18.07.2009
Der Bundesvorstand der Piratenpartei hat in seiner Telefonkonferenz am 16. Juli 2009 beschlossen, das Parteimitglied Bodo Thiesen seines Amtes als Ersatzmitglied des Bundesschiedsgerichtes zu entheben. Weiterhin wird ihm zunächst befristet bis Ende September 2010 die Befähigung aberkannt, erneut für ein Parteiamt zu kandidieren. Dies wurde vom Bundesvorstand einstimmig beschlossen.
Der Bundesvorstand beantragt ferner beim zuständigen Schiedsgericht den Ausschluss von Bodo Thiesen aus der Piratenpartei, weil er sich vorsätzlich parteischädigend und satzungswidrig verhalten hat. Dem Antrag auf Parteiausschluss stimmten fünf der sieben Vorstandsmitglieder zu.
Kommentare
BRD
Diese Sichtweise ist überaus interessant, deckt sie sich doch mit vielen anderen Einschätzungen zur neueren deutschen Geschichte. Auch aus den 2+4 Vereinbarungenim Zuge der deutschen Einheit 1990 geht hervor, dass alle Urteile und Verfügungen der Alliierten (insbesondere die Nürnberger Urteile) weiterhin und bis in alle Ewigkeit Bestand haben. Dazu zählen auch die Urteile gegen deutsche Offiziere, die angeblich in Katyn das Verbrechen an 14.000 polnischen Offizieren verübt haben sollen und dafür mit dem Tode bestraft wurden. Heute räumen selbst die Russen ein, dass dieses Verbrechen von ihnen verübt wurde. Ist das Demokratie; Freiheit, Selbstbestimmung? Was ist mit nachträglicher Rehabilitierung? Nichts! Auch der § 130III entspringt wohl dieser Form der Fremdbestimmung.