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Gastbeitrag von Guido Körber

CETA – Freihandel nach Gutsherrenart

Demokratie macht doch so richtig Spaß, wenn man die Entscheidungen der (noch nicht mal gewählten) Volksvertreter serviert bekommt und dann einfach schlucken soll, was sich die hohen Herrschaften zusammen mit den ihnen gewogenen Konzernvertretern ausgedacht haben. 
 
Die neueste Schöpfung aus dem Hause EU-Kommission (wir erinnern uns, eine Institution die nach Gutdünken der nationalen Regierungen besetzt wird und keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt) ist, das Abkommen (Konzept) CETA vorläufig in Kraft zu setzen. Also bevor die Parlamente die Gelegenheit bekommen, darüber abzustimmen. Das Perfide dabei ist, dass völkerrechtlich keine Möglichkeit besteht, den Vertrag einfach zu ignorieren, selbst wenn er danach von den Parlamenten abgelehnt wird. Wir sind dann gebunden an das, was die Kommission ausgehandelt hat, und das ist alles andere als gut.
  
Wirtschaftsminister Gabriel, der immer wieder betont hatte, dass natürlich erst mal der Bundestag über CETA abstimmt, hat nun die SPD-typische Pirouette hingelegt und erklärt, dass das trotzdem alles voll demokratisch sei.
  
Schnelle Wendemanöver der unantastbaren Standpunkte sind bei “Freihandelsabkommen” ja ganz normal; nicht nur bei Justizministern ist die dynamische Anpassung der Meinung an die (von wem eigentlich?) vorgegebene Zielsetzung Standard.
  
Gerade mal sechs Monate ist es her, da habe ich darüber geschrieben, dass EU- Komissarin Malmström CETA als endgültig und unveränderlich erklärt hat. Versucht man jetzt anhand der Angaben in diesem noch nicht gar so alten Artikel, die entsprechenden Stellen im offiziellen CETA Text zu finden, dann hat man dabei keinen Erfolg. Kapitel 22 ist zu Kapitel 20 geworden und die Absätze haben sich ebenfalls verschoben.
  
Auf wundersame Weise hat sich das unveränderliche und endgültige Abkommen plötzlich doch verändert 
 
Groß angekündigt wurde, dass die wenig beliebten Schiedsgerichte (ISDS) durch eine Konstruktion mit unabhängigen Richtern ersetzt werden (ICS). Das Ergebnis ist immer noch eine Paralleljustiz, die ausländischen Klägern einen Weg vorbei am regulären Rechtssystem erlaubt. Eine von multinationalen Konzernen gern genutzte Option, um über die Bande zu spielen und mittels Tochtergesellschaften gegen das eigene Land zu klagen. 
 
Auch ist immer noch praktisch alles enthalten, was als ACTA schon einmal abgelehnt wurde. DRM (Digital Rights Management) soll gesetzlich geschützt werden.
  
Ebenfalls erhalten blieb die Lex Monsanto: Testergebnisse zu Pflanzenschutzmitteln sollen 10 Jahre oder länger unter Verschluss gehalten werden.
  
Kapitel 18 schafft die Grundlagen, die öffentliche Daseinsvorsorge zu privatisieren. Ausdrücklich wird festgeschrieben, dass öffentliche Dienste, die eine Monopolstellung besitzen, unter streng wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen sind. Wir freuen uns dann auf die ICS-Klagen, in denen z. B. die Privatisierung der Wasserversorgung durchgedrückt wird.
  
Insgesamt macht die Neufassung von CETA eines ganz deutlich: Solche Abkommen sind kein Freihandel. Es sind Hütchenspielertricks, um die Bürger und die kleinen und mittelständischen Unternehmen über den Tisch zu ziehen und demokratische Prozesse auszuhebeln.