Kommentar zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes von Benjamin Georg Lorrig und  Guido Körber.

Entgegen früherer Aussagen der Bundesregierung, dass sie eine Digitalradio-Pflicht nun doch nicht wolle, wurde am 02. Juni 2017 vom Bundestag eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes durchgewunken, welche künftig den Verkauf von UKW-Empfängern ohne Empfangsteil für digital kodierte Inhalte untersagt.

Diese Änderung bewirkt zum einen, dass selbst ein einfaches Küchenradio durch Technik, die der Verbraucher nicht haben will, teurer wird. Zum anderen lässt sie eine langfristige Abschaltung des analogen UKW-Rundfunks befürchten, von der aus diversen Gründen abzuraten ist: Die vorhandene UKW-Technik genügt den Anforderungen und stellt eine gut funktionierende Infrastruktur dar. Ein kompletter Austausch hat in erster Linie einen großen Haufen Elektroschrott und zwangsweise Neuanschaffungen zur Folge.

Prinzipiell ist die Reichweite von Digitalsendern besser als die von analogen Sendern. Leider wird das, wie schon bei DVB-T, nicht eine bessere Versorgung zur Folge haben. Stattdessen werden die digitalen Sender mit weniger Leistung betrieben. Da bei digitaler Übertragung mit schwachen Signalen aber keine Verschlechterung, sondern ein abrupter Abbruch des Datenstroms erfolgt, ist zu befürchten, dass die Reichweite eher leidet als profitiert.

Was für Digitalfunk gilt, ist für Internetradio nicht besser und in abgelegenen Gebieten keineswegs ein verlässlicher Weg für den Bürger, auf dem Laufenden zu bleiben. Das Mobilfunkloch wird dann gleich zum kompletten Informationsloch. Besonders dramatisch werden die Auswirkungen für den Katastrophenschutz sein: Wo UKW-Sender und -Empfänger sich mit minimalen Mitteln weiterbetreiben lassen, erfordert das Onlineradio das Funktionieren umfassender Internet-Infrastrukturen. Auch die Digitalradio-Technik ist keineswegs so leicht weiterzubetreiben oder zu reparieren wie ein UKW-Sender.

Die Piratenpartei ist daher gegen diese Bevormundung des Verbrauchers und fordert, dass nicht nur der Digitalradio-Zwang aus dem Gesetz gestrichen wird, sondern der Gesetzgeber darüber hinaus Maßnahmen erlässt, welche Digitalradios verpflichten, mit einer UKW-Empfangsfunktion ausgestattet zu sein, um so eine verlässliche Sender-Infrastruktur für Katastrophenfälle zu garantieren.