Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.
Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
Kommentare
nicht ganz richtig
"Das würde auch bedeuten, dass jeder Konkurrent, der auf staatliche Zuschüsse nicht angewiesen ist, sich meines Source-Codes (den er mitfinanzeirt hat) bedienen kann und ihn (verschlossen) zu seinem Vorteil nutzt."
Dieses verschlossen ist eigentlich falsch. Wenn man sich die General Public License ansieht, wird man feststellen, dass jeder SourceCode, der einmal unter dieser Lizenz veröffentlicht wurde, auch GPL bleiben MUSS. Das heißt es ist niemandem erlaubt einen vorerst Opensource-Code plötzlich proprietär werden zu lassen. Das wäre eine Urheberrechtsverletzung(oder wie auch immer das heißen mag. jedenfalls wäre es verboten >.<).
Die Möglichkeit, die sich dir aber dann bietet, wenn sich eine Firma deines Codes annimmt, ist aus deren Weiterentwicklungen selbst Vorteile zu ziehen. Und genau so läuft nämlich die Arbeit bei Opensource. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Animationss-Tool Blender, welches regelmäßig durch sogenannte OpenMovie-Projekte einen regelrechten Featureboost bekommt. Nicht zu verachten ist auch das Bugfixingpotential was sich bei einer kleinen OS-Gemeinde um ein Produkt herum aufbaut.
Letztlich muss man bei Opensource auch nicht in der Anzahl der "Verkauften" Produkte seinen Gewinn sehen, sondern im Support. Firmen wie Novell oder Canonical fahren damit ganz gut, dass all ihr produzierter Quelltext offen liegt.
PS: ich nutze seit jahren GNU/Linux und ich habe bis jetzt von keinem entwickler gesagt bekommen ich würde ihn bestehlen.