Open Access

Das Open Access-Logo

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.

Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.

Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.

Kommentare

Das kann man auber auch einfacher haben - auch ohne OA

Hallo,

die Antwort kann ich ja durchaus nachvollziehen. Nur liegt doch hier offensichtlich der Hase an einer ganz anderen Stelle im Pfeffer.
Ja, die Uni hat einen Forschungs- und Lehrauftrag. Diesen gilt es zu erfüllen. Nur gehören die Forschungsergebnisse dann auch in der Uni. Die Unis untereinander könne sich so gegenainader ein Weing abheben. Das Problem entsteht m. E. dann, wenn der Wissenschaftler auf eigene Gewinnrechnung publiziert...
Ich kann als abhängig Beschäftigter auch meine Arbeitsergebnisse nicht auf eigene Rechnung noch mal vermarkten!
Wenn Themen pibliziert werden, kostet das natürlich Geld, auch auf Internet-Servern. Der Betreiber dieser Server will mit seiner Leistung Geld verdienen. Hier könnte man aber z. B. die Server von den Unis selbst betreiben lassen, was man sicher auch tut. Das Problem fängt dort an, wo die IT-Abteilung der Uni als GmbH betrieben wird. Dann muss sich die IT-Abteilung "rechnen", ihr Angebot am Markt ausrichten usw., usw..
Diese Beispiel soll verdeutlichen, dass mit OA ein Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird!
Also bitte etwas länger nachdenken und dann an den richtigen Stellen handeln bzw. Forderungen stellen.