Open Access

Das Open Access-Logo

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.

Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.

Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.

Kommentare

Wieder ein schlechter vergleich

"Das ist doch wie wenn die Firma persönlich zu dir kommt und sagt: hier wir brauchen mal 50€ im Jahr von dir für unsere Softwareentwicklung, weil wir Programmierer bezahlen müssen, die ein Produkt herstellen, das du dann in zwei Jahren teuer von uns KAUFEN kannst, aber dann trotzdem nur das Recht hast das Programm zu benutzen und NICHT zu verändern."

Ich denke, Du missverstehst den Sinn von Subventionen. Es ist nicht so, dass der Steuerzahler damit ein Softwareprodukt kauft, bevor es fertig ist. Man sollte Starthilfe für junge Unternehmen vom Staat eher als Anlage ansehen. Wenn die neu gegründete Firma wächst und gedeiht, wird der Steuerzahler sein Geld vielfach zurück bekommen. Du verlangst ja auch nicht, dass ein Stahlunternehmen, das mit Hilfe des Steuerzahlers gegründet wurde, fortan den gesamten verarbeiteten Stahl kostenlos auf der Straße verschenkt. Oder etwa doch?...