Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.
Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
Kommentare
Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG)
In der Debatte etwas übersehen wird die PSI Richtlinie 2003 und das Informationsweiterverwendungsgesetz 2006, das NGOs wie auch Multimedia-Unternehmen die kostengünstige/kostenlose Weiter-VERARBEITUNG oeffentlicher Daten und Datenbanken zu MEHRWERTPRODUKTEN gestattet und dafür zumindest verfahrensrechtliche Mindestrechte bietet. - Jene Unternehmen und social networks, die Daten von open street maps und Google maps verwenden, wuerden gerne auch oeffentliche Quellen einbinden. - Die Weiterverwendungsbranchen in UK wie NL boomen seit 2005, weil dort die Unternehmen und der Guardian (free our data) eine sehr professionelle und konzertierte Lobbying-Aktion gestartet haben. Im D-A-CH Raum gibts zwar Einzelinitiativen (siehe Saarland, Geokomm), aber keine konzertierte Aktion, nicht einmal seitens der Unternehmen. Ich hab aber die relevanten NGOs wie Weiterverarbeiter identifziert und für die eine Mailing-Liste eingerichtet.