Freiheit und Grundrechte

Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

Wir PIRATEN setzen uns für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.

Wir lehnen die verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger und die gläsernen Kundinnen und Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene Informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen. Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z. B. durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen.

Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, streben wir die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an:

Gesetzes-TÜV im Bundestag

Die Piratenpartei setzt sich für eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung bestehender und zukünftiger Inhalte von Beschlüssen des Bundestages ein. Indem wir eine unabhängige Institution schaffen, die frei von Wirtschafts- und Parteiinteressen neue Gesetzesvorhaben überprüft, werden die Bürgerrechte gestärkt und die Chance, dass zukünftige Gesetze sicher verfassungskonform erlassen werden, steigt.

Ein verpflichtender “Gesetzes-TÜV” soll im Vorfeld über mögliche Risiken und Alternativen zu Eingriffen in die Bürgerrechte informieren. Forschungseinrichtungen und Bürgerrechtsorganisationen sollen in den Prozess mit einbezogen werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen für jeden öffentlich zugänglich sein, um eine nachvollziehbare und sachliche Debatte anzuregen, bevor Gesetze erlassen werden.

Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern

Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG auch in Zukunft sichergestellt ist, fordern wir PIRATEN ein Datenschutzrecht, welches das im internationalen Vergleich hohe deutsche Schutzniveau nicht nur erhält, sondern ausbaut – auch nach der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes.

Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich der Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er frei gibt – z. B. in sozialen Netzwerkdiensten oder über Treue- bzw. Bonusprogramme. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziehbar mit den personenbezogenen Daten umgehen und dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden.

Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden. Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungspflicht weiterzuentwickeln, fordern wir die Einführung des Datenbriefes und die Verankerung desselben in den Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und – im Fall von Behörden und mit staatlichen Aufgaben beliehenen Institutionen – die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden.

Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden (Privacy-by-Design).

Datenschutzbehörden stärken

Wir PIRATEN setzen uns für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit ein, um gegenüber staatlichen und nicht-öffentlichen Stellen die Durchsetzbarkeit der Individuellen Datenschutzrechte zu verbessern, Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern und Schutzmaßnahmen vor Verlust oder Manipulationen sicherzustellen.

Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden. Die Kontrollbehörden müssen entsprechend ihren Aufgaben ausgestattet werden, damit sie ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion auch ausüben können.

Für Unternehmen sowie öffentliche Stellen fordern wir darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die unabhängigen Behörden.

Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen

Wir PIRATEN fordern ein Melderecht, das der besonderen Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber den zwangsweise erhobenen Daten gerecht wird. Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen.

Die Meldegesetze sollen daher konsequent dahingehend überarbeitet werden, dass Meldedaten nicht ohne aktive Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger an der Erhebungsquelle (Opt-in) an Dritte weitergegeben werden – dazu gehören z. B. Unternehmen, Adresshändler, Verbände oder Parteien. Eine automatisierte Abfrage lehnen wir ab. Dies gilt neben Melderegisterauskünften auch für die Korrektur von Bestandsdaten.

Die Verwendung personenbezogener Daten für Adresshandel, Werbezwecke oder Markt- bzw. Meinungsforschung darf nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Daher fordern wir die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, der zentralen Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht für den Adresshandel. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss entsprechend angepasst und um einem zwingenden Einwilligungsvorbehalt ergänzt werden.

Die Weitergabe von Meldedaten an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss beendet und die im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) enthaltene Klausel zur Durchleuchtung der „individuellen Lebenssachverhalte“ der Bürgerinnen und Bürger ersatzlos gestrichen werden.

Schluss mit Vorratsdatenspeicherung und Videoüberwachung

Wir PIRATEN lehnen eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, auch bekannt als Mindest- und Höchstspeicherfrist sowie eine Ausdehnung der öffentlichen Videoüberwachung ab.

Auch andere Formen der verdachtsunabhängigen Datenerfassung, wie z. B. die Hotelmeldepflicht oder das Nachfolgeprojekt des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA, OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung), beurteilen wir kritisch.

