Die Piratenpartei will vor Gericht ziehen, damit auch Unter-18-Jährige künftig an Europawahlen teilnehmen dürfen. Ein 17-jähriges Mitglied aus Nürnberg bereitet die entsprechenden Schritte vor und ruft andere Jugendliche auf es ihm gleich zu tun.

„Es heißt immer, Jugendliche würden sich nicht für Politik interessieren. Das stimmt jedoch nicht“

erklärt der 17-jährige Schüler Lukas, Mitglied der Piratenpartei Bayern.

„Immer mehr Jugendliche gehen auf die Straße, um für ihre Zukunft zu demonstrieren, weil diese Zukunft bedroht ist. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen, die wenig bis gar nicht betroffen ist? Junge Menschen sollten über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen!“

Unter dem Motto #aufstandderjugend ruft die Piratenpartei Unter-18-Jährige auf, wie folgt gegen den Wahlrechtsausschluss vorzugehen:

  1. Zwischen dem 6. und 10. Mai Einspruch gegen das unvollständige Wählerverzeichnis einlegen. Informationen und ein Musterschreiben finden sich hier
  2. Gegen die Zurückweisung des Einspruchs binnen zwei Tagen Einspruch einlegen
  3. Bis zwei Monate nach der Europawahl Einspruch beim Bundestag gegen die Wahl einlegen
  4. Gegen die Zurückweisung des Einspruchs Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht einlegen

Die Juristen Prof. Dr. Heußner und Prof. Dr. Pautsch halten das in Deutschland geltende Mindestwahlalter von 18 Jahren für verfassungswidrig. In Österreich dürfen bereits 16-Jährige wählen.

„Je mehr Jugendliche mitmachen, desto größer wird der Druck auf die Verweigerer einer Absenkung des Wahlalters in Union und FDP“

erklärt Dr. Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

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