Pressemitteilung - Veröffentlicht am 16.10.2009
Die Koalitionsverhandlungen können im Bereich Sicherheitspolitik für beendet angesehen werden. Die Unterhändler von Union und FDP sind sich laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur in allen wichtigen Sicherheitsthemen einig. Dabei sind laut Bericht von den drei strittigen Gesetzen Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und Zugangserschwerungsgesetz bei keinem die Rücknahme beschlossen worden. Die Piratenpartei kritisiert die Kompromisse als unzureichend.
"Einschränkung, Evaluierung, Aufschub. Hier vermissen wir das Wort Gesetzesrücknahme" kommentiert Florian Bischof, Mitglied des Berliner Landesvorstands, den Ausgang der Koalitionsverhandlungen. "Von Kurskorrektur wollen wir gar nicht erst reden. Die FDP hat sich offensichtlich vom vorgegebenen Zeitplan der Unionsparteien unter Druck setzen lassen. Was wir brauchen ist ein echtes Gegensteuern. Ein Umdenken. Dazu fühlt sich die FDP aber offensichtlich nicht verpflichtet."
"Die Kompromisse tragen eindeutig eine tiefschwarze Handschrift" so Bischof weiter. "Die FDP steuert hier schon ganz im roten Fahrwasser. All diese Gesetze greifen noch viel tiefer in die Grundrechte ein als das 1994 von der FDP mitbeschlossene Gesetz zum Großen Lauschangriff. Konsequenterweise müsste Frau Leutheusser-Schnarrenberger zurücktreten, noch bevor sie überhaupt im Amt ist."
Thorsten Wirth vom Bundesvorstand der Piratenpartei kommentierte: "Es ist leider zu befürchten, dass sich die FDP durch Schönheitskorrekturen an den bekannteren Sicherheitsgesetzen aus der Affäre ziehen will, ohne die anderen überhaupt anzusprechen. Hier verkauft sich jemand als Bürgerrechtspartei, der diesen Namen eindeutig nicht verdient hat. Wir fordern die FDP-Führung erneut auf, sich zu ihren Wahlkampfversprechen zu bekennen und keinen Koalitionsvertrag zu unterzeichnen, der nicht eine klare Abkehr von Überwachung und Datenmissbrauch vorsieht. Die Koalitionsverhandlungen dürfen nicht nur der Verteilung von Pfründen und Ämtern gedient haben", so Wirth weiter.
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Kommentare
Aussicht: Was wird in einem Jahr aus dem Zensurgesetz?
Die bisher bekannt gewordenen "Kinder"pornosperrlisten aus Skandinavien und Australien zeigen übereinstimmend, dass keine (wie auch mehrfach vom BKA behauptet) tausende kinderpornografischer Seiten im Internet existieren. Lediglich 2-3 % der gesperrten Seiten zeigen tatsächlich Kinderpornografie; die anderen 97 - 98% zeigen, wenn überhaupt, Pornografie mit jungen Erwachsenen oder Scheinjugendlichen.
Das BKA wird wie die "erfolgreichen Vorbilder" neben den ein oder zwei Dutzend tatsächlich von dem Inhalt des Gesetzes erfassten kinderpornografischen Seiten diverse Inhalte auf seine "Löschwunschliste" setzen, die auch nach Aufforderung von vielen ausländischen Providern aus gutem Grunde nicht gelöscht werden. Neben den bereits erwähnten Pornoseiten mit jungen Erwachsenen/Scheinjugendlichen (die in den meisten Staaten bei urkundlichem Nachweis der Volljährigkeit der Darsteller legal sind) sind nach deutschem Recht darüber hinaus auch "kinder"pornografische Zeichnungen/Comics oder Texte kriminalisiert. De facto handelt es sich bei diesen Darstellungen von "Straftaten an Kindern" um reine Fiktionen; ohne Täter und Opfer.
Das BKA wird bei vielen seiner Löschbegehren (aufgrund der Legalität der beanstandeten Inhalte an den Serverstandorten) keinen Erfolg haben und diese Zahlen (ohne die eben geschilderten Hintergründe) nach Ablauf der Evaluierungsphase der Bundesregierung/dem Bundestag als erfolglose Löschversuche "kinder"pornografischer Seiten präsentieren.
Dann könnte die F.D.P. unter Tränen ihr Bedauern äußern, dass sie zwar prinzipiell gegen jegliche Zensur sei, jedoch der "ausufernden" Kinderpornografie im Internet mit dem Prinzip "Löschen statt Sperren" leider nicht beizukommen ist.