Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.
Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
Kommentare
Es gibt ganz viele Berliner Erklärungen--Open Access
http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Erkl%C3%A4rung
Es muß zu Mißverständnissen kommen. Ich bin mehrmals zu "Berlinder Erklärung" gefragt worden und habe ganz entschieden abgelehnt, weil ich dachte . es sei ausschließlich die religiöse Verfolgungserklärung von 1909 gemeint, die bis heute noch derart nachwirkt, daß ich davon betroffen bin. Und meine Glaubensgemeinschaft gewechselt habe --bin nun messianisch-jüdisch und nicht mehr christlich, meine Kinder sind weg, mein Ruf dahin, ich bin verdächtigt worden , von Satan besessen zu sein, wurde von "Christen" die für das Jugendamt arbeiten, 1994 in die Psychatrie gebracht, (Satansbesessenheit nennt sich heute Psychose, das Opfer wird mit Neuroleptika "behandelt"---ich kam gesund in die psychatrie rein und nach einem halben Jahr schwerbehindert wieder raus (schwerste Neurologische Schäden), meine Kinder wurden mir weggenommen. (siehe www.kinderohnerechte.ch) den Bericht von Dr.Lerle bei Fall Lehmann zu finden.
Bitte sorgt dafür daß der Name "Berliner Erklärung" geändert wird, es kann auch noch andere, politsche Mißverständnisse geben