Viel wurde diskutiert über die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Pflege in Deutschland. Nun will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Reform auf den Weg bringen.

Das Rückgrat der beruflichen Pflege sind engagierte Pflegekräfte, obgleich auch Angehörige wichtige Aufgaben in der Pflege zu Hause übernehmen. Mit fortschreitendem demografischen Wandel werden derweil zunehmend mehr Personen nötig, um Pflegebedürftige fachkompetent betreuen und pflegen zu können – und das auch zu Hause.

Zu wenige Pflegekräfte, zu schlechte Bezahlung

2019 wurde mit der Konzentrierten Aktion Pflege (KAP) der Versuch unternommen, das Personal in der beruflichen Pflege aufzustocken. Allerdings sind die zusätzlich geschaffenen Stellen bei weitem noch nicht besetzt. Der Arbeitsmarkt der Pflegefachkräfte ist seit Jahren leer gefegt, gerade im Bereich der Langzeitpflege. So ist die Wirkung des KAP nur sehr begrenzt.

Das BMG sieht eine Chance zur Ausbildung in digitalen Pflegekursen [1] zur Weiterentwicklung des Ehrenamtes und zur Selbsthilfe. Grundsätzlich kein schlechter Weg für pflegende Angehörige, aber bitte nicht als Ersatz der professionellen Pflege! Ehrenamtsstrukturen dürfen in einem Bereich, in dem es um Menschenleben geht, höchstens unterstützend sein. Die professionelle ambulante Pflege muss erhalten bleiben und gestärkt werden, sonst wird die Qualität in der Pflege abnehmen. Ebenso riskiert man, dass eine Entprofessionalisierung des Pflegeberufes einsetzt.

Gleichzeitig wird eine bessere Bezahlung von Pflegekräften verhindert. Insbesondere kirchliche und private Träger von z.B Seniorenheimen bremsen eine Lohnerhöhung immer wieder aus [2,3]. Deshalb werden Pflegekräfte in der Langzeitpflege auch in mittlerer Zukunft kaum auf eine Verbesserung ihrer Lohnsituation hoffen können.

All dies belastet die Qualität der Pflege. Das BMG forderte, ein ‘einsatzbereites Personalbemessungsinstrument’ in der Pflege zur Evaluierung des Personalbedarfs bis zum 15. Dezember dieses Jahres einzurichten und bis 2025 zu implementieren [4]. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV), die mit Entwicklung und Finanzierung des Instruments beauftragt werden sollten, erachten diesen Zeitplan als unmöglich. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in der Langzeitpflege werden also nicht vor 2025 zu erwarten sein.

Pflege finanzierbar machen

Ohnehin ist die Finanzierung der Pflege eine existenzielle Frage, da sie viele Pflegebedürftige und deren Angehörige überfordern. Das BMG schlägt in § 43 c des Arbeitsentwurfs des neuen Pflegereformgesetzes vor, die pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Versorgung zu staffeln. So muss im ersten Jahr der volle Eigenanteil der reinen Pflegekosten von derzeit durchschnittlich ca. 831 Euro übernommen werden, im zweiten Jahr 75%, im dritten Jahr 50% und ab dem vierten Jahr 25%. Mit der relativen Deckelung tritt keine Entlastung für kurzfristig stationär in Pflege befindliche Menschen ein. Ohne die ursprünglich angedachte Deckelung von 700 Euro [5] werden die Kosten für die Pflegebedürftigen allein schon einrichtungsabhängig unkalkulierbar. Das Risiko von Preissteigerung tragen damit nur die Pflegeheimbewohner. [6] Da weitere Eigenanteile in der stationären Versorgung darauf aufgeschlagen werden, können die Kosten leicht in die Tausende eskalieren – ein Betrag, der sich für die Meisten nicht einfach aufbringen lassen wird.

Wenn stattdessen Angehörige zu Hause pflegen, also nicht-stationär, können ambulante, professionelle Kurzzeit- und Verhinderungspflege eine (günstigere) Unterstützung bieten. Hierzu sieht der BMG-Plan eine Ausweitung von Häusern zur Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege vor, begleitet von Übergangspflegeangeboten zur Anschlussversorgung von Krankenhausaufenthalten. Der Aufbau dieser Häuser geht aber nur schleppend voran und es gibt zu wenige freie Plätze, um pflegende Angehörige nachhaltig zu entlasten. Dafür werden Erstattungsmöglichkeiten, und damit bessere Finanzierung [5,7], für z.B. Pflegekräfte aus dem Ausland zur privaten Betreuung zu Hause gegeben. Zumindest ein Schritt in die Richtung, unangemessene Beschäftigungsverhältnisse bei Pflegenden aus dem Ausland einzudämmen.

