Arbeit und Soziales

Für uns PIRATEN steht der Mensch mit seiner Würde und seinen Grundrechten im Mittelpunkt der Sozialpolitik. Daher setzen wir uns für das Bedingungslose Grundeinkommen ein. Denn die fortschreitende Digitalisierung macht die althergebrachte Forderung nach Vollbeschäftigung zunehmend obsolet und stellt damit die gesamte Gesellschaft vor neuen Herausforderungen. Die bisherige Politik, die diesen mit einseitigen, nur der Wirtschaft, dem Kapital und der Gewinnoptimierung dienenden Gesetzen, wie der Agenda 2010 begegnet, ist weder tragfähig noch zukunftsfähig.

Zukunft der Erwerbsarbeit

Die Arbeitswelt im Zeichen der Digitalisierung

Flexible Wahl des Arbeitsorts

Die moderne Arbeitswelt fordert vom Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität. Im Gegenzug fordern wir PIRATEN auch vom Arbeitgeber Flexibilität. Daher soll ein Arbeitnehmer, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber hat für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z. B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen. Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen. Zur Vermeidung von leistungsbedingten Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig.

Einklang von Erwerbs- und Privatleben

Wir PIRATEN setzen uns für flexible, elternfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in Unternehmen und Betrieben ein. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbar sein. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben alleinerziehende Elternteile mit Kindern unterhalb des schulpflichtigen Alters bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern.

Atypische Beschäftigungsverhältnisse

So genannte atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Zeit-, Leih- und Werksverträge stellen für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen. So Beschäftigte sollen keine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden. Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen. Ferner fordern die PIRATEN, dass der Staat dafür Sorge trägt, Missbrauch von Leih-, Zeit- und Werksverträgen zu kontrollieren und entsprechend zu ahnden.

Gleiche Behandlung für gleiche Leistung

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass betriebliche Zusatzleistungen, wie z. B. subventioniertes Mittagessen oder auch andere freiwillige Leistungen im Sinne der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit, beibehalten werden, aber gleichermaßen für alle Beschäftigten verfügbar sind. Daher fordern wir, dass atypisch Beschäftigte regulären Beschäftigungsverhältnissen in Bezug auf Sachleistungen wie Kantinenbenutzung oder Berufskleidung gleichgestellt werden. Wir regen daher eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten an und fordern sie auf, dieser Diskriminierung beispielsweise mit Betriebsvereinbarungen entgegenzuwirken. Wir fordern, dass atypisch Beschäftigte in allen Belangen der Stammbelegschaft wenigstens gleichgestellt werden müssen.

Leiharbeit

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen von Zeitarbeitern dürfen daher die branchenüblichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht unterschreiten, da es sich um „besondere Arbeitsverhältnisse“ handelt. In Zeiten von Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitnehmer nicht zu vertreten hat, muss der Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden. Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten/Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert werden, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen. Wir fordern, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen. Diese Fristen sollen auch in den gängigen branchenüblichen Tarifverträgen zeitnah umgesetzt werden.

Arbeitnehmerüberlassung im SGB

Um keine Arbeitnehmer „zweiter Klasse“ entstehen zu lassen, fordern wir PIRATEN, dass in Eingliederungsvereinbarungen (§ 15 SGB II) keine Aufforderung mehr festgeschrieben wird, dass Bewerbungen bei Zeitarbeitsunternehmen/Personaldienstleistern vorzunehmen sind. Die Verweigerung einer solchen Bewerbung darf nicht als mangelnde Eigenbemühung oder Mitwirkung gelten bzw. zu einer Sanktion nach § 31 SGBII führen.

