Veröffentlicht am 22.09.2009
Wie am Montag, dem 21.09., bekannt wurde, hat die FDP im Rahmen der Koalitionsgespräche mit der CDU in Sachsen einer verstärkten Überwachung der Internet-Telefonie zugestimmt. Die Piratenpartei lehnt diese und ähnliche Vorstöße, die unsere Bürgerrechte einschränken, entschieden ab. Die Piraten rufen insbesondere die Jungen Liberalen dazu auf, bei der Wahl am 27.9. ihre Stimme einer Partei zu geben, für die Bürgerrechte nicht zur Verhandlungsmasse bei Koalitionsvereinbarungen gehören.
Laut einem Bericht des Verlages „heise“ verspricht die schwarz-gelbe Regierung, "bestehende Eingriffsmöglichkeiten bei der Telefonüberwachung auch auf Internet-Telefonie" auszudehnen. Die dazu eingesetzte Technik ist nach Angaben von heise.de vergleichbar mit der für heimliche Online-Durchsuchungen.
Die Piratenpartei verurteilt diese Forderung scharf. "In ihrem Parteiprogramm behauptet die FDP, sich dafür einzusetzen, dass der Staat von den ihm zur Verfügung stehenden Eingriffs- und Überwachungsbefugnissen 'nur in engen Grenzen Gebrauch machen' darf", erklärt Nicole Hornung, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei. "Doch zwischen dem, was die FDP sagt und dem, was sie tut, besteht nicht zum ersten Mal ein Unterschied wie Tag und Nacht".
Auch ihr Vorstandskollege und hessischer Spitzenkandidat der Piratenpartei Thorsten Wirth äußert sich zu den geplanten Grundrechtseingriffen: "Schon die bestehenden Überwachungsgesetze, an deren Errichtung die FDP in vielen Fällen mitgewirkt hat, stellen die Bürger in unserem Land ungerechtfertigt unter Generalverdacht. Es ist gut, dass Maßnahmen wie der Große Lauschangriff mittlerweile auch innerhalb der FDP, vor allem bei den Jungen Liberalen, als Fehler erkannt und zugegeben worden sind. Doch die Parteispitze interessiert sich offenbar nicht ausreichend für die Wünsche ihrer eigenen Wähler."
Entsprechend zieht Wirth ein düsteres erstes Fazit für die erst seit wenigen Wochen in Sachsen regierende schwarz-gelbe Koalition: "Gerade noch wirbt die FDP in Online-Videos damit, dass sie als einzige Partei zentrale Freiheitseinschränkungen der letzten Jahre wieder zurücknehmen werde. Und noch während dieses Wahlversprechen gegeben wird, plant sie statt deren Umsetzung lieber noch weiter gehende Grundrechtseingriffe. Wer Bürgerrechte wählen will, muss die Piraten wählen", bringt es Thorsten Wirth daher auf den Punkt.
Links:
Schwarz-Gelb in Sachsen will Internet-Telefonie besser überwachen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/145642
FDP zum Thema Bürgerrechte: http://www.fdp-bundespartei.de/webcom/show_article.php?wc_c=1412&wc_id=104
Ziele der Piratenpartei: http://www.piratenpartei.de/navigation/politik/ueberwachung
Das Wahlwerbevideo der Jungen Liberalen zu Bürgerrechten: http://www.youtube.com/watch?v=MT0e2XMtV3U
Die Reaktion der Piratenpartei darauf: http://www.youtube.com/watch?v=JKW7LvhtWmU
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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Kommentare
Virtuelle Realität????
Sehr geehrter Herr Evans,
ich bin zwar kein Pirat, gehöre noch einer regierungstragener Partei an, finde aber die Themen die hier diskutiert werden für alle interessierten Leser auf dieser Seite, sehr gut! Auch eine Zensur findet hier nicht statt (diese findet schon leider in meiner Partei statt), sonst wäre dieses keine offene Plattform. Nun mal zu Ihrer "Virtuelle Realität" der virtuellen Kaste (verstehe ich nicht - sind doch hier nur Ansichten vorhanden, wie die Gesellschaft positiv verändert werden könnte)!
Hier mal die Realität in diesem Lande (sie sagen "Leistungsgerechtigkeit, Familienförderung und solide Staatsfinanzen") und ich nehme an, Sie finden auch die Umweltpolitk unserer Regierung vielleicht noch gerecht!
