Am heutigen Dienstag hat das Landgericht Berlin entschieden, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vermutlich nicht anwendbar ist und es zur Prüfung an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen.
Dazu äußert sich Anja Hirschel, Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl:
“Diese Entscheidung reiht sich nahtlos ein in die bisherigen Fehlschläge der Durchsetzung des Leistungsschutzrechts. Es hat den Verlegern und Kreativen in Deutschland nichts außer Kosten und Ärger gebracht. Es kann kein Zweifel mehr bestehen: Das Urheberrecht auszuweiten trägt nicht dazu bei, die Herausforderungen des Journalismus im digitalen Zeitalter zu lösen. Stattdessen wird mit diesem Irrweg Innovation verhindert und so der Blick darauf verstellt, wie Journalismus online auf solide Grundlagen gestellt werden kann.”
Julia Reda, Europaabgeordnete der PIRATEN, ergänzt:
“Spätestens jetzt muss die Europäische Kommission Günther Oettingers Pläne für ein EU-weites Leistungsschutzrecht fallen lassen. Im Europaparlament stoßen sie auf breite Ablehnung: 69 Abgeordnete aus allen Fraktionen haben meinen Antrag mitgezeichnet, das Vorhaben aus der geplanten Urheberrechtsreform zu löschen – kein anderer Änderungsvorschlag genießt derart breite Unterstützung im Parlament. Auch von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wurde Oettingers Gesetzesvorschlag einstimmig abgekanzelt.”
Hintergrund
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde 2013 mit den Stimmen von CDU und FDP eingeführt und trat 2014 in Kraft. Entgegen warnender Stimmen aus dem Justizministerium und von der Bundeskulturbeauftragten entschloss sich die Bundesregierung, eine Notifizierung des Gesetzes vor der Europäischen Kommission gemäß der Richtlinie 98/34/EG zu unterlassen.
Unter Leitung des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger hat die Europäischen Kommission im September 2016 die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger für die Europäische Union vorgeschlagen. Zurzeit verhandelt das Europäische Parlament über seine Position. Die Abstimmung im Rechtsausschuss wird für 12. Juli 2017 erwartet.”