Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.
Open Access in der Forschung
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit, zur freien Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.
Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
Kommentare
auf den ersten blick sinnvoll aber....
...hat mal jmd daran gedacht, dass das ganze ne absolute milchmädchenrechnung ist? bei der entwicklung entstehen kosten, die ganz oder teilweise aus steuergeldern finanziert werden, die restlichen kosten werden über nutzungsgebühren finanziert. überschüssiges geht an den staat. wenn ihr nun wollt, dass diese programme kostenlos zur verfügung gestellt werden, dann halte ich das schlicht für populistisch, weil ihr impliziert, dass so insgesamt weniger kosten entstehen. da der staat sich das fehlende geld aber natürlich anderweitig zurückholen wird, bleibt aber im endeffekt alles so wie es ist, da anders auch überhaupt nicht möglich.
einziger kritikpunkt wäre meiner meinung nach, dass abnehmer der software auf kostenpflichtige nicht deutsche programme ausweichen könnten, was wiederum nicht sinnvoll wäre...ka wie dieses in der realität aussieht, aber da gibt es denk ich andere lösungen für als die hier angepriesene.
bitte klärt mich auf, wenn ich etwas übersehen habe