Um Ihnen meine Ansichten genauer zu erläutern, gehe ich einmal ein paar Jahrzente zurück. "Der Faschismus im engeren Sinne ist zunächst nur die Bewegung, die unter der Führung von Benito Mussolini 1922 in Italien die Macht übernahm. Dann wurde der Begriff auf den deutschen Nationalsozialismus unter Adolf Hitler ausgedehnt. Inzwischen, ein Menschenalter nach dem zweiten Weltkrieg, hat der Begriff eine weitere Bedeutungsausweitung erfahren und vielfach mit allen totalitären und antidemokratischen politischen Systemen gleichgesetzt. Immer öfter wird daher der Sozialismus in den früheren Staaten des Warschauer Paktes als Erscheinungsform des Faschismus verstanden ("Rotfaschismus"). Welche Bedeutung hat der Faschismusbegriff aber für unseren"demokratischen" Westen?
Totalitarismus als zentrales Konzept
Den vielen nur teilweise deckungsgleichen Faschismusdefinitionen ist eigen, daß Totalitarismus ein Kernstück der jeweiligen Ideologie ist, also der Anspruch, als einzige Weltanschauung Geltung beanspruchen zu dürfen und daraus das Recht abzuleiten, alle Gegner zu vernichten, sozial, wirtschaftlich und/oder physisch. So vernichtete der Nationalsozialismus seine Gegner physisch in Konzentrationslagern, der "rote Faschismus" tat dasselbe in Gefängnissen und Lagern, die er oft nach der "Befreiung" direkt von den Deutschen übernahm. Die dem nationalen Sozialismus zugrundeliegende totalitäre Ideologie war eine Rassenideologie, die dem roten Faschismus zugrundeliegende Lehre war eine Klassenlehre. Als "-ismus" definiere ich jedes gedankliche System, das auf einer kohärenten Ideologie beruht. Faschismus, Sozialismus oder Kommunismus sind jeweils in sich geschlossene Ideologien und damit "-ismen". Auch die christliche Lebensweise könnte man als "-ismus" definieren; sie ist jedoch keine Ideologie, jedenfalls nicht mehr in unserem Jahrhundert. Merkmal der Ideologie ist, nicht Theorien an der Wirklichkeit zu prüfen (allgemein das Merkmal von Wissenschaftlichkeit), sondern Soll-Setzungen an die Wirklichkeit heranzutragen (die Vorherrschaft der nordischen Rasse, die Höherentwicklung durch den Umschlag von Quantität in Qualität). Ideologien sind damit nicht bereit und/oder fähig, ihre Ziele, mit denen Sie die Wirklichkeit formen wollen (Ausrottung unwerten Lebens, Schaffung der sozialistischen und später der kommunistischen Gesellschaft durch Revolutionen) an der Wirklichkeit zu prüfen (andere "Rassen" sind ebenso "wertvoll"; die Revolution führt zu keiner Höherentwicklung). Wären Sie dazu bereit, würde das ideologische Gebäude einstürzen. Ideologien basieren daher auf selektiver Wahrnehmung, die sie bei Ihren Mitgliedern oder Subjekten aufrechterhalten müssen. Dieser Prozeß heißt Gleichschaltung. Hierzu wird fast immer Gewalt als Mittel der Herrschaft eingesetzt.
Wie sieht es heute damit aus? Nehmen wir mal das Geschwafel der Bundesregierung zur Ökologie, die in einem Ökologismus gipfelt. Als Ökologismus bezeichne ich (im Gegensatz zur Ökologie) eine Ideologie, der zwei zentrale Basisannahmen zugrundeliegen: (1) Fortgesetzter wirtschaftlicher Fortschritt ist wegen drohender wirtschaftlicher Erschöpfung natürlicher Ressourcen unmöglich und (2) sogar gefährlich, so daß er durch repressive Maßnahmen verhindert werden müsse. Wie die Basisannahmen des roten oder braunen Faschismus werden die Grundannahmen des Ökologismus nicht geprüft oder, wenn ihre Falschheit allzu offensichtlich wird, geleugnet: So haben nicht zufällig Tausende von Wissenschaftlern, darunter zahlreiche Nobelpreisträger, die "Klimapolitik" in zahlreichen Petitionen und Protestschreiben als "irrationale Ideologie" bezeichnet. Das ficht die Ökologisten nicht an (selektive Wahrnehmung) und die Medien verschweigen solche abweichenden Meinungen systematisch (Gleichschaltung). Hier ist bei uns in Deutschland eine totalitäre Entwicklung des Ökologismus als Staatsideologie zu beobachten.