Erwerbssuchende unterstützen

Förderung qualifizierter/älterer arbeitssuchender Menschen

Wir PIRATEN fordern, dass alle Erwerbslosen, unabhängig ihres Alters, entsprechend ihrer Fähigkeiten und nach Beratung in freier Wahl und Entscheidungsfreiheit, eine Umschulung oder Aus- bzw. Weiterbildung in Anspruch nehmen können. Dies soll insbesondere auch für ältere Arbeitnehmer gelten

Qualitätsstandards für die Vermittlung in Arbeit (Jobcenter)

Wir PIRATEN verfolgen das Anliegen, dass die Mitarbeitenden der Jobcenter im Regelfall unbefristete Arbeitsverträge erhalten, um permanent gleichmäßige Ausbildungs- und Bearbeitungsstandards zu gewährleisten. Damit werden die Grundlagen geschaffen, dass die Leistungsberechtigten umfassender aufgeklärt, beraten und vermittelt werden können. Wir fordern eine regelmäßige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vermittlungsbereich nur diejenigen Berufsgruppen beraten, deren Berufsbilder sie kennen und mit deren fachlichen Inhalten und Anforderungen sie vertraut sind. Die Zuordnung und Betreuung der Arbeitslosen im Vermittlungsbereich sollte nicht mehr nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Antragstellers, Stadtteilen, BG-Nummern oder anderen bürokratischen Kriterien erfolgen.

Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern

Wir PIRATEN fordern die Erhaltung des uneingeschränkten Rechts auf Akteneinsicht § 25 SGBX im SGBII. Es muss die Möglichkeit gegeben sein, durch einen formlosen Antrag die gesamte persönliche, auch digitale Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) unmittelbar nach jedem Termin einzusehen und auf Verlangen ausgehändigt zu bekommen. Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die dem Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Leistungsberechtigte sind schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Alle internen Arbeitsanweisungen sind offen zu legen.

Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen

Um die Rechte der Leistungsberechtigten innerhalb des komplexen Sozial- und Verwaltungsrechtes zu stärken, fordern wir PIRATEN eine qualitative und quantitative Aufrüstung der lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen. Die Organisationsstruktur und Finanzierung soll sich analog am Bundesverband der Verbraucherzentralen und ihren jeweiligen Untergliederungen orientieren. Die Vergabe der Finanzmittel muss unabhängig vom zuständigen Jobcenter durch entsprechende Förderrichtlinien erfolgen, um auch kleinen Vereinen eine Chance der finanziellen Unterstützung zu geben.

Prozesskostenhilfe

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein. dass die ursprüngliche Prozesskostenhilfe, für Menschen die Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB XI, erhalten bleibt.

Transparenz bei Arbeitslosenstatistik

Wir PIRATEN sprechen uns für eine ehrliche Arbeitslosenstatistik aus. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit unverfälschte Zahlen veröffentlicht, die der Realität entsprechen. Es müssen aufgeführt werden:

  • Erwerbslose, die in Maßnahmen sind
  • Erwerbslose, die krank gemeldet sind
  • Erwerbslose, die in die Zwangsrente geschickt werden
  • Erwerbslose, die in irgendwelchen Mini-Jobs beschäftigt werden
  • Sonstige Erwerbslose

Rechte der Arbeitnehmer stärken

Mitbestimmung

Wir PIRATEN bekennen uns zur Mitbestimmung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch das Arbeitsleben. Demokratie umfasst nach unserem Verständnis auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Arbeitsumfeld. Grundlage dafür sind streitbare Gewerkschaften. Die Beschneidung derer Möglichkeiten wie durch das Tarifeinheitsgesetz wollen wir rückgängig machen.

Betriebsräte

Wir bekennen uns zu starken Betriebsräten und wollen das Betriebsverfassungsgesetz verteidigen. Mitbestimmung ist ein wesentliches Element der Teilhabe am Wirtschaftsleben. Die Gründung von Betriebsräten muss erleichtert werden. Daher befürworten wir alle notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen im Betriebsverfassungsgesetz und im Kündigungsschutzgesetz.

