1) Es ist verboten,
    1. Cannabis zu besitzen,
    2. Cannabis anzubauen,
    3. Cannabis herzustellen,
    4. mit Cannabis Handel zu treiben,
    5. Cannabis einzuführen oder auszuführen,
    6. Cannabis durchzuführen,
    7. Cannabis abzugeben oder weiterzugeben,
    8. Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen,
    9. Cannabis zu verabreichen,
    10. Cannabis sonst in den Verkehr zu bringen,
    11. sich Cannabis zu verschaffen oder
    12. Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.
    (2) Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist verboten….
    erst dann folgen ‘Ausnahmen (wenige)
    Wenn das Gesetz letztlich mit ‘es ist verboten…’ beginnt, ist das keine echte Verbesserung; PIRATEN fordern ‘Neue Drogenpolitik
    Die Piratenpartei Deutschland steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition.’
    Das ist zielführend!

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