Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.
Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
Kommentare
"Berliner Erklärung" 1909 Verfolgungsschrift an Glaubende
Das Open Acesspapier finde ich gut. Nur der Name paßt mir nicht. Der wurde schon mal vergeben: Es ging darum , das Christen andere Christen ausschließen. Es ging darum, daß Christen, die glauben , daß heute der Heilige Geist noch wirke, von den Hauptkirchen auszuschließen, als satanisch-spiritisch verdammt.
Das war 1909, wurde nur revidiert in jetziger Zeit. Diese 1909 Erklärung gilt heute noch in revidierter Form.
Ich werde aktuell mit dieser Erklärung aktuell bei den Hauptkirchen als Spiner abgetan. Es geht gegen den übernatürlichen Glauben und verletzt die Grundrechte auf Glaubensfreiheit. Ich darf wenn ich krebskrank sein sollte, darauf hoffen dürfen, daß ich durch ein göttliches Wunder geheilt werde usw.
Als ich an der Uni auf "Berliner Erklärung" angesprochen wurde, antwortete ich, daß ich dagegen sei, weil ich wegen meines Glaubens schon genug verfolgt werde. Die Berlinder Erklärung von 1904 "verwissenschaftlichte" Glaubensfragen
Ich rate dringenst zur Namensänderung, vielleicht auf den Stadtteil Berlins bezogen, wo die open -access-Erklärung stattfand