Maßnahmen gegen Mobbing

Wir PIRATEN setzen uns für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbaren Schadensersatz zu Lasten der Schädigenden kompensiert werden. Der Arbeitnehmerschutz muss durch eine Anpassung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen. Wir setzen uns für die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene für Mobbingbeauftragte des Bundes, der Länder und der Landkreise mit Zuständigkeit für alle weiteren in der Verwaltungsgliederung untergeordneten Behörden ein. Ihnen sollen im Rahmen eines zu schaffenden Antimobbinggesetzes Vetorecht gegen Rechtsakte gegeben werden, die mit ihren Untersuchungen in Zusammenhang stehen. Sie sollen einen jährlichen Bericht veröffentlichen.

Gerechte Entlohnung

Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn muss Erwerbstätigen ein existenzsicherndes Einkommen bieten

Solange ein bedingungsloses Grundeinkommen noch nicht umgesetzt ist, ist die Erreichung eines existenzsichernden Einkommens vor allem über Gesetze und Tarifverträge möglich. Der Mindestlohn muss ausreichend sein, um in der gesetzlichen Rentenkasse als Beschäftigter in Vollzeit bei 40 Beitragsjahren und Renteneintrittsalter von 67 Jahren einen Anspruch auf eine Rente oberhalb der Armutsgefährdungsgrenze zu erreichen. Die Armutsgefährdungsgrenze wird jedes Jahr neu berechnet (60% des Medianeinkommens). Um im Rentenalter über der Armutsgefährdungsschwelle zu liegen, müssten Arbeitnehmer mit einer 38-Stunden-Woche beim aktuellen Rentenniveau durchschnittlich einen Stundenlohn von 18,51 Euro verdienen, wenn sie 35 Jahre arbeiten.

Öffentliche Ausschreibungen

Wir PIRATEN fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern den Mindestlohn zwingend vorschreibt.

Geschlechterunabhängige Chancen

Wir PIRATEN fordern geschlechterunabhängige gleiche Bezahlung, Chancen- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Ost-West-Gefälle

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland abgebaut werden. Hier soll der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen.

Missbrauch von Berufspraktika verhindern

Wir PIRATEN sehen Berufspraktika als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Berufsausbildung an. Sie vermitteln Praxisbezug und erleichtern den Eintritt ins Berufsleben. Auf der anderen Seite erkennen wir viele Probleme, die eine Neuregelung für die Beschäftigung von Praktikanten unbedingt notwendig machen. Wir setzen uns dafür ein, Missbrauch durch Arbeitgeber zu unterbinden. Ein nicht für Ausbildung oder Studium benötigtes Praktikum ist auf drei Monate zu begrenzen oder es ist nach Ablauf von drei Monaten ein angemessenes Praktikantengehalt zu zahlen und der Praktikant rechtlich dem festangestellten Mitarbeiter gleichzustellen. Auf Antrag können Betriebe finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Bekämpfung von „prekärem Unternehmertum“

Wir PIRATEN unterstützen und fördern ausdrücklich das freie Unternehmertum, setzen uns jedoch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden und so das unternehmerische Risiko ausgelagert wird, ohne entsprechend honoriert zu werden. Im Bildungsbereich müssen Lehrkräfte auf Honorarbasis eine angemessene Entlohnung erhalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Honorarkräfte von ihren Stundensätzen auch Steuern und Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen. Im Bereich der Betreuung von Kleinkindern ist Kindertagespflege als eine familienähnliche Betreuungsform durch Tagespflegekräfte sinnvoll und unterstützenswert. Das Vorgehen von Jobcentern insbesondere alleinerziehende Mütter in eine solche selbstständige Tätigkeit zu drängen, lehnen wir ab. Betroffene Personen sollen frei und ohne Druck zwischen Selbständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wählen können.

Sofortige Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II)

Wir PIRATEN fordern, die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE) mit sofortiger Wirkung auszusetzen, weil diese nur in wenigen Fällen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Vielfach vernichten diese staatlich subventionierten Einsätze sogar reguläre Arbeitsplätze im Kleingewerbebereich, weil kein öffentlicher Auftrag preiswerter durchgeführt werden kann, als durch einen „1-Euro-Jobber“.

Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs

Durch steigenden Mindestlohn verkürzt sich für Minijobs die mögliche wöchentliche/monatliche Arbeitszeit. Dies erfordert eine Anpassung, um Minijobs noch sinnvoll ermöglichen zu können.

Wir wollen daher die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs sofort auf 520 EUR/Monat bzw. 6.240 EUR/Jahr erhöhen. Gleiches gilt für die Hinzuverdienstgrenze bei Bezug von Altersvollrente. Dies entspricht einem möglichen Stundenlohn von bis zu 12,00 EUR bei einer Arbeitszeit von 10 Stunden in der Woche.

Die Verdienstgrenzen für Minijob und Altersvollrente sind zukünftig analog der Erhöhung des Mindestlohns anzupassen.

ILA – International Liberty Agreement

Wir PIRATEN werden – in Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk an Piratenparteien und allen anderen Parteien und Organisationen, die gleiche oder ähnliche Vorstellungen haben – die Verhandlung und den Abschluss eines internationalen Vertrages – des „International Liberty Agreement (ILA)“ – initiieren, der Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere aber nicht ausschließlich in digitalen Netzen, verbindlich festlegt.

Die Verhandlungen werden von Anfang an öffentlich geführt. Hierbei werden die jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierten Organisationen von den verhandelnden Staaten in die Diskussion eingebunden. Außerdem wird die internationale Vernetzung und der internationale Austausch dieser Organisationen gefördert. Dies soll dafür sorgen, dass das Abkommen letztlich nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern, soweit dies möglich ist, auch einen Konsens der Bevölkerungen darstellt.

Das ILA soll unter anderem Vereinbarungen enthalten über

  • unverzichtbare Anforderungen an die Ausgestaltung von Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit,
  • eine Durchführung von Ermittlungs-, Ordnungs-, Zivil- und Strafverfahren, die sicherstellt, dass nicht schon die Angst vor negativen Auswirkungen von letztlich ungerechtfertigten Anschuldigungen Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhält („Chilling“-Effekt u. Ä.),
  • das nicht einschränkbare Recht auf Zugang zu Informations- und Kommunikationsmedien, insbesondere ein expliziter Ausschluss von Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen („Three Strikes“),
  • die Verpflichtung zum beiderseitigen Versuch, Streitigkeiten über nicht-kommerzielle, mutmaßliche Rechts-Verstöße zunächst kostenlos und außergerichtlich zu schlichten,
  • die Haftungsfreiheit für Netz-Anbieter und Dienste, die durch Benutzer eingestellte Inhalte veröffentlichen, und
  • die Verständigung auf internationale Verbreitungslizenzen, um die Beschränkung des Zugangs zu Inhalten aufgrund des momentanen Aufenthaltsortes eines Benutzers (und auch des grenzüberschreitenden Handels mit Medien) unnötig zu machen.

Stärkung der Rechte Prostituierter

Die Entscheidung zur Ausübung der Sexarbeit fällt

  • unter das Recht auf freie Berufswahl sowie
  • unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Die Entscheidung zur Ausübung der Sexarbeit ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitenden und ihren Kunden lehnen wir PIRATEN ab.

Selbstbestimmt tätige Sexarbeitende sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung. Deshalb werden wir alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Sexarbeit dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitenden sicherzustellen.

Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeitender ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung, sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.

Wege zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Wir PIRATEN setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, wie es in unserem Grundsatzprogramm beschrieben ist.

Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland

Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einhergehen. Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen. Unser Ziel ist es, das Grundeinkommen in unserer Gesellschaft mehrheitsfähig zu machen.

Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Aufgrund des rapiden technologischen Wandels muss innerhalb der nächsten Legislatur die Grundlage für eine Volksabstimmung über die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens geschaffen werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen global

Wir PIRATEN unterstützen weltweit Initiativen zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens und setzen uns für einen intensiven Erfahrungsaustausch über bisherige Pilotprojekte und zu ergreifende Zwischenschritte ein.

