Entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, hat die bayerische Polizei seit 2018 mehrfach jeden Autofahrer gespeichert. Diese Information ist der Piratenpartei zugespielt worden. Diese bezeichnet die Praxis als illegal und kündigt Klage an.

Nach Informationen der Piratenpartei hat die bayerische Polizei 2018 achtmal und 2019 mindestens dreimal im Anschluss an Straftaten die Kennzeichen sämtlicher Autofahrer auf nahe gelegenen Autobahnen eingescannt und die Fahrzeuge fotografiert. Nach einem konkreten Kennzeichen eines Fluchtwagens wurde nicht gefahndet, sondern die Speicherung erfolgte „auf Vorrat“. Dazu wurden Kennzeichenscanner, die offiziell nur der Suche nach Fahndungsausschreibungen dienen sollten, in einen „Aufzeichnungsmodus“ umgeschaltet. Fotografiert wurden zum Teil über zwei Stunden lang tausende von Fahrzeugen. Die Daten sollen bis heute aufbewahrt werden. Was damit geschieht, ist unbekannt.

„Kennzeichenscanner bekommen eine völlig neue Qualität, wenn damit jeder Autofahrer auf Vorrat gespeichert wird“

kritisiert Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

„Das auch vor Gericht gemachte Versprechen der Länder, nicht gesuchte Kennzeichen würden sogleich wieder gelöscht, entpuppt sich als Lüge. Die Totalerfassung jedes Autofahrers ins Blaue hinein ist eine völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme, gegen die wir vor Gericht ziehen werden. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel, weil sie uns einem permanenten Überwachungsdruck aussetzt.“

Zuletzt war bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg im Jahr 2018 mit wechselnder Begründung sogar täglich den kompletten Autoverkehr auf Vorrat gespeichert hat. Dagegen will die Piratenpartei klagen und ruft klagewillige Autohalter im Raum Brandenburg auf, sich zu melden. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit Autofahrer gegen rechtswidrige Scanner klagen können.

Hintergrund:

Die Kennzeichenscanner stehen seit langem in der Kritik, weil über 90% der gemeldeten „Fahndungserfolge“ in Wahrheit auf Lesefehler der Technik zurückzuführen sind. Dem Bundesverfassungsgericht liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen den Kfz-Kennzeichenabgleich durch die Bundespolizei vor. Vor wenigen Wochen haben die PIRATEN mit einem Hannoveraner Bürgerrechtler Klage gegen die in Niedersachsen zur Geschwindigkeitskontrolle geplanten Kennzeichenscanner („Section Control“) eingereicht.