+++ Echte Barrierefreiheit statt EU Mindestanforderungen +++ Verpflichtende Standards für die Privatwirtschaft +++ zentrale, transparente und zugängliche Marktüberwachung +++ Etablierung eines Ausschusses für Barrierefreiheit
In der Woche des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung werden mehrere Gesetzesinitiativen im Bundestag behandelt. Das zeigt, wieviel in dieser Regierung liegengeblieben ist und sollte nicht nur für betroffenen Menschen mehr Aussagekraft für ihre Wahlentscheidung haben, als blumige Wahlversprechungen für die nächsten Jahre. Denn Barrierefreiheit ist für alle gut und schadet niemandem. Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland schließt sich den Forderungen für ein gutes Barrierefreiheitsrecht zahlreicher Vereine und den meisten Änderungsvorschlägen der Oppositionsparteien an.
Markus Walloschek, Kreisvorsitzender der PIRATEN Erfurt fordert:
“Aus unserer Sicht ist die Barrierefreiheit vollumfänglich zu gewährleisten und nicht nur den Mindeststandards der EU von 2019 anzupassen. Beispielsweise ist ein barrierefreier Geldautomat in einer Bank, die eine Stufe hat, sinnlos und halbherzig.
Vorallem muss die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft endlich verpflichtend sein, denn die Menschen verbringen ihren Alltag mehr in Geschäften, Arztpraxen, Gaststätten oder Kinos als in Bundesministerien und Behörden. Wenn ich eine Überweisung zum Facharzt erhalte, wird es schwierig für mich als Rollstuhlnutzer, eine geeignete Praxis zu finden.”
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung der Kostenfrage für Assistenz im Krankenhaus.
Viele Menschen mit Behinderung benötigen im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung eine ständige Assistenzkraft, die man zu Hause über das persönliche Budget beantragen kann. Krankenkassen und Eingliederungshilfe beziehungsweise die zuständigen Ministerien, das Bundesgesundheitsministerium für die gesetzliche Krankenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Eingliederungshilfe, streiten hier zeitraubend über die Zuständigkeit. Dazu muss dringend eine Regelung in das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, welches am 07. Mai beschlossen werden soll.
Tatjana Kordic Aguiar, Beisitzerin im Landesvorstand der Piratenpartei NRW und Koordinatorin der AG Inklusion erläutert:
“Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Barrieren bei Augenärzten für blinde und sehbehinderte Menschen bestehen – sei es die Anmeldung, bei der man gebeten wird, Formulare auszufüllen, das Ziehen von Wartemarken, dessen Nummer nicht aufgerufen, sondern nur auf einem Display angezeigt wird. Das Personal ist häufig leider auch überfordert oder nicht entsprechend ausgebildet. Dies sind Barrieren, die schnell behoben werden könnten, um auch blinden und sehbehinderten Menschen einen selbstständigen Besuch ohne ständiges Nachfragen zu ermöglichen.”
Unsere Forderungen in Kürze:
- den Einbezug der baulichen Umwelt, um Barrierefreiheit vollumfänglich zu gewährleisten.
- den Einbezug des ÖPNV – nicht funktionierende Aufzüge oder Durchsagen und Anzeigen sind nicht länger hinnehmbar
- Ausnahmeregelungen dürfen nicht zur Regel werden – Perspektiven von Menschen mit Behinderung müssen berücksichtig werden
- Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Schlichtungsverfahrens
- zentrale, transparente und zugängliche Marktüberwachung inklusive barrierefreier Feedback-Mechanismen
- Etablierung eines Ausschusses für Barrierefreiheit, in dem Selbstvertretungsorganisationen und weitere Expert*innen aktiv partizipieren
- eine verkürzte Übergangsfrist für die barrierefreie Nutzung von allen in der Richtlinie abgedeckten Dienstleistungen mittels entsprechender Produkte spätestens ab dem 28.06.2030