Einführungsphase des BGE

Mittelfristig muss das Grundeinkommen den „vier Kriterien“ ohne Bedingungen, existenzsichernd, individuell berechnet, ohne Bedürftigkeitsprüfung genügen. In der Phase der Einführung sind Modelle denkbar, die diesen Kriterien nur teilweise genügen.

Ein Grundeinkommen ist nachhaltig zu finanzieren

Wir PIRATEN starten mit vorsichtigen Annahmen und einem geringen Grundeinkommen. Sollte die Entwicklung dann günstiger verlaufen als die Annahmen, ist die Erhöhung des Grundeinkommens schnell beschlossen. Es darf jedoch nicht zur Schlechterstellung von einkommensschwachen Menschen kommen.

Kombination aus Grundeinkommen und Einkommen/Rente

Ein Grundeinkommen wird zusätzlich z. B. zu Erwerbseinkommen und Renten- oder Pensionsbezug gezahlt. Diese Einkommen werden dann stärker besteuert werden, wobei das BGE die Steuerprogression unterstützt, da es als Grundsicherung oder als Steuerfreibetrag angesehen werden kann.

Sozialversicherungen beim Grundeinkommen

Wir wollen wenigstens die Pflege- und die Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung fortführen. Die Krankenkassen sollen auf ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen umgestellt werden, damit alle Einkommen unabhängig von Einkommensart und Beitragsbemessungsgrenzen herangezogen werden. Dabei muss eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens sichergestellt werden. Es darf keine „Behandlung nach Kassenlage“ erfolgen.

Weiterentwicklung des bestehenden Systems in Vorbereitung zum BGE

Die Einführung eines Grundeinkommens wird das Steuer- und Sozialsystem erheblich verändern und somit in mehreren Schritten erfolgen müssen. Gerade durch die fortschreitende Digitalisierung ist eine Weiterentwicklung des bestehenden Steuer- und Sozialsystems selbst dann notwendig, wenn die Einführung des BGE keine Mehrheit in der Gesellschaft findet. Die politische Diskussion zeigt jedoch, dass einzelne Aspekte breite gesellschaftliche Unterstützung finden auch jenseits der BGE-Befürworter. Wir wollen diese Weiterentwicklung unterstützen, sofern sie auch für das BGE zielführend ist.

Weiterentwicklung des Sozialsystems

Das Sozialsystem kann in Richtung BGE geführt werden, indem für einzelne Gruppen ein Grundeinkommen umgesetzt wird oder die Vereinbarkeit des bestehenden mit dem Grundeinkommen verbessert wird.

Kindergrundsicherung

Zur Abschaffung der Kinderarmut setzen wir PIRATEN uns für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Die Kindergrundsicherung soll Familien finanziell entlasten, Kinderarmut verhindern und jedem Kind die Möglichkeit geben, sein eigenes Potenzial zu entfalten. Sie besteht aus einem Kindergrundeinkommen und einer Chancengleichheitsbeihilfe. Das bedingungslose Kindergrundeinkommen gewährleistet das soziokulterelle Existenzminimum der Kinder von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr. Es ist anrechnungs- und steuerfrei. Die Chancengleichheitsbeihilfe hat das Ziel, Betreuung, Mobilität, Bildung und Teilhabe für alle Kinder zu sichern. Die Beihilfe kann steuerpflichtig, bedarfsorientiert, altersabhängig oder abhängig vom Familieneinkommen gestaltet sein. Zudem kann sie teilweise auch Sachleistungen wie kostenfreien KiTa-Besuch enthalten.

Bildungsgrundeinkommen

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, die BAföG-Leistungen durch ein Bildungsgrundeinkommen zu ersetzen. Dieses Bildungsgrundeinkommen sichert das Einkommen derer, die eine Ausbildung, ein Studium oder eine Fortbildung absolvieren, aber keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.

Verbesserung der Einkommenssituation der eingewanderten Menschen und Geflüchtete

Wir PIRATEN setzen uns für die Verbesserung der Situation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge ein. In einem reichen Land kann und muss die materielle Situation der am schlechtesten Gestellten, und dazu gehören viele Geflüchtete und viele der eingewanderten Menschen, deutlich verbessert werden.

Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen

Bei den Mindestsicherungen sind bis zur Einführung des Grundeinkommens der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II zu erhöhen, um Armut nachhaltig zu verhindern. Wir PIRATEN fordern deshalb einen Regelsatz inklusive der Kosten der Unterkunft (KdU) über der Armutsgefährdungsgrenze.

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)

Wir PIRATEN setzen uns für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII).

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wir PIRATEN setzen uns für die Abschaffung der Altersarmut und für die Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Richtung auf ein Grundeinkommen für alte und erwerbsgeminderte Menschen ein. Die Bestrebungen, immer mehr Menschen in private Rentenversicherungen wie Riester- oder Rürup-Verträge zu drängen, lehnen wir ab. Sie dienen nur in den seltensten Fällen tatsächlich den Antragstellern.

Grundsätzliche Vorgehensweise zur Bürgerversicherung

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt. Alle steuerpflichtigen Einkommen – außer Renten – und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein. Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden. Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten. Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden! Für Pensionsansprüche soll der Gesetzesgeber eine entsprechende Übergangslösung ausarbeiten.

Betriebliche Altersvorsorge

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, wodurch auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist (§ 248 Satz 1 SGB V i.d.F. von Artikel 1 Nr. 148 GMG). Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet und zwar auch rückwirkend auf sogenannte Altverträge. Wir PIRATEN sehen durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet. Dazu hat der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt. Wir fordern, dass die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge wieder komplett aufgehoben wird. Wir setzen uns generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren. Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge mit klaren und transparenten Regeln erfolgen. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem durch ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt zusätzlich schwächt.

Transparenz bei der privaten Altersvorsorge

Wir PIRATEN setzen uns für klar nachvollziehbare Kostenstrukturen bei allen Formen der privaten Rentenversicherung ein (nicht nur Riester- und Rüruprente): Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren einer privaten Rentenversicherung sind als Summe aller Einzelposten in der Gesamtlaufzeit, welche von den Versicherten an nichtstaatliche Versicherungsunternehmen zu zahlen sind, direkt neben der zu erwartenden Ablaufleistung (Auszahlungssumme) im Versicherungsangebot sowie in der Versicherungspolice auszuweisen. Der Versicherungsberater hat auf die Gebühren im Gespräch explizit hinzuweisen. Der spekulative Charakter der ausgewiesenen potenziellen Ablaufleistung ist klar darzustellen. Im Beratungsgespräch sowie in den Angebots- und Vertragsunterlagen muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise die garantierten Werte nicht signifikant überschritten werden.

Weiterentwicklung des Steuersystems

Das Steuersystem soll durch eine Reihe Steuerreformen in Richtung BGE geführt werden. Dies geschieht, indem jede Reform einen unabhängigen Finanzierungsbaustein zu einem bedingungslosen Sockeleinkommen beiträgt. Im Unterschied zum BGE muss das Sockeleinkommen nicht existenzsichernd sein. Letztendlich soll es sich zu einem BGE entwickeln und schafft die neue, schlanke, für das BGE notwendige Verwaltungsstruktur. Das Sockeleinkommen ist kein zu versteuerndes Einkommen und wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet.

Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze

Wir PIRATEN fordern die Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes mit dem Ziel, einen einheitlichen Regelsteuersatz zu schaffen und die sogenannte Mehrwertsteuer zu vereinfachen. Durch die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen als Sockeleinkommen ist die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes sozial, da das Sockeleinkommen die Kostenerhöhung durch den höheren Umsatzsteuersatz für Familien und einkommensschwache Menschen nicht nur ausgleicht, sondern sogar zu einem kleinen Teil übersteigt.

Einführung einer Finanztransaktionssteuer

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen erfolgt in Form eines Sockeleinkommens.