Dazu diese Erläuterung/Erklärung:
Das auf den beiden vorstehend dargestellten Grundannahmen des Ökologismus aufbauende politische Konzept ist das Verbot durch Eigeninteressen gesteuerter individueller Handlungen, die, werden sie massenhaft durchgeführt, vorgeblich die Umwelt schädigen. Gute Beispiele sind die immer wieder vorgenommenen und immer heftiger werdenden Versuche, den Individualverkehr zu be- oder verhindern, weil dieser angeblich "das Klima schädige". Instrumente sind die Verknappung, Verteuerung und Rationierung von Energie. Die kollektiv geschürte Angst vor dem sogenannten Klimakollaps dient dabei als Hebel, den Widerstand derjenigen zu brechen oder zu vermindern, die noch wagen, gegen ständig steigende Energiepreise zu protestieren. Dabei ist es nie in das öffentliche Bewußtsein gedrungen, daß schon gegen die zugrundeliegende These einer globalen Erwärmung viel Widerspruch aus dem Lager der Naturwissenschaftler geäußert worden ist, und die darauf aufbauende Annahme eines vom Menschen verursachten Treibhauseffektes noch viel unsicherer ist. Ist es Absicht, daß die diversen Protestschreiben und Petitionen, die von Tausenden von Wissenschaftlern gegen die repressive Klimapolitik der UN und der nationalen Regierungen unterzeichnet worden sind, u.a. auch von zahlreichen Nobelpreisträgern, nie einer breiten Leserschaft zugänglich gemacht worden sind? Sind diese Dokumente totgeschwiegen worden, weil in Wirklichkeit etwas ganz anderes verfolgt wird, wofür die geplanten drakonischen Einschränkungen und Betrafungsmechanismen in Wirklichkeit erforderlich sind? Nehmen wir z.B. die Windernergiepolitik der schwarz-roten Regierung unter die Lupe. Windenergie wird über die Einspeisungsvergütung pro KWh subventioniert, das ist weit mehr als das Vierfache der "normalen" Herstellungskosten für Strom. Auf diese Weise kommen im Jahr über 1 Mrd Eur Subventionen zusammen, welche die Versorgungsunternehmen zusätzlich beim Bürger eintreiben. Keine Frage, der Wind weht noch immer wann und wie er will. Da auf ihn kein Verlaß ist und man elektrische Energie bis heute nicht in nennenswertem Umfang speichern kann, müssen Wärmekraftwerke - auch wenn der Wind bläst - in unwirtschaftlichem Leerbetrieb weiterlaufen und energiezehrend und kostentreibend unter Dampf gehalten werden.Aber das kümmert die schwarz-roten Gesetzgeber wenig. Sie haben sich die erneuerbaren Energien, vor allem die Windenergie nicht - wie sie und alle Medien immer wieder herunterbeten - aus Umweltgesichtspunkten ausgedacht. Sie sind für sie und ihre verfehlte Wirtschaftspolitik in erster Linie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Nur darüber schweigt der Hofsänger aus Höflichkeit. Diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen haben für die Regierenden einen doppelten Vorteil. Sie kosten im Unterschied zur Arbeitslosenunterstützung, deren Geld er bereits vereinnahmt hat und wieder herausgeben müßte, nichts. Die Kosten trägt der Stromkunde. Dazu stellt die Unzuverlässigkeit des Windes sicher, daß Windanlagen nicht ein Überangebot an Strom auf den Markt werfen und so nicht die überhöhten Preise der inzwischen zu zentralen Großbetrieben fusionierten Versorgungsunternehmen und zahlungskräftigen Unterstützer rot-grüner Regierungspolitik gefährden. Diese Zusammenhänge springen so ins Auge, daß man sie schon wieder übersieht.
Aber der Bürgerprotest gegen Windkraftwerke ist kaum mehr zu überhören. Inzwischen haben sich bundesweit fast 1000 Bürgerinitiativen gebildet, um den weiteren Ausbau der Windenergie zu stoppen, über 100 Professoren unterschrieben zu diesem Zweck das Darmstädter Manifest, an zahlreichen Orten werden Bürgerbegehren gegen geplante Windanlagen organisiert und dagegen sogar prozessiert. Die Beteiligten kämpfen nicht etwa gegen den staatlich geförderten Zwang, überteuerte Energie kaufen zu müssen, auch nicht gegen die Verschwendung gesellschaftlicher Mittel für unsinnige Pseudoenergieerzeuger. Sie bewegt auch nicht der Neid auf clevere Geschäftemacher, die Bauern mit überzogenen Versprechungen teure Windräder aufs Auge und in die Landschaft drücken. Solche "Gebietsentwickler" arbeiten mit Renditen von 40%, während sich Betreibergesellschaften mit 15 - 20% zufrieden geben. (Niemand, Mock Politische Ökologie 55, Juli 1998 S. 11) Der Aufstand geht von Landschafts- und Naturschützern aus, und richtet sich nur gegen den umweltpolitischen Widersinn der schwarz-roten Regierung.
