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Nein zum Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)

Mit seinem Gesetzentwurf „REHA und Intensivpflegestärkungsgesetzes“ (RISG) möchte Gesundheitsminister Jens Spahn die Zahl der dauerhaft beatmeten Intensivpatienten senken, aber im derzeitigen Anhörungsverfahren mit den Ressorts, Ländern und Verbänden erntet er scharfe Kritik.

Markus Walloschek, Vorsitzender der Erfurter PIRATEN, Rollstuhlfahrer und Kandidat für die Landtagswahl in Thüringen kommentiert:

“Auch wenn vom Ministerium in Teilen schon zurückgerudert bzw. konkretisiert wurde, wird man den Eindruck nicht los, dass zu Gunsten der allgemein desaströsen Zustände im Bereich Pflege hier ein kostenintensiver Faktor, nämlich die Rund-um-die-Uhr Betreuung schwerkranker Menschen mit künstlicher Beatmung, eingespart werden soll. Menschen aus einem selbstbestimmten Leben zu Hause in die Abhängigkeit einer Einrichtung zu überführen widerspricht der UN – Behindertenrechtskonventionen Artikel 19.”

Laut Minister Spahn könnten ca. 60 Prozent der Patienten von der Beatmung entwöhnt werden. Dies unterbliebe, weil die Pflegedienste daran interessiert sind, dauerhaft die Vergütung zu kassieren.

Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland kritisiert:

“Einem ganzen Berufszweig wird “Geschäftemacherei” unterstellt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfung von Missbrauch im Pflegesektor existieren bereits, sie müssen nur durchgesetzt werden. Mit den FAQ versucht das Gesundheitsministerium nun Wogen zu glätten und aufgebrachte Betroffene und Familienangehörige zu beruhigen. Falls dann wirklich nur noch so ein geringer Teil der Beatmeten und Intensivpflegebedürftigen betroffen wäre, ist das RISG am Ende nur ein weiteres CDU-Showgesetz, welches – mit viel Tamtam eingeläutet – leider die vorhandenen Probleme in der Pflege nicht ansatzweise lösen wird.”

Die Piratenpartei sieht in dem Gesetzentwurf eine Verletzung der UN – Behindertenrechtskonventionen Artikel 19, des Bundesteilhabegesetzes eingebunden im Sozialgesetzbuch (Paragraf 9 Absatz 3) und Artikel 2 des Grundgesetzes. Deshalb unterstützen wir die Petition “Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause! Stoppt das Intensivpflegestärkungsgesetz”.

3 Kommentare zu “Nein zum Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)

  1. Jürgen Andres

    Leider hat bisher jeder, der einen offenen Brief an Herrn Spahn geschrieben hat, eine nichtssagende, nicht persönliche Standardantwort vom BmG erhalten.
    Man nimmt unseren Protest noch nicht ernst.

    Ich empfehle Herrn Spahn die Berater, die solch einen unprofessionell gestalteten Gesetzentwurf vorbereitet haben, in die Wüste zu schicken.

    Freuen würde ich mich allerdings sehr, wenn Frau Merkel unserem Gesundheitsminister ihr volles Vertrauen aussprechen würde.

    Dann denke ich, Ziel erreicht!

  2. Breu, Karina

    # NEIN zum RISG Reha Intensivpflegestärkungsgesetz… Dafür stehe ich jeden Freitag vor dem Bundesgesundheitsministerium mit noch anderen Aktivisten um dort Mahnwache zu halten. Der Vorwurf, dass die Pflegedienste verhindern würden, dass beatmete Patienten nicht entwöhnt werden, ist schlicht falsch. Ich arbeite seit 11 Jahren als Krankenschwester in der 1:1 Pflege beatmeter Patienten. Ob die Patienten von der Beatmung entwöhnt werden können, entscheiden allein die behandelnden Ärzte. Uns Pflegekräfte bzw. Den Pflegediensten wird der Patient zugewiesen. Wir sind das letzte Glied in der Kette. Wir können das Weaning nicht durchführen ohne einer ärztlichen Verordnung. Das ist Aufgabe des Arztes. Und in den 11 Jahren habe ich auch keinen Patienten kennengelernt, der hatte entwöhnt werden können, weil es die Krankheitsbilder( Amyotrophe Lateralsklerose, Muskeldystrophie und, Hypoxische Hirn Schäden und hohe Querschnittlähmung) gar nicht zulassen. Es entscheiden hier Menschen über die Versorgung der von beatmeten Menschen, die gar keine Berührung mit der 1:1 Pflege beatmeter Menschen haben. Hier ist dringend Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Wir sind auf jede Unterstützung angewiesen. Bitte unterstützen Sie uns aktiv.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karina Breu, examinierte Krankenschwester

    • Dirk Hohenstein

      Es geht doch jetzt schon los. Kassen lehnen die 1/1 Pflege ab bei Pflegediensten und bieten zeitgleich WG Plätze an. Obwohl es noch ein Gesetzesentwurf ist. Quelle sind Fachkräfte, die deshalb nicht Ihren Job antreten konnten.

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