Zu der anstehenden Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über die Zulässigkeit nationaler Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Patrick Breyer, Datenschutzaktivist und Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz:
»Das Recht auf Privatsphäre dient dem Schutz der Machtlosen vor Missbrauch und Misshandlung durch Mächtige. Eine freie und demokratische Gesellschaft ist ohne private und unbeobachtete Freiräume undenkbar. Mit Vorratsdatenspeicherung gibt es aber keine vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation mehr. Verdachtslos und massenhaft die Kontakte und Bewegungen von 500 Millionen Menschen in Europa zu speichern, war die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der EU. Doch die Nichtigerklärung der EU-Richtlinie bleibt wertlos, solange ihre einzelstaatlichen Geschwister in Kraft bleiben.«
Birgitta Jónsdóttir von der Isländischen Piratenpartei warnt vor der Vorratsdatenspeicherung mit den Worten:
»Vorratsdatenspeicherung von Metadaten heißt grundsätzlich: Ihr seid splitternackt im System unterwegs.«
Auf ihre Initiative fordert die Interparlamentarische Union inzwischen ein internationales “Verbot des Abfangens, der Sammlung, der Auswertung und der Speicherung personenbezogener Daten, einschließlich extraterritorialer oder massenhafter Art, ohne die informierte Einwilligung der Betroffenen oder eine gültige Anordnung, die von einem unabhängigen Gericht auf der Grundlage eines hinreichenden Verdachts für die Annahme erlassen wird, dass die Zielperson in kriminelle Handlungen verstrickt sein könnte.”