Dem vorläufigen amtlichen Endergebnis zufolge sind bei der Abgeordneten­hauswahl in Berlin bis zu 200.000 Zweitstimmen für Parteien abgegeben worden, die an der 5%-Hürde gescheitert sind. Dies sind aber nur die vorläufigen Zahlen – die Dunkelziffer dürfte weitaus größer ausfallen

Viele Wähler:innen trauen sich mit Blick auf die Sperrklausel nämlich nicht, ihre wahren politischen Präferenzen auf dem Stimmzettel auszudrücken, so dass das Wahlergebnis nicht den tatsächlichen Wählerwillen widerspiegelt. Dies hätte verhindert werden können, wenn die Sperrklausel durch eine Ersatz­stim­me ergänzt worden wäre. Dass dies nicht geschah, stellt eine Wahlpanne dar.

Die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, hält das gegenwärtige Wahlsystem für zutiefst unfair:

„Wähler:innen, die ihre Stimme nicht ver­schenken wollen, fühlen sich unter Druck gesetzt, eine der großen Parteien zu wählen, obwohl sie ganz klar eine kleine Partei bevorzugen. Mit dieser Schere im Kopf gibt es keine echte Freiheit der Wahl. Eine Ersatzstimme hätte dies abfangen können.“ 

Auch Charlotte Schmid, Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), zeigt wenig Verständnis dafür,
dass jetzt wieder über die niedrige Wahlbeteiligung geklagt wird:

„Ohne die Existenz einer Sperrklausel hätten bestimmt mehr Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben. Mindestens jedoch hätte man mit einer Ersatzstimme denjenigen Gehör verschaffen müssen, die sich mit keiner der im Parlament vertretenen Parteien identi­fizieren können.“

Steffen Meyer, Spitzenkandidat für Volt in Berlin, ergänzt: 

„Die Zahl der un­berücksichtigten Stimmen bei dieser Wahl ist größer als die Zahl der Wahl­be­rechtigten in so manchem Bezirk. Man stelle sich vor, alle Stimmen in Pankow würden für die Sitzverteilung nicht zählen. Der Aufschrei wäre riesig. Aber weil es der ‚Sonstige‘-Bezirk ist, passiert nichts. Diese Wahlpanne gibt es schon seit Jahrzehnten; es ist ein Skandal, dass sie bislang nicht behoben wurde.”

Deshalb fordern Piraten, Volt und ÖDP nun gemeinsam die Einführung einer Ersatzstimme. Bei diesem Wahlsystem können Wähler:innen auf dem Stimmzettel zusätzlich zu ihrer Hauptstimme eine weitere Partei angeben. Falls die Partei, für die die Hauptstimme abgegeben wurde, an der Prozenthürde scheitert, geht die Stimme automatisch an die Partei, die mit der Ersatzstimme versehen wurde. So können Wähler:innen ihre Hauptstimme einer Partei geben, die womöglich an der 5%-Hürde scheitern könnte, und mit der Ersatzstimme eine Partei wählen, die höchstwahrscheinlich den Sprung über die 5%-Hürde schafft. Somit müssten sie sich künftig nicht mehr zwischen einer Wahl aus Überzeugung und einem taktischen Wahlverhalten entscheiden.

Björn Benken vom Institut für Wahlrechtsreform ist der Ansicht, dass die Zeit für eine solche Wahlrechtsänderung reif ist:

„Im letzten Jahr haben die Wahl­rechtsexperten von SPD, Grünen und FDP eine Ersatzstimme für die Erststimme empfohlen, um ihr Modell für eine Verkleinerung des Bundestages gerechter zu gestalten. Deshalb wäre es nur logisch, wenn sich diese Parteien jetzt auch für eine Ersatzstimme bei der Zweitstimme stark machen würden. Die Konzepte dafür liegen auf dem Tisch!“

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