Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.
Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
Kommentare
Missverstanden
Hallo,
ich habe kein Problem damit, das der Bereich Softwarepatente aufgelockert werden soll.
Bei der Programmierung handelt es sich größtenteils um die Anwendung verschiedenster Logiken.
Wie schon angesprochen sind Patente auf Quellcode wirklich eine schwierige Sache und ich bin kein Fan davon.
Mein Problem war hier in diesem Falle aber viel eher, das die Partei fordert, sämtliche Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu machen.
Es ist mir dabei völlig egal, ob die Lizenzen dafür von irgendwem abgekauft werden können (Welchen Sinn hätte so etwas denn überhaupt, gemessen an den Forderungen der Partei?).
Fakt ist: Wenn ich einen Algorithmus entwickelt habe bzw. mit staatlichen Fördermitteln die Entwicklung finanziert habe, dann fällt dieser Algorithmus - wenn nicht anders bedacht - unter das Geschäftsgeheimnis.
Sobald man verstanden hat was ein Algorithmus bedeutet, kann man ihn ohne weiteres implementieren.
Das heißt: Muss ich ihn offenlegen, habe ich keinen Schutz mehr vor der Konkurrenz, außer deren Unwissen.
Die Begründung, weswegen ich solche Geheimnisse laut Piratenpartei offenlegen müsste, erscheint mir aber sehr unseriös.
Letzten Endes profitiert der Staat von seinem Investment, wenn ich ein guter Unternehmer bin, auf lange Sicht um das 10 fache oder mehr.
Mit welchem Recht also staatlich geförderte Unternehmen benachteiligen?