Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. November 2009
Die Piratenpartei Deutschland lehnt das Vorhaben der Regierungskoalition ab, Zeugen zu Aussagen gegenüber der Polizei zu verpflichten.
Einer der hartnäckigsten Rechtsirrtümer ist, dass Polizisten das Recht haben, Zeugen auch gegen deren Willen zu vernehmen. In Wahrheit ist niemand gezwungen, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen oder einer polizeilichen Zeugeneinbestellung Folge zu leisten. Verpflichtend sind nur Vorladungen von Richtern und Staatsanwälten. Das deutsche Rechtssystem sieht Polizisten als Ermittlungsbeamte mit reinen Protokollbefugnissen. Das hat einen guten Grund, denn spontane Aussagen aus der Situation heraus sind oft unüberlegt und können zu fatalen Folgen führen.
Dem juristisch ahnungslosen Bürger ist jedoch unbekannt, dass er vor der Polizei gar nicht auszusagen braucht, zumal ihm der Fernsehtatort an jedem Sonntag anderes suggeriert. Für die Ermittlungsarbeiten ist es ja auch nützlich, Druck aufzubauen und Aussagen zu entlocken. Das deutsche Recht gibt dem Zeugen aber ganz bewusst die Möglichkeit, seine Aussage in Ruhe zu überlegen, sich gegebenenfalls mit einem Anwalt zu beraten oder sich gar von einem Anwalt begleiten zu lassen.
Das will die schwarz-gelbe Koalition ändern. Im Koalitionspapier findet sich die folgende Passage: »Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.«
Die Piratenpartei wendet sich gegen dieses Vorhaben. John Martin Ungar, Dortmunder Direktkandidat der Piraten für die nordrhein-westfälische Landtagswahl 2010: »Sollte das tatsächlich Gesetz werden, hätten wir eine Amerikanisierung des deutschen Polizeirechts. Eine Polizei, die sich wie die Herren im Lande aufführt, wollen wir in Deutschland aber nicht.«
Auch Richard Klees, politischer Geschäftsführer der NRW-Piraten, verurteilt diese Beschneidung der Zeugenrechte: »Sicherheit und Fahndungserfolge entstehen nicht durch die Einschränkung der Freiheit. Sollte die Bundesregierung mit diesen Plänen ernst machen, fordern wir alle Demokraten zum Protest auf.«
Quelle:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-ordnungshaft
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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Verantwortlicher Redakteur: Daniel Flachshaar
Kommentare
Dünnes Brett, lieber Daniel
Wie kommst Du denn auf das dünne Brett, daß man als Zeuge nicht heute schon zur Aussage verpflichtet werden kann??? Ich darf einfach mal kurz daran erinnern, daß kürzlich zwei Ex-RAF-Mitglieder sogar mit Beugehaft bedroht wurden, sollten sie ihre Zeugenaussagen verweigern. Die Ablehnung der Haft erfolgte nur deshalb, weil die Gefahr einer Eigenbelastung bestand, wobei sich einer der Zeugen noch in Strafhaft befand. Es ist also ein fetter Trugschluß, welchen Du hier veröffentlichst. Es ist nur in bestimmten Fällen eine Zeugenaussage zu verweigern. Die Debatte um Zwangszeugenaussagen ist aber schon deshalb unsinnig, weil die Zeugen natürlich blind, taub und stumm sein werden, wenn sie es für richtig halten. Daher eine Seifenblase und dummes Zeug.