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Lehrende als Anbieter von Telemedien?

Tatsächlich wird dies ab dem 01.12.2021 Wirklichkeit, als verfrühtes Weihnachtsgeschenk. Nach längerem Anlauf hat der Bundesrat am 28.05.2021 – gut drei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) zugestimmt. Das Gesetz löst die europaweite e-privacy Verordnung ab und setzt diese in nationales Recht um. Natürlich ist das Gesetz noch neu und erfahrungsgemäß kommt Klarheit über Auslegung einzelner Paragraphen erst Jahre später. In § 2 Absatz 2 Nr. 1 TTDSG heißt es jedoch, dass: “Anbieter von Telemedien ist (…) wer Zugang zur Nutzung von eigenen oder fremden Telemedien vermittelt.” [1]

NRW Landtagswahllistenkandidat Platz 6 und Mitglied der AG Bildung Sven Bechen dazu:

“Es wäre sehr zu begrüßen, wenn nun endlich auch an Schulen intensiver über Datenschutz gesprochen wird. Lehrer:innen befinden sich immer in der Zwickmühle, als Anbieter zu fungieren, gerade wenn Lehrer:innen an eigenen Unterrichtsmaterialien arbeiten und diese Online stellen und hierzu auch noch die Schulinfrastruktur nutzen.”

Daher fordern die Piraten der AG Bildung, dass alle Berufe ein verbindliches Grundseminar zum Thema Datenschutz in den Ausbildungen und Studiengängen erhalten. Gleichzeitig sollte der Datenschutz fester Bestandteil der Lehrer-Fortbildung und regelmäßige  Boost-Seminare angeboten werden.

Quellen:

[1]  dsgvo-gesetz.de/ttdsg/2-ttdsg/