Man kämpft gegen die Verschandelung der Landschaft durch oft über 100 m hohe Vogelguillotinen, deren Gewimmer einem auf die Nerven geht und deren langsam rotierende Schlagschatten Mensch und Tier krankmachen können. Sie beklagen, daß es für diese Anlagen Ausnahmeregelungen und Privilegien gibt, die sie in ihren Rechten benachteiligen und daß für diese Technologie fehlt, was man anderen abverlangt, eine teure Technikfolgenabschätzung. Doch das wäre das geringere Übel. Schwerer wiegt die Privilegierung des Baues entsprechender Anlagen im Außenbereich, die den Einspruch dagegen und die Abwehr erschwert. Bekanntere, mediengerechtere Umweltspitzenverbände schauen weg, weil sie Windanlagen aus ideologischen und anderen Gründen begrüßen müssen.
Eingebracht wurde die entsprechende Gesetzesinitiative zur Änderung des Baugesetzesbuches sowohl von der CDU/CSU wie auch von der SPD im Jahr 1995. Anlaß war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Juni 1994, das die "Genehmigung von Anlagen zur erneuerbarer Energien im baulichen Außenbereicht" rechtlich schwierig gemacht hatte. "Ohne die Beseitigung der damit eingetretenen baurechtlichen Hemmnisse - so der SPD Antrag - ist es nicht möglich, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung zu steigern". Als einfachste Lösung des Problems bot sich an, "durch Änderung des §35 des Baugesetzbuches Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in den vorhandenen Privilegierungstatbestand aufzunehmen". Das ist dann auch mit den Stimmen aller Parteien im Bundestag am 21.6.1996 so beschlossen worden.
Bei den Beratungen im Bundestagsausschuß für Raumordnung etc. am 25.10.1995 kamen Vertreter sowohl von Landschafts- und Naturschutzverbänden und der kommunalen Spitzenverbände, die sich gegen die Privilegierung aussprachen, als auch die Befürworter, nämlich Vertreter der Länder und die Interessenvertreter der betroffenen Industriezweige zu Wort. Als man wenigstens einen Planungsaufschub von nur zwei Jahren forderte, wandte der Vertreter der Windanlagenbauer ein, "der junge Wirtschaftszweig könne einen Stillstand von 2 bis 3 Jahren nicht überleben". Er konnte es, und baut schließlich derart privilegiert 10.000 Windmühlen und baut weiter und weiter über Wald- und in Vogelschutzgebieten und sogar an "ornithologisch hochrangigen Rastplätzen und Lebensräumen vom Aussterben bedrohter Arten" (z.B. Frankfurter Rundschau 13.1.1998 S. 34 oder FAZ 16.4.1999 S. 10 u.a.).
Möglich machte das die "Privilegierung". Widersprüche der Bürger entfalten nun keine aufschiebende Wirkung mehr. Vor allem löst die Privilegierung bei den Behörden "eine überraschend großzügige Genehmigungspraxis aus (Thomas Mock in NVwZ9 1999, S.939). Gemeinden können nun den Bau einer Windanlage genehmigen, ohne einen Flächennutzungsplan aufstellen oder ändern zu müssen. Hinzukommt, daß dadurch die Beweislast umgekehrt wird. Der klagende Bürger muß beweisen, daß die geplante Anlage "gegen öffentliche Belange" verstößt. Ein Gutachterunwesen, das sich personell aus unbeschäftigten, grünen Akademikern speist, macht es dem Bürger schwer sich gegen die wegen der hohen Subventionen zahlungsfähige Industrie durchzusetzen. Dieser wird, wenn sie Windanlagen bauen will, geringe Lärmbelästigung und vieles andere gerne bestätigt. Immerhin können beim Bau von Windparks Investitionen von bis zu 100 Millionen Eur fließen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde zum Beispiel der gut begründete Widerspruch einer Gemeinde gegen eine Windanlage vom Landkreis mit dem Hinweis auf den Privilegierungsparagraphen abgeschmettert. Dem würde - so der Kreis - in einem Prozeß nicht beizukommen sein, damit würde man nur erhebliche Schadensersatzforderungen auslösen (Thomas Mock aaO S. 940).
