Open Access

Das Open Access-Logo

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.

Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.

Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.

Kommentare

Forscherfinanzierung

zu 1: Ich bin Forscher an einer deutschen Uni. Ich werde aus öffentlichen Geldern bezahlt und ich arbeite mit Geräten, die ebenfalls öffentlich finanziert sind. Wenn ich meine Ergebnisse bei einem kommerziellen Verlag publizieren möchte, muss ich in der Regel das Copyright abtreten. Geld bekomme ich dafür aber keins - im Gegenteil, manchmal muss man noch drauflegen, z.B. für Farbabbildungen. Ich habe auch noch nie von einem anderen Wissenschaftler gehört, der für seine Publikationen Geld bekommen hat (Autoren von erfolgreichen Lehrbüchern sind da wohl eine Ausnahme). Wie auch immer wir also bezahlt werden, sicher nicht von den Verlagen, die mit unseren Ergebnissen Geld verdienen.

zu 2 können andere sicher besser Stellung nehmen, aber: was soll man zu einem Gesetz sagen, das nutzlose Maßnahmen vorsieht (Umgehung der Sperre problemlos durch Eingabe der IP-Adresse), und gleichzeitig die Infrastruktur für eine allgemeine, geheime Zensur schafft? Massiver Eingriff in die Bürgerrechte, bloß weil jemand behauptet (!) das es hilft?