Nackt im Netz durch Surfprotokollierung?
Im Grundsatz-Rechtsstreit des PIRATEN-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) hat der Bundesgerichtshof heute eine Entscheidung verkündet (Az. VI ZR 135/13). Danach muss sich das Landgericht Berlin erneut mit dem Fall befassen.
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