Dabei sticht der Bezug auf die Privilegierung eigentlich schon nicht mehr. Diese gilt nämlich nur bei Einzelvorhaben und nicht für Bauvorhaben in großer Anzahl. Zu denen gehören die inzwischen über 10.000 Windanlagen in Deutschland nun aber doch zweifellos. Der Privilegierungsparagraph kann somit die Rechtssituation nicht mehr bestimmen, er hatte aber für die nötige Stimmung gesorgt. Sie veranlaßt Behörden, sich bei entsprechenden Genehmigungen über entgegenstehende Bestimmungen, sogar des geheiligten Naturschutzes großzügig hinwegzusetzen. Das zeigt sich auch an der Ungleichbehandlung ähnlicher Objekte. Während der Bau eines 15 m hohen Werbemasts an der Autobahn als Landschaftszerstörung oder eines 25 m hohe Gittermast einer Freileitung als erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gerichtlich untersagt wurde (VGH München Urteil vom 21.6.1995, 22 A 24.40095) gilt dies für wesentlich höhere Windmühlen mit rotierenden Flügeln kaum noch.
Nein, die Bundesregierung kann den "gewollten Ausbau der Nutzung der Windenergie" nicht "mit wichtigen Beiträgen zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung, wobei Anliegen von Naturschutz, Landschaftspflege und Immissionsschutz gebührend berücksichtigt werden sollen" rechtfertigen. Windanlagen helfen aus genanntem Grund auch kaum, CO2 einzusparen (was an sich schon unsinnig und keineswegs natur- oder klimafreundlich ist). Sie sind schlecht getarnte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf Kosten der Bürger, an denen sich eine rasch wachsende Anzahl Geschäftemacher und Parteispender eine goldene Nase verdient. Die Privilegierung von Windanlagen im Außenbereich reiht sich nahtlos in die sonstige Privatisierungs- und Deregulierungspolitik der Regierung ein. Sie demontiert dadurch Schutzbestimmungen für die Allgemeinheit, die über die Jahre mühsam durchgesetzt worden waren, zugunsten des Eigennutzes privater aber globaler Unternehmen. Die Stadt München leistete sich zum Beispiel auf dem Mühlberg bei Fröttmaning einen solch teuren Schildbürgerstreich. Der damalige verantwortliche Bürgermeister Hep Monatzeder gabt auf ein kritisches Schreiben folgende schriftliche Antwort: "Es ist richtig, die Versorgungsunternehmen können..... mit der Windkraftanlage Fröttmaning rein rechnerisch 1000 Haushalte versorgen. Da der Windstrom nicht gleichmäßig anfällt, ergeben sich natürlich bei der tatsächlichen momentanen Versorgungssituation ständig wechselnde Anteile." "Irgendwo", tröstet der Bürgermeister sich und den Steuerzahler, wird aber in Deutschland schon Wind wehen, so daß für die 1000 Haushalte in München davon "rein rechnerisch" schon ein bißchen abfallen dürfte. "Tatsächlich sichern" die Windräder auf dem Müllberg nicht einmal die Versorgung nur eines einzigen Haushalts.
Der Ökologismus in Deutschland ist antidemokratisch! Warum?
Bezeichnend ist, daß die repressiven Maßnahmen gegen Energieverbrauch und wirtschaftliche Aktivitäten von Gremien ausgehen, die weder demokratisch gewählt sind noch einer Kontrolle durch das Volk unterliegen, insbesondere von den United Nations und der Europäischen Union. Die nicht erst seit der Erweiterung am 1. Mai 2004 immer deutlichere Parallele zwischen Moskau und Brüssel dürfte daher kaum zufällig sein. Übernationale Repressionsmaßnahmen können damit als eine Art Notwendigkeit dargestellt und vom nationalen Gesetzgeber gegen den ohnehin abnehmenden Widerstand des Volkes durchgesetzt werden. Nur Staaten wie die Schweiz, die sich (bisher) aus solchen Organisationen ferngehalten haben, haben demokratische Strukturen bewahrt: so haben die Schweizer eine Energiesteuer mehrfach durch Volksabstimmung abgelehnt. In Europa und insbesondere in Deutschland versteht man es, solche Formen demokratischer Kontrolle erfolgreich zu vermeiden. Jegliche Versuche einer Volksabstimmung auf Bundesebene, wiedersetzen sich alle im Bundestag vertretenen Parteien (http://www.campact.de). Nie war die Politik so fern vom erklärten Willen des Volkes und die Demokratie so fern der Politik wie jetzt!