Vereinfachung der Einkommensteuer

Wir PIRATEN fordern eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches Steuersystem, das ohne Ausnahmen auskommt und für alle Einkommensarten gilt. Diese Reform umfasst: Sockeleinkommen statt „Aufstocken“, personenbezogener Grundfreibetrag für alle statt unzeitgemäßem Ehegattensplitting, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abziehen statt absetzen, einheitliches Verfahren statt Sonderregelungen – Abschaffung diverser Ausnahmeregelungen. Erst durch die Kombination der vier Reformbestandteile gelingt die Gestaltung eines ausgeglicheneren Steuersystems bei gleichzeitiger Einführung eines Sockeleinkommens.

Maschinen müssen unser Sozialsystem sichern und ausbauen

Die nächste Technologiewelle, die unsere gesellschaftlichen Grundfesten erschüttern wird, rollt leise, aber gewaltig an. Es gibt einen Unterschied zu den vergangenen technischen (R)evolutionen – die Geschwindigkeit. Gegenstände und Arbeitsgeräte werden schon seit einigen Jahren immer stärker digital vernetzt. Dabei werden Werkzeuge immer mehr zu Automaten und diese zum Ersatz von Arbeitskräften. Dabei unterliegen diese Maschinen nicht mehr einem mechanischen Lebenszyklus bis sie eine Verbesserung erfahren, sondern es bedarf lediglich einem Softwareupdate oder einer schnelleren Recheneinheit, um diese in der Produktivität zu steigern.

Moores Law setzt nun bei der Produktivität ein! Zuerst waren es einfache Tätigkeiten, welche durch Algorithmen und Rechenleistung wegfielen, aktuell bangen viele Journalisten und Juristen um die Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Es wird alle Berufsgruppen und alle gesellschaftlichen Ebenen treffen – vom Callcenter über den Fernfahrer bis zum Lehrer.

Unsere Arbeitswelt lebt nach dem Kredo, dass es in Zukunft immer neue Tätigkeiten und Jobs geben wird. Aber schon die jüngere Vergangenheit zeigte, dass bei einem wirtschaftlichen Aufschwung die Arbeitslosenzahlen nicht wie erhofft zurückgehen. Das Rennen gegen die Maschinen könnten Menschen nur dann gewinnen, wenn sie billiger als die Maschinen wären. Wenn der Pferdetransport nur genügend schnell billiger geworden wäre, hätte dieser durchaus gegen die Motoren konkurrieren können. Wir PIRATEN setzen uns für die Besteuerung von nichtmenschlicher Arbeit ein. Die gewonnen finanziellen Mittel könnten zur Etablierung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) beitragen. Unser Streben ist es, Deutschland kompatibel mit der aktuellen und der nächsten Technologiewelle zu machen, die Struktur unserer Steuer- und Sozialsysteme so zu gestalten, dass mehr Automatisierung zu mehr realem, fühl- und messbarem Wohlstand für alle im Land führt und dadurch der soziale Frieden langfristig erhalten bleibt. Dies stellt einen Wettbewerbsvorteil von historischen Dimensionen dar.

Commons (Gemeingüter): Vorfahrt für Kooperation, Selbstorganisation und Gemeinsinn

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, Freiräume für Selbstorganisation zu schaffen, Verantwortung zu teilen und Institutionen nachhaltig und erfolgreich zu organisieren.

Dazu sollen die Möglichkeiten und Grenzen kooperativer Organisationsmodelle (sog. „Commons“) zur nachhaltigen Nutzung gemeinsamer Ressourcen in einem fortlaufenden Prozess überprüft und Institutionen bei Bedarf reformiert oder neu geschaffen werden.

Commons als Bildungsaufgabe verstehen

Die Inhalte und Konzepte von nach Commons-Prinzipien gestalteten Organisationsmodellen und Institutionen sind zum Lernziel in Bildungseinrichtungen und -projekten zu machen. Dazu können wir auf viele hervorragende Beispiele, auch aus Deutschland, zurückgreifen. Vor allem aber sollen bereits die Schülerinnen und Schüler die Praxis gemeinsamer Verantwortungsübernahme und Entscheidungsfindung üben.

