Presseerklärung der Piratenpartei vom 20.6.2009
Bild: Benjamin Beckmann, Lizenz: CC-BY-SA
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat heute in Berlin seinen Beitritt zur Piratenpartei Deutschland erklärt. Die Piratenpartei heißt mit ihm einen der erfahrensten Politiker des Landes im Bereich Bildung, Forschung und Neue Medien in ihren Reihen herzlich willkommen.
Dieser Schritt geschieht auf dem vorläufigen Höhepunkt einer langen Kette des Versagens der SPD auf dem Gebiet der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter und macht einen dramatischen Verlust ihrer Glaubwürdigkeit nach innen und außen sichtbar.
Mit der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes am vergangenen Donnerstag hat die große Koalition sehenden Auges ein Gesetz durchgepeitscht, dass von vielen Experten aus mehreren Gründen für verfassungswidrig gehalten wird und das nichts weniger als eine von einer Polizeibehörde alleinig kontrollierte Zensurinfrastruktur schaffen soll. Nur notdürftig wird dies vom vorgeblichen Ziel der Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen verdeckt.
Im Vorfeld der Debatte um Internetsperren ist gegen Herrn Tauss eine staatsanwaltliche Ermittlung begonnen worden, die den Besitz von kinderpornografischem Material umfasst. Wir wissen, dass auch Herr Zierke und Frau von der Leyen kinderpornografisches Material gezeigt und in dieser Debatte als 'Argument' gegen den Standpunkt von Herrn Tauss vorgeführt haben. Solange in dieser Sache gegen Herrn Tauss keine Verurteilung erfolgt, hat die Piratenpartei keinen Anlass, an seiner Unschuld und moralischen Integrität zu zweifeln.
Für Außenstehende mag es schwer verständlich sein, dass Herr Tauss sich trotz dieser schwerwiegenden Vorwürfe zu diesem heiklen Thema weiterhin äußert. Mit ihm haben aber über 134.000 Menschen als Unterzeichner der Petition gegen Internetsperren klar gemacht, dass es für sie schlimmer ist, zu diesem unverschämten Angriff auf unsere Demokratie zu schweigen, als sich gegen den ungerechtfertigten Vorwurf der Verteidigung von Kinderpornografie zu wehren. Mit der Initiative Mißbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGIS) wehren sich sogar diejenigen gegen dieses Gesetz, für deren Wohl sich die Familienministerin angeblich damit einsetzt.
Entgegen der oberflächlichen Berichterstattung sind viele Protagonisten dieses Gesetzes darin persönlich involviert, da sich mit einer Zensurinfrastruktur auch zahlreiche andere unerwünschte Teile des Internets leicht ausblenden ließen. Die verwandtschaftlichen und finanziellen Verstrickungen der potentiellen Nutznießer fangen bei Frau Krogmann an und hören bei Frau von der Leyen noch lange nicht auf.
Wir PIRATEN sind nicht diejenigen, die sich als Schauplatz der Auseinandersetzung um Bürgerrechte im Internet den Rücken missbrauchter Kinder ausgesucht haben, sondern dies hat die CDU getan und die SPD ist ihr am Nasenring gefolgt.
Wir begrüßen jeden aufrechten Demokraten im gemeinsamen Kampf für Bürgerrechte und gegen den Überwachungsstaat. Willkommen Pirat Tauss!
Bild: Benjamin Beckmann
Lizenz: CC-BY-SA
Kommentare
Warum diese Unterstützung für Tauss?
Ich halte nichts davon, kritische Überlegungen mit einem abstrakten Rückgriff auf die Unschuldsvermutung beiseite zu wischen. Dafür wiegen auch die Fakten zu schwer. Man kann darüber spekulieren, warum er von der Piratenpartei derartige Unterstützung erhält. Möge sich jeder selbst ein Bild von der umfangreichen Faktenlage machen:
http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=5398914/uig...
Wenn ich den Fall Tauss in Relation zu den Aussagen eines Herrn Bodo Thiesen setze, ergibt sich für mich ein merkwürdiges Bild. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es ganz andere Motive für den Schutz von Tauss durch die Piraten geben könnte. Innerhalb der Piratenpartei wurden nämlich ernsthaft folgende Überlegungen zur Kinderpornografie angestellt:
Zitat: "Es sollte Entscheidung des Mißbrauchsopfers sein, ob diese Dokumentationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden dürfen oder nicht. Zu diesem Zwecke kann sich das Mißbrauchsopfer ab dem 18 Lebensjahr persönlich bei einer Polizeibehörde melden um die Freigabe der entsprechenden Dokumentationen zu beantragen. Als Urheber im Sinne des Urhebergesetzes gilt in diesem Falle das Mißbrauchsopfer selbst. Diese Einverständniserklärung kann nur vom Mißbrauchsopfer selbst, nicht jedoch von Erziehungsberechtigten oder anderen gegeben werden. Die Behörden haben zu diesem Zwecke solche Dokumentation bis zum 28 Lebensjahr des Opfers aufzubewahren. Willigt das Opfer innerhalb dieser sich daraus ergebenden 10 Jahre nicht ein, so sind alle Kopien dieser Dokumente zu vernichten. (...) In der Zwischenzeit dürfen diese (Kinderpornos . d.A.) auch nicht von Strafverfolgungsbehörden z.B. zum Zwecke der Ermittlungen in Umlauf gebracht werden."
http://www.ruhrbarone.de/die-piraten-und-die-kinderschander/