Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.
Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
Freies Kopieren und freie Nutzung
Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden.
Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
Förderung der Kultur
Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.
Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit
Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
Kommentare
Programmpunkt 1.2 und 1.4
Wenn wir allerdings vom Programmpunkt 1.2 ausgehen, der explizit das Kopieren generell und den Tausch von urheberrechtlich geschützten Daten legalisiert (ein Pirat möge mir bitte widersprechen, wenn ich dahingehend eine Fehleinschätzung getroffen habe), dann kann das Interesse des Urheberrechtsinhabers nicht mehr über einen marktwirtschaftlichen Weg gewahrt werden. Die einzige Möglichkeit, wie eine solche Entlohnung, wie von Dir erwähnt, stattfinden sollte, wäre über öffentliche Kanäle, d.h. durch den Staat. Dies wiederum ist gerade wenn es, da wir ja zu einem großen Teil über kopierbare Werke (Bücher, Filme, CDs, Software) sprechen, außerordentlich pikant. Nicht nur, dass dies auf direktem Wege in eine Quasi-Planwirtschaft führt; es erlaubt dem Staate auch wiederum, Werke zu zensieren, da jener in der Lage ist, Werke als öffentlich förderbar anzunehmen, und abzulehnen.
Die andere Konsequenz, die aus Punkt 1.2 allein hervorgeht, wäre gewiß auch nicht gerade schön. Wenn wir davon ausgehen, dass es nicht der Staat ist, der ein Werk entlohnt, sondern dass der Produzent eines Werkes gleich auch die (Erst)Präsentation finanziert und ausrichtet, dann ist er auf Werbekunden angewiesen.
Im Falle von Büchern, wären jene gespickt mit Werbung, und auch Schleichwerbung.
Filme würden nicht mehr im Kino gesendet, sondern direkt von Fernsehanstalten produziert (wahrscheinlich auch, im Falle der USA, mit einem hohen monetären Aufwand, der stellenweise dem Hollywoodkino vergleichbar ist), und in der Erstausstrahlung mit ordentlich Werbung finanziert. Da das Kino ausfällt, wären die Quoten wohl auch ungleich höher, als es heutzutage bei Free-TV-Premieren der Fall ist.
Bei Musik würden ähnliche Konditionen greifen; Werbekunden zahlen gut dafür, dass sie bei der Erstsendung des neuen P!nk-Albums (zum Beispiel) platziert werden. Jeder Titel wird von einem gut gefüllten Werbeblock unterbrochen.
Auf Dauer erhöht das die Macht der Großkonzerne, die uns mit Gütern finanzieren, die nicht kopierbar sind - von Autos bis hin zu Lebensmitteln. Der Einfluß dieser Konzerne, der heute schon immens groß ist und unseren Lifestyle und unsere Betrachtung der Welt in einem enormen Maße "manipulieren", würde in einer solchen Welt stetig wachsen.
Die andere, oben genannte Alternative, die bestimmte Vertriebsorgane (Verlage, Filmverleihinstitute, etc.) de facto vom Markt abschneiden, und in eine Art "Planwirtschaft" integrieren würde, ist freilich die noch schlimmere. Die öffentliche Hand wird, wie wir ja am Beispiel von der Leyens und Schäubles sehen, immer durch ihre Repräsentanten geleitet. In einem solchen System wäre der Zensur Tür und Tor geöffnet. (Außerdem würde die Integration in ein planwirtschaftliches staatliches System, die Isolation der Bildung und der Kunst vom Markt und die Verstaatlichung derselben, immense wirtschaftliche Folgen haben - zwar reden wir hier von keiner flächendeckenden Planwirtschaft, aber auch diese Teilverstaatlichung wird sein Übriges tun, einen Staatshaushalt ganz schön bei Laune zu halten - außerdem wäre ein qualitativer Wettbewerb an diesem Punkt höchstens dahingehend vorhanden, inwieweit sich der einzelne Künstler in Staatstreue übt, damit sein Werk nicht "abgelehnt" wird).
Ich bin ausdrücklich für eine deutliche Liberalisierung des Urheberrechts - z.B. eine Aufhebung desselben höchstens 10 oder 20 Jahre nach dem Tode des Künstlers. Vielleicht sogar in einem noch engerem Zeitrahmen. Das ist eine vernünftige Herangehensweise, die ich ausdrücklich unterstützen würde. Aber die Marktisolation der Kunst und Kultur halte ich für eine heikle und gefährliche Sache. Genauso wie die Abschaffung des Urheberrechts ohne Verstaatlichung - dies würde m.E. zu einer Werbemacht sondergleichen führen, die ohnehin dieser Tage schon viel zu ausgeprägt ist.
Das Urheberrecht ist ein Punkt, wo ich mich wirklich an der Piratenpartei stoße. Aber natürlich ist das historisch betrachtet für die Piratenpartei ein ganz wichtiger Punkt, und ja auch ihr Namensgeber.
Ansonsten gehe ich sehr konform mit dem, was ich hier und im Programm gelesen habe. Aber gerade in diesem Punkte fehlt mir noch etwas die Weitsicht. Das ist böse formuliert; vielleicht sehe ich auch nicht weit genug, und habe etwas ignoriert. Über eine Antwort eines Piraten (auch wenn ich weiß, dass jene hier selten sind) würde ich mich sehr freuen.
Gruß,
Andrè