Mit Commons Teilhabe ermöglichen

Vorhandene Gemeingüter müssen erhalten, fortentwickelt und gemehrt werden. Verlust von Gemeingut ist zu vermeiden. Ist Gemeingut verloren gegangen, so ist die Gesellschaft aufgerufen, es sich wieder anzueignen.

Besonders Menschen mit geringem Einkommen benötigen öffentliche Plätze und Einrichtungen. Parks, Spielplätze, Marktplätze, Gemeindezentren, Schwimmbäder, Gemeinschaftsgärten, öffentliche Sportplätze oder einfach nur Freiräume bieten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe.

In Regionen mit demografisch kritischen Prognosen sind innovative Formen des sozialen Miteinanders zu fördern, etwa in Form von Gemeinschaftszentren. Weder für Muße, noch für Freiraum braucht man eine Rechtfertigung. Freiraum ermöglicht Kreativität, aber auch Ruhe. Und das brauchen wir. Das ist menschlich.

Commons Vorrang gewähren

Vor einer Privatisierung oder Verstaatlichung gesellschaftlicher Aufgabenbereiche ist im Einzelfall zu prüfen, ob Selbstorganisation und Selbstverwaltung möglich wäre. Bei gleicher oder besserer Eignungsprognose ist diesen Vorrang zu gewähren.

Commons-Projekte anleiten und unterstützen

Alle Ebenen wirtschaftspolitischer Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen sind mit entsprechendem Fachwissen auszustatten. Diese Stellen werden so in die Lage versetzt, Selbstverwaltungsprojekte bei der Institutionenfindung und -umsetzung zu beraten, zu unterstützen und zu fördern oder etwaige Konflikte zu moderieren.

Quelloffene Software in der Verwaltung einsetzen

Für die öffentliche Verwaltung ist der Einsatz quelloffener Software grundsätzlich vorzuziehen. Nur wenn in speziellen Fällen schwerwiegende Gründe gegen einen Einsatz quelloffener Software sprechen, sollen proprietäre Lösungen erwogen werden.

Bei Neuanschaffungen und Aufrüstungen sind freie Alternativen stets zu prüfen. Ausschreibungen sind entsprechend zu gestalten. Die einzelnen Behörden sollen bei der Umstellung auf offene Software unterstützt werden. Ein Vorbild hierfür kann die Landeshauptstadt München mit dem leider wieder aufgegebenem Projekt LiMux sein.

Daten offenlegen

Daten bilden die Grundlage politischer Diskussion. Ihre Gewinnung wird oft durch Steuergelder finanziert, wie z. B. bei Verkehrs- und Umweltdaten und den öffentlichen Haushalten.

Diese Daten gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Ihre zeitnahe, umfassende und niederschwellige Veröffentlichung ist die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich im Bedarfsfall in die politische Diskussion einmischen können.

Diese Veröffentlichung soll gemeinfrei in einem bundesweit einheitlichen Datenportal erfolgen. Von Antragsverfahren, einschränkenden Lizenzmodellen und Gebühren ist dabei generell abzusehen. Die Weiterverbreitung und auch die kommerzielle Nutzung sollen ausdrücklich gestattet werden. Neben für die Lektüre aufbereiteten Formaten sollen die Daten auch in freien maschinenlesbaren Formaten angeboten werden, die sich für die maschinelle Weiterverarbeitung und Aufbereitung eignen.

Internationale wissenschaftliche Vernetzung verbessern

Der Umsetzung, der in den vorangehenden Absätzen genannten Programmpunkte, sind jeweils die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Commons-Forschung zugrunde zu legen. Anleitende und umsetzende Institutionen sollen sich hierzu in nationalen oder internationalen Verbänden oder Forschungseinrichtungen engagieren und entsprechende organisatorische Zuständigkeiten im Rahmen ihrer Verwaltung schaffen.

Staatliche Institutionen haben in ihren Jahresberichten zu Aktivität und Fortschritten auf diesem Gebiet öffentlich Rechenschaft zu legen.