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Recht

Recht (CC-BY: Eric Chan)

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Fliegender Gerichtsstand

Wir lehnen eine Aushöhlung des Anspruches auf den gesetzlichen Richters durch Phänomene wie »forum shopping« und »fliegenden Gerichtsstand« ab. Es darf nicht im Belieben eines Klägers stehen, die Klage gerade dort zu erheben, wo er sich die besten Chancen ausrechnet. Durch die Rechtsprechung, bei Veröffentlichungen im Internet einen Erfolg überall anzunehmen, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, ist das Konzept des Gerichtsstandes am Erfolgsort nicht mehr zeitgemäß und erlaubt die willkürliche Auswahl eines beliebigen Gerichts. Wir wollen eindeutig regeln, welches Gericht für die Entscheidung eines Rechtsstreits zuständig ist.

Kommentare

3 Kommentare zu Recht

  1. Erich Mocanu-Gollent meinte am

    Da oben angegebene thema ist gut, aber das wichtigste ist:

    Das die Gerichte getrennt werden von den Staatsanwaltschaften. So wie der Name schon sagt “Staatsanwaltschaft” ist diese nur ein Anwalt der die Gesetze überwacht und beim verstosse Klage erhebt.

    Da im moment dies nicht der fall ist, ist dringend eine Neues Gesetz erförderlich.

    Der Macht des Staatsanwaltschaft ist viel zu groß gegenüber dritten (Verdechtige, Verbrecher, etc).

    Da zwischen ein Privat-Anwalt und der Staats-Anwalt kein unterschied liegt, nur die Kunde, das ist gerecht wann auch Ihr Macht deselbe sein soll.

  2. Sonero meinte am

    Hallo, das hat aber auch zwei Seiten. Wenn es sich um einen berechtigten Verstoß handelt, zum Beispiel wird Text der tatsächlich Schutzbedürftig ist von einem Dritten entwendet, so muss der Urheber durch das ganze Bundesland fahren um an den einzelnen Amtsgerichten für sein Recht zu kämpfen. Es entstehen dann für den unterlegenene (meist Plagiatsdieb!) weitere Kosten für Verdienstausfall, Anreise und Unterbrinung des Urhebers. Wenn viel geklaut wird weil es sich um eine GUTE Informationsseite handelt und der Urheber diese zwar kostenlos veröffentlicht aber nicht möchte das sie auf anderen Seiten stehen (dafür würde ja eine Verlinkung reichen von der anderen Seite nicht ein kopieren des vollständigen Textes!) kann der Urheber wegen der Textdiebe seinen Job an den Nagel hängen um alle Rechtsverstöße im ganzen Land einzuklagen. Besser wäre ein Gerichtsstand der entweder AM Ort des Urhebers – ODER – am Ort des Verursachers gewählt werden kann. Dann blieben die Kosten überschaubar für den der am Ende verliert!

  3. Judith Lang meinte am

    Der Fliegende Gerichtsstand ist für Notfälle gedacht. Das Problem ist, dass ungeprüft Not behauptet werden kann und es keine wirksame Beschwerde dagegen gibt, weil die Verpflichtung aus Grundgesetz Artikel 101 Abs. 1 zum Gericht für besondere Sachgebiete im Abs. 2 nicht praktiziert wird. Das Gericht für das besondere Sachgebiet der parlamentarischen Dienstaufsicht darüber, dass in den Ländern, Kreisen und Gemeinden die verfassungsmäßige Ordnung praktiziert wird, ist die Volksvertretung aus Grundgesetz Artikel 17. Genau die ist nicht wirksam und nicht fair erreichbar.

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