Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.
Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
Kommentare
nur zwei Fragen
1. Open Access ist eine wirklich feine Sache, wenn es um Wissenschaft und freien Zugang zu Wissen geht. Aber wie soll da die persönliche Arbeitsleistung noch bezahlt werden, wie soll der Forscher / Schreiber von seiner Arbeit leben um für sie am Leben zu bleiben? Wie kann man wenigsten die Quellenangabe sichern? In der Presse beispielsweise ist ja auch das Wissen (die Information) frei, nur die Formulierung (die individuelle, nicht an das "Wissen" gekoppelte Leistung) geschützt.
Noch schwieriger wird es bei Kunstwerken (digital erarbeitete (!) Bilder zum Beispiel, die ja kein "Wissen" im engeren Sinne beinhalten, sollten ja irgendwie (auch juristisch) geschützt werden können.
2. Das Internet muss frei bleiben. Unterschrieben. Aber ausgerechnet bei der Kinderpornographie anzusetzen, das verursacht mir Bauchschmerzen. Natürlich muss man zu allererst verhindern, dass solche Filme etc. überhaupt hergestellt werden können, sprich: (Kindes-) Missbrauch insgesamt. Der Ansatz über die Internetverbreitung greift zu spät und zu ungenau (in beide Richtungen), stimmt, aber trotzdem … ich bekomme Sodbrennen bei dem Gedanken.