Piratenpartei enthebt Bodo Thiesen seiner Ämter und startet Parteiausschlussverfahren

18.07.2009
Der Bundesvorstand der Piratenpartei hat in seiner Telefonkonferenz am 16. Juli 2009 beschlossen, das Parteimitglied Bodo Thiesen seines Amtes als Ersatzmitglied des Bundesschiedsgerichtes zu entheben. Weiterhin wird ihm zunächst befristet bis Ende September 2010 die Befähigung aberkannt, erneut für ein Parteiamt zu kandidieren. Dies wurde vom Bundesvorstand einstimmig beschlossen.

Der Bundesvorstand beantragt ferner beim zuständigen Schiedsgericht den Ausschluss von Bodo Thiesen aus der Piratenpartei, weil er sich vorsätzlich parteischädigend und satzungswidrig verhalten hat. Dem Antrag auf Parteiausschluss stimmten fünf der sieben Vorstandsmitglieder zu.

Kommentare

Piratenpartei selbst disqualifiziert...

Der Auffassung von »anonym« kann ich mich nur anschließen. Zum Staatsverständnis gehört auch, die Existenzbedingungen der BRD zu hinterfragen, zu diskutieren und nicht Menschen, die den Finger in die offene Wunde legen, zu diskriminieren und auszuschließen. Toleranz und Freiheit sind Begriffe, die nicht nur in Sonntagserklärungen vorkommen dürfen. Wie hält es die Piratenpartei mit dem § 130 des STGB, wie mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit?