Rettet das Internet!

22. April 2009

Stopp das BundeszensuramtDie Piratenpartei verurteilt das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Zensurgesetz scharf.
Der Gesetzesentwurf geht sogar noch über das hinaus, was bereits in den höchstumstrittenen Zensurverträgen mit großen deutschen Providern enthalten war. Zum Einen könnten nach dem neuen Regelwerk Seiten bereits auf der Sperrliste landen, lediglich weil sie auf andere gesperrte Seiten verlinken. Zum Anderen wird Providern nun die Möglichkeit eingeräumt, die Zugriffe auf die Sperrseiten zu speichern und an Behörden weiterzugeben.

"Die 'Wikileaks-Klausel', mit der Seiten, welche die Sperrliste veröffentlichen, auch darauf landen, ist schon eine Sauerei", sagte Andreas Popp, Spitzenkandidat der PIRATEN für die kommende Europawahl, "aber dass nun Logs der Zugriffe geführt werden sollen, gibt dem ganzen eine völlig neue Dimension. Damit wären nicht nur Blogger und Webseitenbetreiber davon betroffen, durch einen unvorsichtigen Link Ziel von Hausdurchsuchungen zu werden, sondern jeder Internetsurfer müsste zukünftig bei jedem Klick Angst haben, ins Visier zu geraten. Die Bundesregierung demontiert gerade systematisch das Internet. Das gilt es dringend zu verhindern!"

Die Piratenpartei ist der Meinung, dass Kindesmissbrauch und dessen Dokumentation ein schweres Verbrechen ist, das wirksam bekämpft werden muss. Allerdings sind die Zensurmaßnahmen der Bundesregierung reine Symbolpolitik und völlig ineffektiv. "Mit Zensur findet man keine Täter und verhindert keine Straftaten, sondern setzt sich lediglich selbst Scheuklappen auf", so Popp weiter, "Die schwarz-rote Bundesregierung missbraucht hier das emotionale Thema Kinderpornographie, um in Deutschland eine Zensur salonfähig zu machen und eine Zensur-Infrastruktur durchzusetzen."

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Kommentare

Der Kommentar beschreibt die

Der Kommentar beschreibt die Situation sehr gut.

Weiterhin empfehle ich die Lektüre des folgenden Aktikels:

http://www.heise.de/newsticker/Bundeskabinett-beschliesst-Gesetzesentwur...

"Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe."

Man führe sich einmal vor Augen, was das heißt: Allein durch den Zugriff auf eine "verbotene" Seite macht man sich bereits verdächtig. Dabei ist es erstmal völlig egal, wie oder warum man dort gelandet ist. Das Gesetz erlaubt es dem Provider pauschal, die IP-Adresse des Nutzers zu speichern, der auf die Stoppseite umgeleitet wurde.
Es gibt viele Möglichkeiten, warum der eigene PC eine "verbotene" Adresse aufrufen kann. Das kann eine Spam-Mail sein, die automatisch Daten von einer externen Seite nachläd (sofern man dieses in seinem Mailprogramm so eingestellt hat), das kann ein Virus/Trojaner sein, der sich auf dem unbemerkt auf dem eigenen Rechner eingenistet hat und irgendwelche Aktionen im Hintergrund ohne das Wissen des Nutzers durchführt aber es kann auch das Anklicken eines harmlos aussehenden Links in einer "seriösen" Internetseite sein, der auf eine "verbotene" Seite führt, was der Nutzer im Moment des Anklickens noch nichteinmal ahnt.
Das schlimme ist, dass hier ganz offensichtlich die Beweislast umgekehrt werden soll. Nicht der Staat muß dem Nutzer nachweisen, dass dieser tatsächlich etwas verbotenes getan hat, sondern umgekehrt, der Nutzer muss nachweisen, dass er nichts verbotenen getan hat! Mit anderen Worten: Hier wiederholt sich ein Grundrechtsverstoß, der schon mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung begangen wurde: Die Abschaffung der Unschuldsvermutung.
A propos Vorratsdatenspeicherung: Es sollte mich nicht wundern, wenn geblockte und auf die Stoppseite umgeleitete Zugriffe künftig als Rechtfertigung mißbraucht werden sollten, auf die Vorratsdaten eines Nutzers zuzugreifen. So fügt sich langsam alles wie ein Puzzle zusammen...
Ausserdem wird sich die Wahrscheinlichkeit, früher oder später einmal auf der Stoppseite zu landen und somit verdächtig zu werden, im Laufe der Zeit zwangsläufig für jeden Internetnutzer erhöhen, denn bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Sperre wohl nicht auf kinderpornografische Inhalte beschränkt bleiben wird:

http://www.heise.de/newsticker/Bundesjustizministerin-warnt-vor-Begehrli...

"Ich gehe davon aus, dass dadurch Begehrlichkeiten geweckt werden, auch Inhalte ausländischer Anbieter zu reglementieren, die keinen Bezug zu Kinderpornografie aufweisen", erklärte Zypries.