Piratenpartei legt Beschwerde wegen Zurückweisung vieler Landeslisten zur Bundestagswahl aufgrund unverhältnismäßiger Fristverkürzung ein
Die Piratenpartei Deutschland hat gestern Beschwerde beim Bundeswahlausschuss gegen die Zurückweisung ihrer Landeslisten zur Bundestagswahl eingereicht. Einige Landeswahlausschüsse hatten den Wahlvorschlag der Piratenpartei abgelehnt, da die geforderte Anzahl an Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt werden konnte. Grund hierfür ist eine extrem verkürzte Sammelfrist, die durch eine verspätete Rechtsverordnung zusätzlich verschärft wurde.
Die Piratenpartei sieht in dieser doppelten Fristverkürzung einen schwerwiegenden Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien und die Grundsätze der demokratischen Wahlfreiheit. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde nicht nur gesetzlich vom 69. auf den 34. Tag vor der Wahl verkürzt, sondern durch das verspätete Inkrafttreten der Rechtsverordnung am 27. Dezember 2024 um weitere 11 Tage reduziert. Dies führte de facto zu einer rückwirkenden Anwendung der neuen Regelungen, was rechtlich unzulässig ist.
„Die doppelte Fristverkürzung ist im weiteren und engen Sinne unverhältnismäßig und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die demokratischen Rechte der Piratenpartei und ihrer Unterstützer dar“, erklärt Dennis Klüver, Vorstandsmitglied der Piratenpartei und Vertrauensperson. „Wir fordern den Bundeswahlausschuss auf, diese Benachteiligung zu korrigieren. Die Legitimität unserer Demokratie darf nicht durch solche Verfahren untergraben werden.“
Die Piratenpartei begründet ihre Beschwerde mit folgenden Punkten:
Rechtsunsicherheit und unzulässige Fristverkürzung
Die verspätete Verabschiedung und Inkraftsetzung der Rechtsverordnung hat zu erheblicher Unsicherheit geführt. Die bereits verkürzte Frist zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften wurde durch das späte Inkrafttreten der Verordnung weiter reduziert. Dies machte es der Piratenpartei unmöglich, die erforderlichen Unterschriften fristgerecht zu sammeln. Die 69-Tage-Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen war bereits am 16. Dezember 2024 abgelaufen, noch bevor die Verordnung in Kraft trat.
Verletzung des Vertrauensschutzes
Parteien und Wähler haben ein berechtigtes Vertrauen darauf, dass gesetzliche Regelungen rechtzeitig und in einem angemessenen Zeitraum bekannt gegeben werden. Die verspätete Veröffentlichung der Rechtsverordnung untergräbt dieses Vertrauen und gefährdet die demokratische Teilhabe.
Verstoß gegen die Chancengleichheit
Die verkürzte Frist benachteiligt kleinere Parteien wie die Piratenpartei, die über weniger Ressourcen verfügen als etablierte Parteien. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.
Negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und politische Vielfalt
Die unzureichende Zeitspanne zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften hat nachweislich dazu geführt, dass weniger Parteien zur Wahl zugelassen werden. Dies verringert die politische Vielfalt und beeinträchtigt die Wahlbeteiligung sowie das demokratische Engagement der Bürger.
Forderung nach Nachbesserung
Die Piratenpartei fordert den Bundeswahlausschuss auf, die Benachteiligung zu beheben und die Landeslisten der Piratenpartei zuzulassen. Die Partei verweist dabei auf ihre früheren Wahlteilnahmen und die damit verbundene politische Relevanz, die durch erzielte Wählerstimmen nachgewiesen werden kann.
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Piratenpartei legt Beschwerde wegen Zurückweisung vieler Landeslisten zur Bundestagswahl aufgrund unverhältnismäßiger Fristverkürzung ein
von Dennis Klüver | Jan. 29, 2025 | Bürgerrechte und Demokratie, Pressemitteilungen | 1 Kommentar

Warum hat man das nicht geschafft? Das es geht, beweisen doch die Landesverbände in Niedersachsen, Saarland und Sachsen! Wenn andere Bundesländer/die P.P. zu wenige Unterstützer/Mitglieder haben, ist das doch euer Problem, nicht das des Bundeswahlausschusses! Also Pech!