Neue Rehabilitationsmaßnahmen könnten eine wesentliche Rolle bei der Vermeidung bzw. Verminderung von Pflegebedürftigkeit spielen. Dafür soll sich gemäß Vorschlägen für Personen über 70 Jahren zukünftig die Pflegeversicherung an den Kosten der GKV beteiligen [5].

Momentan haben Pflegebedürftige in der Regel die Möglichkeit ambulanter Pflege zu Hause oder stationärer Versorgung in Pflegeheimen. Zudem könnten zukünftig Pflegekassen Vereinbarungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen treffen [1].

Gesamtgesellschaftliche Kosten [1]

Im Jahr 2021 werden die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen oder pflegende Angehörige auf 1,3 Milliarden Euro steigen, ab dem Jahr 2022 nochmals auf 5,1 Milliarden Euro. Zudem werden Kosten in Höhe von 90 Millionen Euro für die private Pflegeversicherung vom Bund übernommen. Auf die Bundesländer kommen Mehrkosten von 0,94 Milliarden Euro zu. Im Bereich der Beihilfe für Staatsbedienstete ergeben sich für Bund, Länder und Gemeinden jährliche Mehrausgaben von rund 0,18 Milliarden Euro.

In Reaktion auf den demografischen Wandel werden die öffentlichen Kassen durch private Vorsorgepläne entlastet, wie zum Beispiel die private Pflegeversicherung und Riesterrente. Allerdings werden hierdurch Kosten nur verlagert, von öffentlichen Mitteln hin zu privaten Ersparnissen. Die Ansparphase des Pflegeversorgungsfonds (“Pflege Bahr”) soll bis zum Jahr 2050 verlängert werden und Kinderlose sollen finanziell mehr beitragen.

Desweiteren müssen Änderungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Sozialgesetzbuch XI § 14 Pflegebedürftigkeitsbegriff [8]) eingeleitet werden. So soll gemäß der AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei der Begriff der “Pflegebedürftigkeit” in einen “Pflegebedarf” umgewandelt werden sowie Inhalte neu strukturiert und systematisiert werden.

Die Vermeidung von zu hohen Eigenanteilen bei Pflegebedürftigkeit soll eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein und zur Vermeidung der Überforderung der Pflegeversicherung sowie der Absicherung von pflegenden Angehörigen dienen.

Das sind viele kleinteilige Maßnahmen. Werden sie in der Summe ausreichen, um die Pflege nachhaltig zu stärken?

Die Autorin dieses Beitrages, Sandra Leurs, meint: Sicher nicht. Im Gegenteil wird es die Belastung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherer bei fortschreitendem demographischen Wandel nicht aufhalten. Eine wirkliche Maßnahme wäre eine solidarische Kranken- und Pflegeversicherung, in die alle einzahlen – Angestellte, Beamte, ohne Beitragsbemessungsgrenze oberhalb derer Gutverdienende über private Krankenversicherer Beiträge einsparen.

Vielleicht können wir so die finanziell angespannte Situation im Pflegebereich aufhalten und es wird der Regierung leichter fallen, für das Pflegepersonal anständige Löhne sicherzustellen.

Klar ist: Schon die #Pflegestärkungsgesetze I-III [9] gingen und gehen alle nicht weit genug.

 

Quellen:

[1] http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2021/2021-03-12_Arbeitsentwurf_Pflegereformgesetz.pdf

[2] https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-02/pflege-tarifvertrag-loehne-arbeitsbedingungen-arbeitsrechtliche-kommission

[3] https://www.pflegen-online.de/altenpflege-verdienen-alle-examinierten-bald-3137-euro

[4] https://www.bibliomedmanager.de/news/spahn-will-ein-neues-instrument-bis-2025

[5] https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/11/15/pflegereform-2021/

[6] https://www.biva.de/reform-der-pflegeversicherung-2021-fakten-und-kritik/

[7] https://www.piratenpartei.de/2020/09/19/wenn-die-pflegekraft-nach-hause-faehrt-osteuropaeische-pflegekraefte-in-deutschen-haushalten/?fbclid=IwAR2Bb63m-bkj12_jh9tave4qB2XXwcQGbiuA8mI5NkPSou_7L6xrHpTpuqs

[8] http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html

[9] https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/pflegestaerkungsgesetze/

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