Vom Ökologismus zum Ökofaschismus
Wir können also feststellen, daß der Ökologismus, der derzeit in Europa und zu Teilen auch in den USA die herrschende Staatsideologie ist, totalitär und antidemokratisch ist. Man mag einwenden, daß der Unterschied zum bisherigen "roten" und "braunen" Faschismus jener sei, daß der Ökologismus bislang keine Konzentrationslager für Andersdenkende eingerichtet habe. Er könne daher nicht ohne weiteres als Faschismus bezeichnet werden. Hierzu ist es erforderlich, über den Gewaltbegriff nachzudenken.
Formen der Gewalt
Gewalt ist allgemein definiert als die Anwendung von unmittelbarem oder mittelbarem Zwang um eine Person dazu zu bringen, gegen ihren Willen etwas zu tun oder zu unterlassen. Man kann die Anwendung von Gewalt als konstituives Merkmal des Faschismus verstehen der, stößt er auf Widerspruch, keine anderen Mittel als Gewalt in verschiedener Form einzusetzen weiß, denn die Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen - insbesondere, wenn die Gleichschaltung versagt. Die Ökologisten nehmen für sich aber oft in Anspruch, gerade besonders gewaltfrei zu sein. Dieses Argument hält einer näheren Überprüfung allerdings nicht stand. Gewalt kann nämlich nicht nur in einem Tun des Gewaltanwendenden bestehen, sondern auch in einem Verhindern. Wer beispielsweise die Energieversorgung eines Landes systematisch zerstört, weil gemäß der ökologistischen Ideologie die Natur höher steht als der Mensch, übt eine Form der strukturellen Gewalt aus. Er verhindert von Eigeninteressen gesteuerte wirtschaftliche Handlungen der Marktteilnehmer, die manchmal mit dem physischen Überleben nicht kompatibel sind: so kamen im Sommer 2003 alleine in Frankreich ca. 15.000 Menschen durch Hitze zu Tode. Erst die Leichen, die zu bestatten materielle und personelle Ressourcen fehlten, wurden in Kühlzelten teilweise im Freien (!) gelagert. Viele dieser Opfer hätten den Hitzesommer überlebt, wäre genug elektrische Energie für leistungsfähige Klimaanlagen bereitgestellt worden. Leider erneuern sich "erneuerbare" Energien nicht schnell genug. Wer meint, man könne dies nicht mit den Mordtaten früherer faschistischer Systeme vergleichen dem sei gesagt, daß durch das rein ideologisch motivierte Verbot des Pflanzenschutzmittels DDT, das die Malariamücke in vielen Regionen der Welt fast völlig ausgerottet hatte, vermutlich mehr Menschen an durch Insekten übertragenen Krankheiten umgekommen sind als durch den zweiten Weltkrieg. Der Ökologismus übt damit ebenso wie der nationale oder der reale Sozialismus Gewalt aus. Der Unterschied ist höchstens ein quantitativer, nicht aber ein qualitativer. Die Öko-Ideologie ist strukturell und nicht punktuell gewalttätig.
Ökologismus als neuer Faschismus
Wir können also feststellen, daß der Ökologismus nach dem "roten" Sozialismus im 19. Jahrhundert und dem "nationalen" Sozialismus im frühen und mittleren 20. Jahrhundert sich am Anfang des 21. Jahrhunderts zu einer neuen Erscheinungsform des Faschismus im Sinne unserer obigen Definition entwickelt hat. Er ist so totalitär und antidemokratisch wie seine beiden Vorgänger, aber übt - derzeit? - noch weniger direkte aber sehr wohl bereits indirekte (strukturelle) Gewalt aus.
Menschenbild und politische Zielsetzung
Die dem Ökologismus zugrundeliegende Naturideologie ist allerdings deutlich übler als die aller früheren faschistischen Ideologien: verwirklichte sich der Mensch im gedanklichen System von Marx und Engels durch Arbeit selbst, war also Arbeit im Sinne der überlieferten christlichen Lehre ein Mittel, sich die Erde nach biblischem Gebot untertan zu machen, so ist der Mensch im ökologistischen Gedankengebäude ein Parasit, der die Rohstoffe des Planeten nicht veredelt und zu Gütern umformt, sondern frißt. Kann man den (roten) Sozialismus mit seinem innerweltlichen Heilsziel als christliche Heräsie bezeichnen, ist der Ökologismus erstmals eine antimenschliche Ideologie. Anders als seine ideologischen Vorgänger strebt der Ökofaschismus nicht nach Vorherrschaft über die Natur (Marx, Engels) oder über andere Völker (Mussolini, Hitler), sondern nach Vorherrschaft der Natur über den Menschen. Er zielt also primär auf die Vernichtung von Kultur und Zivilisation. Man mag die Entwicklungsziele früherer Ideologien ablehnen, aber es waren- falschverstandene! - Ziele der menschlichen Höherentwicklung. Der Ökologismus jedoch ist im Prinzip antimenschlich. Das hat keine historische Parallele, vielleicht nichtmal im Leben und Sterben der letzten römischen Kaiser."
Man kann über diese Theorie geteilter Meinung sein, nachdenken sollte man auf alle Fälle über die derzeitigen Vorgänge in unserem Lande und sich (medienunabhängig) ein kritisches Bild von allem machen. Die Beispiele in Richtung Schnüffelstaat und Deutschland auf dem Weg zum Totalitarismus, belegen nachfolgende Zeilen:
Z.B. wurde 2002 schon in der Presse berichtet, das ab 2005 die Einführung einer bundeseinheitlichen Steuernummer umgesetzt wird. Das "einheitliche Identifikationsmerkmal", das schon seit 2004 in den §§139ff AO geregelt ist, wird allen "wirtschaftlich Tätigen" zugeteilt und sorgt oberflächlich betrachtet für eine Verbesserung des "Services" der Finanzämter, bewirkt tatsächlich aber, und das dürfte die wahre Intention sein, durch Vereinheitlichung eine bessere Kontroll- und Überwachungsinfrastruktur. Dieses ist nun seit 2007 verwirklicht!
Faktisch wurde hier also eine Personenkennziffer eingeführt - wie einst in der DDR, oder auch wie gegenwärtig in den USA (Sozialversicherungsnummer) üblich.
Inzwischen weithin bekannt ist, daß gemäß §24c Kreditwesengesetz (KWG) ab 1. April eine Vielzahl von Behörden Kontendaten über jedermann in einem automatisierten Verfahren abrufen dürfen. Zentrale Stelle hierfür sind die Finanzbehörden (§93 Abs. 7 AO). Die Regelung des §24c KWG richtetet sich eigentlich gegen die Konten von Terrororganisationen, wird nunmehr aber, da man die Gelder des Osama bin Laden auf diesem Wege wohl doch nicht finden konnte, praktischerweise gegen alle angewandt. Da die Kontenabfrage automatisch und ohne Wissen der Banken oder Bankkunden geschieht, haben wir sie jetzt also, die damals prophezeite Steuerprüfung per Suchmaschine. Ob Bankkunden nach vollendeter Kontenspionage doch informiert werden sollen, ist indes noch nicht ganz ausgegoren. Eilanträge an das Bundesverfassungsgericht sind jedenfalls erwartungsgemäß gescheitert. Auch die Verlagerung der Altersvorsorge ins Ausland nützt nichts, denn der Europäische Rat hat am 03.06.2003 die EU-Richtlinie zur Einführung einer einheitlichen Zinsbesteuerung in den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Danach folgten 22 EU-Staaten - darunter auch Deutschland - dem Informationsmodell, nach dem ab 01.7.2005 bei einer Kapitalanlage im Ausland die Heimatländer der auswärtigen Sparer über deren Kapitalerträge informiert werden. Zur Umsetzung der Richtlinie hat Deutschland in § 45e EStG eine Ermächtigungsnorm der Bundesregierung zum Erlaß einer Rechtsverordnung erschaffen. Von dieser eingeräumten Ermächtigung hat die Bundesregierung mit der sogenannten "Zinsinformationsverordnung" (ZIV) Gebrauch gemacht (BGBl 2004 I S. 128). Während diese Regelung nur die (wenigen) Ausländer trifft, die in Deutschland Gelder anlegen, ist die Sicherheit deutscher Steuerflüchtlinge in Österreich, Belgien und Luxemburg eher trügerisch, denn diese Länder liefern zwar derzeit noch keine Zinsdaten, aber das kann sich jederzeit ändern (unser Finanzminister arbeitet schon fleißig an einer Regelung). Seit dem 1. Januar 2005 ist das sogenannte Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft, das u.a. den Ertragsanteil der Renten neu regelt. Viel weniger bekannt ist, daß durch dieses Gesetz auch alle Rentenversicherungen und Versorgungseinrichtungen die Daten ihrer Kunden, u.a. Bezugshöhe, Dauer und Art der Rente unter Angabe der Personenkennziffer an eine "zentrale Stelle" (bei der BfA) melden müssen (§22a EStG). Die Finanzämter haben damit auch für lang zurückliegende Zeiträume ungeahnte Kontrollmöglichkeiten, was die doch eher zahlreichen Rentner, die in den vergangenen Jahren ihre Einkünfte nicht angegeben haben, demnächst zu Zielscheiben der Finanzämter machen dürfte. Im wesentlichen Kreditinstitute, aber auch z.B. Finanzdienstleister, die nach §45 a EStG zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen berechtigt sind, sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, welche die für die Besteuerung nach §§20 und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 EStG erforderlichen Angaben enthält (§24c EStG). Damit sind sämtliche Wertpapierdepots den Finanzbehörden zugänglich. Im Zusammenhang mit der oben dargestellten Kontenspionage und der neuen Personenkennziffer dürfte es kaum noch möglich sein, Kapitaleinkünfte am Fiskus vorbei zu erwirtschaften.
