Pressemitteilungen

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 12. Februar 2016 PM 25 / 16

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Piratenbeschwerde gegen Identifizierungszwang für SIM-Karten

+++ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Piratenbeschwerde gegen Identifizierungszwang für SIM-Karten +++

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg prüft, ob das deutsche Verbot des Vertriebs anonymer Prepaid-Handykarten mit dem Recht auf Achtung der Privatsphäre vereinbar ist. Wie der Gerichtshof den Beschwerdeführern mitteilte, stehe ihre 2012 eingereichte Beschwerde nun zur Prüfung an. Die Bürgerrechtler rechnen sich gute Chancen auf Anerkennung eines “Rechts auf anonyme Kommunikation” aus.

Der Beschwerdeführer Patrick Breyer von der Piratenpartei: “Smartphones sind die Telefonzellen oder Briefkästen des 21. Jahrhunderts. Sie müssen genauso anonym nutzbar sein wie frühere Kommunikationsformen, denn Anonymität ist unverzichtbar für Presseinformanten und Whistleblower, zur unbefangenen Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste oder für die psychologische, medizinische und juristische Beratung von Menschen in Not. Laut EU-Kommission und GSMA gibt es keinen Beleg dafür, dass der leicht zu umgehende Registrierungszwang die Zahl der begangenen Straftaten senkt.”

Hintergrundinformationen zu der Beschwerde:

http://www.daten-speicherung.de/index.php/recht-auf-anonyme-kommunikation-patrick-breyer-reicht-beschwerde-beim-europaischen-gerichtshof-fur-menschenrechte-ein/

 

2 Kommentare zu “Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Piratenbeschwerde gegen Identifizierungszwang für SIM-Karten

  1. Seepferdchen

    Sehr gute, leicht verständliche Argumentation; Smartphones = Telefonzellen & Briefkästen des 21. Jh. Kann man sich für Gespräche auf der Straße merken.
    Was kommt als Nächstes? Tor-Netz verbieten? Für die Verschlüsselung von Daten einen “kleinen Datenschein” einführen, der auch nur Verschlüsselungen zulässt, die unsere Schlapphüte leicht knacken können? Wer ohne diesen Schein verschlüsselt, ist dann kriminell? Den “kleinen Waffenschein” haben wir ja schon…
    In Trippelschritten werden unsere bürgerlichen Freiheiten immer weiter abgebaut und am Altar der vermeintlichen Terrorabwehr/Kriminalitätsbekämpfung geopfert. Wir sollten weiterhin jeden dieser Schritte schonungslos als Schritt in die falsche Richtung entlarven und Alternativen anbieten.

  2. Ralf H. Badera

    Schon bitter. Zum einen, was sich die Regierung alles heraus nimmt. Zum anderen, dass sich der lethargische und eingelullte Bundesmichel auch die bitterste Kröte unter dem Sicherheitswahn schluckt und schließlich, dass so viele Themen vor Gericht gezerrt werden müssen, weil Moral und Anstand in Führungspositionen veraltete Auslaufmodelle sind.

Kommentare sind geschlossen.