Im Zusammenhang mit der kürzlich abgeschlossenen GEMA-Klage gegen die unrechtmäßige Beteiligung von Musikverlagen an den ausschließlich den Urhebern zustehenden Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft liegt uns ein internes Kommuniqué des Vorstandsvorsitzenden Dr. Heker für die Mitarbeiter der GEMA vor. In diesem Dokument äußert sich Dr. Harald Heker von der GEMA gegenüber den Mitarbeitern zur Verlegerbeteiligung der GEMA.

Dr. Heker stellt zwar fest, dass die GEMA den Prozess verloren habe, das Urteil aber noch nicht rechtskräftig sei. Die GEMA solle die Urteilsbegründung abwarten, bevor sie reagiere.

Er führt aus, dass der Aufsichtsrat dazu im Dezember Beschlüsse treffen müsse, erklärt allerdings auch, dass die GEMA – entgegen dem Richterspruch – technische Möglichkeiten schaffen solle, die Verleger auch weiterhin an den Einnahmen teilhaben zu lassen.

Er stellt weiterhin in Aussicht, dass die GEMA recht kurzfristig ein „Wording“ für die Mitglieder finden werde.
Foto: Bernhard Hanakam

Der PIRAT und Kläger Bruno Kramm dazu:

»Erschreckend, dass auch nach dem Urteilsspruch bei dem GEMA-Vorsitzenden Dr. Heker kein Umdenkprozess stattgefunden hat. Statt endlich die entscheidenden Weichenstellungen vorzunehmen für eine GEMA, die ausschließlich das Interesse von Komponisten, Textdichtern und ihrer Schöpfungen vertritt, demonstriert der Vorsitzende auch noch ein fragwürdiges Rechtsempfinden.

Die Losung ‚Weiter so mit den Verleger-Ausschüttungen‘ ist nicht nur Unrecht, sondern zeigt die Hilflosigkeit, in der Heker laviert. Unsere schriftliche Aufforderung an das DPMA und das Justizministerium, den Vorsitzenden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu entlassen, bekommt so neue Bedeutung.

Eine umfassende Reform der GEMA, die jetzt nicht nur angeraten, sondern rechtlich nötig ist, klappt nur mit einem neuen Vorstand.«

GEMA-Brief

Brief von Bruno Kramm

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