Wie so oft verwechselt unser Regierung die Ursache mit der Wirkung. Nicht die Menschen sind im Prinzip unehrlich und potentielle Terroristen, sondern die Steuern sind viel zu hoch. Daß die Menschen der Kleptokratie auszuweichen suchen, ist daher zwar de jure illegal aber dennoch nicht unmoralisch, sondern nur verständlich. Anstatt weitere (und kostspielige und bürokratische) neue Kontroll- und Überwachungsmittel einzuführen, wäre eine drastische Steuersenkung und -vereinfachung ein viel wirksameres Werkzeug. Das sieht man aber selbst bei der derzeitigen Wirtschafts- und Sozialkrise noch immer nicht ein. Jedes Land hat aber das Steuer- und Sozialrecht, das es verdient hat. Auch hier spiegeln die Schnüffelvorschriften den Zustand der Gesellschaft, nämlich durch Geld abgesichert zu sein, wie es schon seit bald einem Jahrhundert in Deutschland üblich ist. Das unendliche Vertrauen der Deutschen in Sozial- und Zwangsversicherungen aller Art macht die nunmehr beginnende flächendeckende Kontrolle erst möglich, offenbart aber zugleich, daß wer sich auf ein kollektives System verläßt, bald selbst verlassen ist. Die Schwäche und Unmündigkeit, zu der der deutsche Michel erzogen wird, hat die Monster der Zwangsversicherungssysteme erst erschaffen, und das von Kindesbeinen an trainierte Vertrauen in die öffentlichen Zwangswohltaten hat das Volk in diesen leicht gängelbaren und leicht regierbaren Zustand manövriert. Vielleicht bringen gläserne Konten und transparente Taschen aber auch dem Deutschen einen Hauch von Freiheit, und das würde zunächst die Rückkehr zur Bargeldwirtschaft bedeuten: ein dickes Bündel Banknoten unterm Kopfkissen kann vor jedem Hartz-IV-Kontrolleur in Sicherheit gebracht werden, ein gutgefülltes Depot hingegen nicht. Auch die diversen Freigeldexperimente, die bisher ein Mauerblümchendasein führen, könnten bald viel interessanter sein, denn sie sind- bisher, staats- und steuerfrei, also deutsch, demokratisch und republikanisch im echten Wortsinne. Silvio Gesell, von Kritikern derzeit eher belächelt, könnte daher am Anfang eines wirklichen Weges in die Anarchie stehen - was aber genau auch die Vorhersage der makroökonomischen Beschäftigungstheorie ist, denn zieht man die Schwarzarbeiter von den Arbeitslosen ab, so haben wir fast Vollbeschäftigung. Auch dieses "Problem" konnte man mit erweiterten Kontroll- und Erzwingungsbefugnissen nicht in den Griff kriegen. Ebensowenig wird man mit der "Steuerhinterziehung" fertig. Das einzige, was man mit diesem Instrumentarium erledigen könnte, sind weitere Jobs und Existenzen, nämlich all jene, die nicht in neue Formen der Wirtschaft oder in das Ausland ausweichen können.
Naja, man könnte hier noch unendlich weiter aufzählen und Beispiele anführen, mein Beitrag hat schon mal wieder große Ausmaße angenommen. Ich kann jeden polit. Interessierten immer wieder nur raten, alles kritisch zu hinterfragen und sich selbst eine eigene Meinung zu bilden. (unabhängig von den Medien) Ach so, falls der Gedanke aufkommen sollte, daß ich vielleicht Umweltfeindlich bin, dann irrt er! Ich stehe auf dem Standpunkt: " Natur sollte der Mensch achten und bewahren und für die nächsten Generationen erhalten. Ohne daraus Profit zu schlagen!" Windkraft z.B. dort nutzen wo es sinnvoll ist (Ostsee,Nordsee ua.) und nicht damitdie Landschaft ua. verschandeln.
Mit freundlichem Gruß
Mc.Clinton