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Fragwürdige Kriterien tragen zur Blutspendeknappheit bei

“Ausreichende Versorgung mit Blutprodukten zunehmend Frage der Demografie”, so schrieb es die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. anlässlich des morgigen Weltblutspendetags.

“Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel stellt sich die Frage, ob man sich weiter an alte Gespenster aus der Vergangenheit klammern und damit faktisch Menschenleben durch Blutkonservenknappheit gefährden, oder sich lieber doch auf die extrem zuverlässigen, modernen Tests verlassen möchte”

stellt Roman Schmitt, Koordinator der AG Queeraten der Piratenpartei Deutschland, fest.

“Dem 11.06.2019, an dem sich die Streichung des §175 des Strafgesetzbuches zum 25. Mal jährte, gereicht das aktuelle Feigenblatt alles andere als zur Ehre.”

Jeder Spender muss eine Selbstauskunft ausfüllen, auf der potentielle Risiken benannt werden müssen. So beispielsweise ob man sich in Gebieten mit erhöhter Infektionsgefahr für Malaria oder andere tropische Krankheiten aufgehalten hat. Homosexuelle Männer sind mit einer Sperrfrist von 12 Monaten nach dem letzten sexuellen Kontakt belegt. [3]

“Zurecht wird beklagt, dass das Aufkommen an Blutspenden immer weiter zurückgeht. Da ist es ein Anachronismus, die Gruppe der homo- und bisexuellen Männer von vornherein von einer Blutspende auszuschließen”

so Schmitt weiter.

“Jede Blutspende wird automatisch auf jegliche Art von Infektionskrankheiten untersucht. Es besteht absolut keine Gefahr einer HIV-Übertragung, die pauschal von Homo- und Bisexuellen ausgeht, und ein derartiges Verbot rechtfertigen würde. Hier sind es wieder einmal Vorurteile oder moralische Bedenken, die zu einer Einschränkung der Spendefreiheit führen. Niemand kann erklären, warum Menschen, insbesondere Männer, die in einer dauerhaften homosexuellen Partnerschaft leben, grundsätzlich anders behandelt werden als die in einer heterosexuellen Partnerschaft.”