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Schlimmer als zuvor – Artikel 13 ist wieder auf dem Tisch

Die Verhandelnden zur Urheberrechtsreform im EU-Parlament haben es eilig. Will man doch versuchen, sie noch vor den Wahlen im Mai umzusetzen. Streitpunkt war bisher Artikel 13, welcher Upload-Filter für Onlineplattformen vorsieht. Hier scheint es nun zwischen Frankreich und Deutschland eine Einigung zu geben.

Ein großer Schritt in die falsche Richtung.

Nur noch Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, mit weniger als 10 Millionen Jahresumsatz und unter fünf Millionen Nutzer pro Monat sollen von Artikel 13 ausgenommen sein.

Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im Europäischen Parlament, warnt vor den Folgen dieses Deals:

“Der deutsch-französische Deal sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Die vereinbarten Ausnahmen greifen nur bei einer verschwindend kleinen Anzahl von Plattformbetreibern. Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle der 3 Ausnahmekriterien erfüllen, müssten demnach Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat.
Darüber hinaus müssten selbst die kleinsten, neuesten Plattformen, die alle drei Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen. Eine unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potentiell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten.”

Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei ergänzt:

“Das Filtern von Inhalten, bevor sie überhaupt im Internet hochgeladen werden können, lehnen wir ab. Wir sprechen uns auch gegen das geplante Leistungsschutzrecht aus, da es ebenso dazu führt, die freie Entfaltung von Menschen im Netz massiv einzuschränken. Wo die Reise hingeht, zeigt ein Blick nach China, wo tagesaktuelle unliebige Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Will Europa tatsächlich den Digitalen Wandel mitgestalten, dann geht das nicht über Verbotsgesetze und Uploadfilter. Es muss darum gehen, das freie Netz zu bewahren.”

Grundsätzlich ist Einigkeit zwischen Deutschland und Frankreich etwas Erfreuliches, denn das Urheberrecht in Europa braucht dringend eine Erneuerung, um dem digitalen Markt gerecht zu werden. Fair Use müsste sauber geregelt werden, so dass Menschen die Möglichkeit haben, fremde Werke zum Zweck von Berichterstattung, Parodie und insbesondere im Bildungsbereich einsetzen zu können.

5 Kommentare zu “Schlimmer als zuvor – Artikel 13 ist wieder auf dem Tisch

  1. Sun-Chen-Glümpf

    Absolut inakzeptabel und einschränkend, enorm hohe Fehlerquote. Futsch ist die Freiheit. Hier müssen wir uns wehren.

  2. Anonymous

    Ich hab euch gewählt. Macht mal was. ^^
    Die Eu wird das neue China.

    • @Anonymous, nur weil du das richtige gewählt hast, bedeutet das nicht das du damit aus der Pflicht genommen bist selber auch aktiv zu werden.

  3. Hendrik Worbs

    Habe eine Nachricht an meinen MEP von der SPD geschickt und siehe da – keinerlei Reaktion.
    Absolutely Democratic

  4. Die Frage die sich mir stellt ist, wer profitiert davon?
    dazu müsste man sich überlegen wie jetzt damit umgegangen wird, dazu fallen mir aktuell 2 Möglichkeiten ein:
    1. man holt sich ein Uploadfilter, der aber nicht gerade gut funktioniert. In diesem fall gewinnt keiner
    2. Man holt sich die Urheberechte bei den Uploadern direkt, heist alle Inhalte die produziert werden, sind automatisch eigentum der Plattformen…
    Habt ihr weitere Ideen?

Kommentare sind geschlossen.