Wir lehnen die anlasslose Erfassung, Speicherung und den Abgleich biometrischer Daten aufgrund des hohen Missbrauchspotenzials ab. Grundsätzlich soll die Erhebung biometrischer Merkmale freiwillig erfolgen und durch unabhängige Stellen kontrolliert und bewertet werden. Der Aufbau zentraler Biometriedatenbanken für polizeiliche Zwecke oder die Versicherungswirtschaft muss unterbleiben. Ausweis- und Passdokumente müssen auch ohne biometrische Merkmale gültig sein – auch im Ausland.

Keine Einschränkungen beim Bargeldverkehr

Wir PIRATEN setzen uns sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene gegen Einschränkungen des Bargeldverkehrs ein. Wir sind der Meinung, dass alle Konsumentinnen und Konsumenten selbst entscheiden können müssen, ob und wo sie durch bargeldlose Zahlung Datenspuren hinterlassen und wo nicht. Die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Schwarzarbeit halten wir für ein ebenso schwaches Argument, wie es die Terrorismusbekämpfung für die Ausweitung flächendeckender Überwachungsmaßnahmen ist.

Gegen Überwachungssoftware: Transparenz und Quellcode-Offenlegung

Wir PIRATEN sprechen uns deutlich gegen die Herstellung, Wartung, Betreuung und Erhaltung von Überwachungssoftware aus. Sie verurteilt den kommerziellen Handel mit Überwachungssoftware, einschließlich Dienstleistungen für Überwachungssoftware. Überwachungssoftware ist jede Software, die Dritten Zugang zu nicht-öffentlichen Daten, Kommunikationen und Aktivitäten eines Rechensystems verschaffen kann, ohne dass die eigentlichen Nutzer des Rechensystems darüber Kenntnis haben. Der Grund für diese Position ist, dass Überwachungssoftware sowohl im Inland wie weltweit eingesetzt wird, um Menschenrechte wie das Recht auf Privatsphäre auszuhebeln. Häufig werden die so erhaltenen privaten Daten genutzt, um Regimegegner zu verfolgen und sogar zu foltern, und um Bewegungen für mehr Demokratie zu bekämpfen.

Um aktiv gegen Überwachungssoftware vorzugehen, fordern wir eine gesetzliche Pflicht bei Herstellern und Dienstleistern von Überwachungssoftware, volle Transparenz über alle Produkte, und über alle Vertragspartner und Kunden, die Überwachungssoftware und Dienstleistungen nutzen, herzustellen. Des weiteren fordern wir die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung des vollständigen Quellcodes von Überwachungssoftware. Die Offenlegung all dieser Informationen hat an die Öffentlichkeit zu geschehen, das bedeutet: nicht nur an ein parlamentarisches Kontrollgremium.

Keine PKW-Maut

Eine PKW-Maut lehnen wir ebenfalls ab. Durch viele bislang vorgeschlagene Systeme zur Mauterfassung droht eine umfassende anlasslose Überwachung aller Autofahrerinnen und Autofahrer, sei es durch ein Kennzeichenscanning oder die ständige Positionsbestimmung von Fahrzeugen mithilfe von Satelliten. Auch die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und Nachteile für Grenzregionen im Land sprechen gegen eine PKW-Maut.

Überwachung

Digitale Netzwerke“ ins Grundgesetz

Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden

Verdeckte Überwachungsmaßnahmen laden zum Missbrauch ein. Deswegen müssen Betroffene von staatlichen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich benachrichtigt werden. Die derzeitigen Regelungen zur Benachrichtigungspflicht sind aufgrund der zahlreichen Ausnahmen wirkungslos. Wir PIRATEN setzen uns daher dafür ein, dass die überwachende Behörde ohne Ausnahme alle ihr bekannten Betroffenen einer Überwachungsmaßnahme innerhalb einer festen, nicht verlängerbaren Frist benachrichtigen und über die erfassten Daten informieren muss.

Keine Bundes- oder Staatstrojaner

Verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme (z. B. Bundes- oder Staatstrojaner)

Für uns PIRATEN sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtsstaat vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein.

Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteeingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte durch folgende Maßnahmen streng zu reglementieren und zu kontrollieren:

  • Durch die Installation einer komplexen Software zur Durchführung des verdeckten Zugriffs werden informationstechnische Systeme prinzipbedingt nachhaltig verändert. Die Integrität der gespeicherten Daten ist so nicht mehr gewährleistet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind daher als Beweis vor Gericht völlig ungeeignet. Wir setzen uns deshalb für ein gesetzlich geregeltes ausnahmsloses Verwertungsverbot von Beweisen ein, die auf diese Art gewonnen wurden.
  • Eine Unterscheidung zwischen Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und einem weitergehenden Eingriff ist lediglich ein realitätsfernes theoretisches Konstrukt. In der Praxis können wir keinen Unterschied in der Tiefe des Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen erkennen. Die Eingriffschwelle für die Quellen-TKÜ ist daher mindestens ebenso hoch wie für jeden anderen verdeckten Eingriff in ein informationstechnisches System.
  • Anordnungen für diese Eingriffe werden ausschließlich von Richtern beschlossen. Eine Anordnung im Falle einer Gefahr im Verzug durch die Exekutive (z. B. Staatsanwalt, Behördenleiter, Ministerien) schließen wir aus. Eine Anordnung darf nur erfolgen, wenn bereits andere mildere Maßnahmen durchgeführt wurden und erfolglos waren.
  • Durch Gesetz bzw. Verordnung werden technische Vorgaben – insbesondere bzgl. zwingend notwendiger Sicherheitsmechanismen – im Detail bundesweit einheitlich geregelt.
  • Die Einhaltung der technischen Vorgaben wird durch eine von den Ermittlungsbehörden vollständig unabhängige staatliche Stelle überwacht. Programme und Software, die von den Ermittlungsbehörden für den verdeckten Eingriff eingesetzt werden sollen, müssen vorab von dieser unabhängigen Stelle untersucht und für den Einsatz freigegeben werden.
  • Da die Umsetzung des Eingriffs nur in absoluten Ausnahmefällen – also als Ultima Ratio – erfolgen darf, wird diese in der Bundesrepublik auf sehr wenige gleichzeitige Fälle beschränkt sein. Diese Aufgabe wird daher zentral von einer kleinen Zahl sehr gut ausgebildeter Fachkräfte übernommen und in einer von den berechtigten Stellen unabhängigen Bundesbehörde gebündelt. Die berechtigten Stellen des Bundes und der Länder können diese Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe mit rechtlich zulässigen Maßnahmen beauftragen. Diese Bundesbehörde wird einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterworfen.
  • Das anordnende Gericht wird verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss einen ausführlichen Bericht über die durchgeführte Maßnahme zu erstellen. Mit der Erstellung des Berichts ist ein Richter zu betrauen, der bisher nicht an der entsprechenden Ermittlung beteiligt war. In diesem Bericht ist festzustellen, ob die Maßnahme ordnungsgemäß im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach den Bestimmungen der richterlichen Anordnung durchgeführt wurde. Ebenso obliegt es dem Richter zu bewerten, ob die gewonnenen Erkenntnisse letztendlich den schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen rechtfertigen.
  • Ein parlamentarisches Kontrollgremium wird die Berichte der Richter sammeln, regelmäßig zusammenfassen und auswerten. Anhand der Auswertungen ist regelmäßig zu prüfen, ob diese Grundrechtseingriffe in der Praxis überhaupt gerechtfertigt sind und insgesamt benötigt werden.

Auch wenn alle diese Maßnahmen im Gesetz verankert werden, werden wir uns weiterhin konsequent für die Abschaffung und ein strafbewehrtes Verbot der verdeckten Eingriffe in informationstechnische Systeme einsetzen.

Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz

Wir PIRATEN setzen uns für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein. Um dies zu erreichen streben wir die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an. Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG) wieder entfernt werden. Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden. Die Erfahrungen z. B. mit dem „Staatstrojaner“ haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.