Am 25. Oktober nahm der Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Cannabisarzneimittel-Richtlinie Stellung. Versicherte sollen zwar weiterhin Anspruch auf Kostenübernahme bei Cannabisblüten haben, jedoch wird dies durch vermehrt aufkommende Bürokratie massiv erschwert werden. So sollen zum Beispiel Ärzte eine fachärztliche Weiterbildung zum Thema Cannabis in der Medizin machen, um diese Arznei verordnen zu dürfen. Außerdem müssen sie diese Verordnung oder Rezeptierung ausdrücklich begründen. Ebenso sollen Rezepturen mit geringem THC Gehalt (≤ 0,2 %) aus den Verordnungen herausgenommen werden.

“Cannabis an sich ist ein sehr gutes Arzneimittel u.a. bei schweren rheumatischen Erkrankungen. Ebenso gibt es diverse Studien, welche die Nutzung von Cannabis als Medizin ausdrücklich befürworten, z.B. in der Onkologie, zur Linderung von Schmerzen, aber auch zur Appetitanregung unter Chemotherapie. Hier wird die Übelkeit durch Cannabis reduziert. Die Krankenkassen finanzieren weiterhin Globuli, die keinerlei medizinischen Effekt haben. Bei der Naturheilpflanze Cannabis ist die Evidenz in vielen medizinischen Bereiche jedoch bewiesen, wie zum Beispiel bei Multipler Sklerose ( MS). Anstatt die Verschreibung erwiesener Wirkstoffe wie THC und CBD, die vor allem auch in den getrockneten Blüten vorhanden sind, zu erschweren, sollten wir eher schauen, dass wir Fake-Arzneimittel wie besagte Zuckerperlen verbieten,”

erklärt Sandra Leurs, Themenbeauftragte der PIRATEN für Gesundheit und Pflege.

“In anderen Ländern wie Israel ist Cannabis als Grundversorgungsmittel in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht mehr wegzudenken. Deutschland leistet sich in dieser Hinsicht durch das Cannabisverbot bedingt noch Denkverbote. Dabei wäre es für die Gesundheit der Bevölkerung ein nebenwirkungsarmes und preisgünstiges massentaugliches Arzneimittel, “

so Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deuschland.

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