Gesundheit

Staat muss Gesundheit als natürliche Lebensgrundlage schützen

Artikel 20a GG[1] lautet wie folgt:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Zu den natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen gehört laut der AG Gesundheit + Pflege der Piratenpartei Deutschland auch die Gesundheit der Menschen.

Dieser Artikel des Grundgesetztes wurde bereits bei den Klimaschutzzielen herangezogen. Die Maßnahmen dafür sind – gerichtlich festgestellt – nicht ausreichend. Vor diesem Hintergrund hat sich die AG Gesundheit + Pflege Gedanken gemacht. Ist dieser Grundgesetzartikel auch maßgeblich, wenn es um die Gesundheit künftiger Generationen geht?

Wir sagen ja!

Das Virus SARS-CoV-2 kann langwierige und dauerhafte Schäden beim Menschen verursachen. Aufgrund von Schäden an den Innenwänden unserer Blutgefäße durch Entzündungen können alle Organe im menschlichen Körper betroffen sein. Davon können nachweislich auch die Reproduktionsorgane von zukünftigen Vätern[2] ebenso betroffen sein wie die von werdenden Müttern[3][4]. Selbst die sonst zurückhaltende STIKO hat Schwangere als Hochrisikogruppe in die Impfempfehlung aufgenommen.[5]

Es mangelte und mangelt nach wie vor an Schutz vor SARS-Cov-2. Selbst bei den derzeitig explodierenden Infektionszahlen[6] und der damit einhergehenden Bedrohungslage dominiert Ignoranz. Das zeigt eines: Der im Grundgesetzt verankerte Schutzauftrag bezüglich der Gesundheit wird ebenso wenig eingehalten wie beim Klima.

Ohnehin fragt man sich, warum das Instrument des Abwassermonitorings auf SARS-Cov2-Viren eingeführt wurde, wenn doch die Ergebnisse[7] keinen Einfluss auf die politischen Entscheidungen haben.

Wir, die AG Gesundheit + Pflege, fordern, den Schutz vor SARS-CoV-2 im Infektionsschutzgesetz wieder festzuschreiben. Wir müssen gesundheitliche Schäden von der zukünftigen und aufwachsenden Bevölkerung abwenden. Das Grundgesetz verpflichtet.

Quellen: