Mit der Polizei muss niemand reden

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. November 2009

Die Piratenpartei Deutschland lehnt das Vorhaben der Regierungskoalition ab, Zeugen zu Aussagen gegenüber der Polizei zu verpflichten.

Einer der hartnäckigsten Rechtsirrtümer ist, dass Polizisten das Recht haben, Zeugen auch gegen deren Willen zu vernehmen. In Wahrheit ist niemand gezwungen, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen oder einer polizeilichen Zeugeneinbestellung Folge zu leisten. Verpflichtend sind nur Vorladungen von Richtern und Staatsanwälten. Das deutsche Rechtssystem sieht Polizisten als Ermittlungsbeamte mit reinen Protokollbefugnissen. Das hat einen guten Grund, denn spontane Aussagen aus der Situation heraus sind oft unüberlegt und können zu fatalen Folgen führen.

Dem juristisch ahnungslosen Bürger ist jedoch unbekannt, dass er vor der Polizei gar nicht auszusagen braucht, zumal ihm der Fernsehtatort an jedem Sonntag anderes suggeriert. Für die Ermittlungsarbeiten ist es ja auch nützlich, Druck aufzubauen und Aussagen zu entlocken. Das deutsche Recht gibt dem Zeugen aber ganz bewusst die Möglichkeit, seine Aussage in Ruhe zu überlegen, sich gegebenenfalls mit einem Anwalt zu beraten oder sich gar von einem Anwalt begleiten zu lassen.

Das will die schwarz-gelbe Koalition ändern. Im Koalitionspapier findet sich die folgende Passage: »Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.«

Die Piratenpartei wendet sich gegen dieses Vorhaben. John Martin Ungar, Dortmunder Direktkandidat der Piraten für die nordrhein-westfälische Landtagswahl 2010: »Sollte das tatsächlich Gesetz werden, hätten wir eine Amerikanisierung des deutschen Polizeirechts. Eine Polizei, die sich wie die Herren im Lande aufführt, wollen wir in Deutschland aber nicht.«

Auch Richard Klees, politischer Geschäftsführer der NRW-Piraten, verurteilt diese Beschneidung der Zeugenrechte: »Sicherheit und Fahndungserfolge entstehen nicht durch die Einschränkung der Freiheit. Sollte die Bundesregierung mit diesen Plänen ernst machen, fordern wir alle Demokraten zum Protest auf.«


Quelle:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-ordnungshaft


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Verantwortlicher Redakteur: Daniel Flachshaar

Kommentare

da freut sich das bvg

... und was diese Koalitionsaussage wirklich bedeutet und was sich hinter der harmlos klingenden Formulierung "sondern auch vor der Polizei erscheinen und - unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte - zur Sache aussagen müssen" versteckt, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Der einzige Ort, wo ich als Zeuge zur Sache aussagen muss ist das Gericht. Und das aus gutem Grund. Weder bei der Polizei noch beim Staatsanwalt gibt es sowas wie eine "uneidliche Falschaussage". Beiden muss ich garnichts erzählen. Denn diese sind die ERMITTELNDEN BEHÖRDEN.
Wenn ich jetzt bei der Polizei als Zeuge aussagen MUSS, habe ich als Zeuge auch eine Wahrheitspflicht, außer ich belaste mich selbst. Das Problem bei der Sache ist, daß nach einer Straftat erstmal alle in Betracht kommenden Personen als ZEUGEN vernommen werden.
Im Ermittlungsverfahren überprüft dann die Staatsanwaltschaft, ob gegen einen Verdächtigen (der bisher ja als Zeuge vernommen wurde) genügend Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage besteht. Erst in dieser Phase des Verfahrens wird der Verdächtige als Beschuldigter bezeichnet.
Erst dann würde er das Recht zur Verweigerung der Aussage haben.
Dieses Verfahren würde unseren Rechtstaat auf den Kopf stellen.
Man müsste also schon mit Anwalt zur Zeugenvernehmung gehen. Dummerweise gilt in Deutschland:
Der Strafverteidiger hat grundsätzlich kein Anwesenheitsrecht bei der polizeilichen Vernehmung, die Anwesenheit kann jedoch beantragt werden und kann daraufhin gestattet werden. Ziemlich viele kanns...
Naja, jetzt hat schwarz-rot das Bundesverfassungsgericht vier Jahre lang auf Trab gehalten, schwarz-gelb wird wohl lückenlos da anschließen...

Man verzeihe mir, daß ich Staatsanwalt, der ja zu Judikative gehört und Polizei (Exekutive) weiter oben in einen Topf geworfen hab. Aber ich denke schon, daß man sie als "Ermittelnde Behörde" zusammenfassen darf.