Seit so vielen Jahren fordern wir eine Reform des „Transsexuellengesetzes“ (TSG) und endlich soll es soweit sein: Justiz- und Innenministerium legen einen Gesetzesentwurf vor und verschlimmbessern damit die Lage für Betroffene.

Das TSG ist mit fast 40 Jahren massiv veraltet. Mehrere Teile wurden bereits vom Verfassungsgericht gekippt und so ist es wenig verwunderlich, dass jetzt eine Reform kommen soll … eher, dass es so lange gedauert hat. Grund für den Vorstoß von Justiz- und Innenministerium dürfte aber das Gesetz zum „dritten Geschlechtseintrag“ sein, welches Anfang des Jahres in Kraft trat.

Das Gesetz war eigentlich dafür gedacht, lediglich Inter*Menschen, also solchen, die von Geburt an körperlich nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, die Möglichkeit zu geben, den Geschlechtseintrag „divers“ zu erhalten. Dabei war es handwerklich aber so unsauber verfasst, dass theoretisch JEDER den eigenen Geschlechtseintrag ändern lassen könnte. Eine Chance, die speziell Trans*Menschen genutzt haben, die das bisher nur unter massiver Schikane über das TSG tun konnten.

Für einen kurzen Zeitraum hatten wir also tatsächlich Selbstbestimmung … verrückt, ich weiß. Entsprechend liegt nun der neue Entwurf vor, der die Situation lösen soll, und statt der üblichen Wochen haben die Verbände genau 48 Stunden Zeit, zu reagieren und ihre Meinung kundzutun. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die guten Seiten

Aber kommen wir doch zum Gesetz selbst, denn tatsächlich ist nicht alles schlecht. Ein paar positive Änderungen gibt es, auch wenn diese leider sehr schnell abgehakt sind.

Zuallererst fällt die „Unwirksamkeitsklausel“ weg. Diese besagt, dass Trans*Personen, die mehr als 300 Tage nach dem Beschluss ein Kind bekommen, ihren geänderten Namen wieder verlieren. Das Offenbarungsverbot wurde erweitert, so dass es in Zukunft einfacher wird, Zeugnisse und ähnliche Dokumente auf den neuen Namen ändern zu lassen. Zudem ist erfreulich, dass Trans*Personen ganz offiziell den Eintrag „divers“ nutzen können.

Auch die Pflicht zu zwei psychotherapeutischen Gutachten soll wegfallen, diese mussten bisher selbst gezahlt werden und das konnte gerne mal 1000€ kosten. Das ist besonders unangenehm, wenn man bedenkt, dass der Gutachter natürlich auch ein negatives Gutachten ausstellen kann. Stattdessen wird es nun eine „Beratung“ geben, deren Kosten der Staat trägt. Genau hier wird es aber wieder schwierig:

Bei der „Beratung“ geht es nicht, wie zu erwarten, darum, die Betroffenen über mögliche Behandlungswege und Risiken, sowie rechtliche Dinge aufzuklären, sondern darum, am Ende zu bescheinigen „ob sich die betroffene Person ernsthaft und dauerhaft einem anderen oder keinem Geschlecht als zugehörig empfindet” … Erneute Fremdbestimmung also. Wieder einmal muss man darauf hoffen, dass die beratende Person einem gut gesinnt ist und sich nicht als transphob herausstellt.

Das Verfahren

Hat man nun also die Bescheinigung in der Tasche, wird es Zeit für den nächsten Schritt: Das Gericht. Ja, Ihr lest richtig! Anstatt mit der Bescheinigung einfach zum Standesamt zu gehen und den Geschlechtseintrag ändern zu lassen, muss man weiterhin durch ein Gerichtsverfahren, welches wiederum oft mehrere hundert Euro Kosten und mehrere Monate Wartezeit mit sich bringt. Nicht zu vergessen die psychische Belastung, die es mit sich bringt, vor Gericht dafür kämpfen zu müssen, endlich man selbst sein zu dürfen.

Und damit kommen wir auch schon zu einer der schlimmsten Neuerungen: Bist du verheiratet, wird auch dein Partner angehört. Das klingt zwar erst einmal logisch, ist aber eine sehr schlechte Idee. Der Umgang mit der Transidentität des Partners ist nicht immer einfach und leider gibt es auch so manch extreme Reaktionen, um die Transition zu verhindern. Zum Beispiel der Versuch, das gemeinsame Sorgerecht zu entziehen. Dieser Extremfall wird jetzt noch massiv verschärft. So kann eine Aussage, die jener der betroffenen Person entgegensteht, im Zweifel dazu führen, dass das Gerichtsverfahren verloren wird.

