07. November 2008
Die Piratenpartei kritisiert auch den neuen Entwurf des BKA-Gesetzes. Die berechtigte Kritik der Fachleute wurde wieder nicht berücksichtigt. Es bleibt bei kosmetischen Korrekturen. Nach wie vor ist die Online-Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss möglich. "Die Exekutiv-Befugnisse des BKA sind in dieser ungezügelten Form nicht akzeptabel", so Arne Ludwig, Kandidat für das EU-Parlament. "Und der Einsatz des Bundestrojaners bei Gefahr im Verzuge erscheint als schlechter Witz. Erst beteuert man, dass nur auf den Einzelfall zugeschnittene Software eingesetzt werden kann, die über viele Monate entwickelt werden muss, und dann braucht man angeblich eine Eilbefugnis ohne richterliche Kontrolle."
Auch die auf das Jahr 2020 terminierte Befristung wird von den PIRATEN scharf kritisiert: "Die Frist ist viel zu lang. Genausogut hätte man die Befristung auf das Jahr 2150 setzen können.", so Arne Ludwig. "Eine solche Frist dient doch der zeitnahen Überprüfung der Wirksamkeit. Ich bin aber optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz noch vor Ende dieser Frist korrigieren wird."
Die Piratenpartei hat die heimliche Online-Durchsuchungen immer wieder kritisiert, da sie schon aus technischer Hinsicht nicht mit rechtstaatlichen Mitteln durchführbar ist. Der Zugriff auf Privatcomputer ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre, der weder heimlich, noch ohne richterliche Kontrolle geschehen darf.
Aber nicht nur im Bereich des Internets drängt sich der Vergleich mit einer neuen Staatspolizei auf. Das neue BKA-Gesetz würde das Aussageverweigerungsrecht aufweichen und geheimdienstliche Mittel in den Werkzeugkasten der Bundespolizei aufnehmen. Die Ermächtigungen sind häufig unbestimmt und weitreichend. Eine Kontrolle ist aber nicht vorgesehen.
| Anhang | Größe |
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| bka-kompromiss-1.pdf | 270.84 KB |
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