Die jahrelange Praxis Brandenburgs, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat speichern zu lassen, war illegal. Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied auf Antrag des Autofahrers Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, dass es keine Rechtsgrundlage für die bundesweit einzigartigen Anordnungen brandenburgischer Staatsanwaltschaften gebe (Az. 22 Qs 40/19).[1] Eingestellt worden war die verdachtslose Kfz-Massenerfassung in Brandenburg bereits Mitte des letzten Jahres, jedoch fordert der CDU-Innenminister des Landes eine Wiedereinführung per Landesgesetz.[2] Auch das Bundeskriminalamt hat in der Vergangenheit den Aufzeichnungsmodus genutzt.[3]

Kläger Tittel begrüßt die Grundsatzentscheidung gegen eine wahllose Autofahrten-Vorratsdatenspeicherung:

„Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft gläsernen Autofahrer:innen und setzt sie einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung der persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, unterstreicht:

„Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.
Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder:innen und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten!“

Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Bundesweite Scannerstandorte veröffentlicht die Piratenpartei im Internet auf einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach weiteren Standorten auf.[4] Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt. Bayern beispielsweise scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet.

Quellen:
[1] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2022/08/2022-07-22_beschluss_kesy_anon.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Neustart-von-automatischer-Kennzeichenerfassung-in-Brandenburg-offen-6321069.html
[3] https://www.stern.de/panorama/stern-crime/schuesse-auf-autotransporter-wie-das-bka-den-sniper-ueberfuehrte-3789050.html
[4] https://www.piratenpartei.de/kfzscan