Besonders unangenehm: Das neue Gesetz sieht drei Jahre Wartezeit nach einem abgelehnten Antrag vor. Wenn man also das Pech hat, einen Gutachter oder Richter zu erwischen, der ein Problem mit Trans*Menschen hat, bedeutet das im schlimmsten Fall weitere drei Jahre verschenkte Lebenszeit.

Offiziell will man damit verhindern, dass man Namen und Personenstand zu häufig ändert. Es wirkt aber eher wie der Versuch, Menschen davon abzuhalten, es überhaupt zu versuchen. Viele Betroffene werden sich zweimal überlegen, ob sie denn schon „bereit“ für das Verfahren sind oder nicht doch noch warten, bis sich das Passing weiter verbessert. Wertvolle Zeit, die verloren geht.

Es gibt noch zahlreiche weitere Probleme, (so ist die Definition des Innenministeriums von „trans“ völlig realitätsfern und Verwandtschaft wird vom Offenbarungsverbot ausgenommen), aber dann würde der Artikel vermutlich zehn Seiten lang werden. Stattdessen möchte ich ein paar Verbesserungsvorschläge einbringen:

Was braucht ein neues Trans*Gesetz

Wie gehts weiter mit dem Geschlechtseintrag? Hier sehe ich zwei sinnvolle Optionen. Entweder jeder Mensch bekommt die freie Wahl und kann den Eintrag auf Wunsch ändern lassen, oder wir schaffen ihn einfach gleich ab. Schließlich leben wir in einer Zeit, in der die Gesellschaft immer weniger nach Geschlechtern trennt und die Grenzen ohnehin verschwimmen.

Eine Beratung halte ich für sinnvoll, aber bitte eine echte Beratung, kein verstecktes Gutachten. Hier sollte über die medizinischen Vorgänge, die rechtlichen Änderungen und alle Aspekte rund um die Transition aufgeklärt werden. Meinetwegen auch über mehrere Sitzungen. Das Entscheidende: Die beratende Person bescheinigt nur die Teilnahme an der Beratung, nicht ob sie die betroffene Person als trans sieht. Dadurch ist sichergestellt, dass umfassend informiert wurde, ohne jedoch in die Selbstbestimmung einzugreifen.

Als dritten Punkt sollte das Gerichtsverfahren wegfallen. Gerichtsverfahren kosten Unmengen an Geld, Zeit und Nerven, nur damit man am Ende für knappe 10 Minuten vor dem Richter steht. Stattdessen sollte ein einfacher Gang zur zuständigen Behörde genügen. Zu dieser bringt man dann die oben genannte Beratungsbescheinigung mit und die Sache ist erledigt.

Depressionen und psychische Belastung

Ich bin selbst betroffen und spreche teilweise aus persönlicher Erfahrung, teilweise aus Berichten anderer. Viele Menschen in meinem Freundeskreis sind ebenfalls trans* und nicht zuletzt durch meine Mitgliedschaft im Diversity-Jugendzentrum in München erlebe ich häufig aus nächster Nähe, wie belastend die aktuelle Situation für manche Menschen ist. Viele Betroffene leiden unter Depressionen, da sie oft weder von der Gesellschaft, noch der eigenen Familie akzeptiert werden.

Eine Umfrage aus den USA gibt an, dass 41% der teilnehmenden Trans*Personen schon einmal versucht haben, sich umzubringen, der Durchschnitt in den USA liegt bei 4,6%. Es ist nicht einfach, belastbare Zahlen für Deutschland zu finden, aber man kann mit Sicherheit sagen, dass Trans*Menschen überproportional vertreten sind. Der neue Gesetzesentwurf wird die Lage für Betroffene sicher nicht verbessern. Im Gegenteil, er wird Leben kosten.

Anmerkung: Depressionen
Depressionen sind eine ernstzunehmende Krankheit, aber man muss da nicht alleine durch. Wenn Du Hilfe brauchst, wendest Du Dich am besten direkt an Deinen Hausarzt oder die Deutsche Depressionshilfe. Immer erreichbar ist die TelefonSeelsorge unter 0800/111 0 111.

Anmerkung: Trans*Hilfe
Bist du selbst trans* oder glaubst es sein zu können? Dann gibt es einige Vereine, die Dir helfen können. So bietet der TransInterQueer e.V. eine umfassende Liste mit lokalen Angeboten an und auch TransMann e.V. ist bundesweit aktiv.

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